22.3982 · Motion · 2022-09-22
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Angesichts des Berichts der UN Hochkommissarin für Menschenrechte, der schwere Menschenrechtsverletzungen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang aufzeigt, wird der Bundesrat beauftragt, das Freihandelsabkommen mit der Volksrepublik China, unterzeichnet am 6. Juli 2013 und In Kraft getreten am 1. Juli 2014, zu kündigen. Die Kündigung soll mittels Notifikation und innerhalb der in Artikel 16.4 des Abkommens vorgesehenen Frist erfolgen.
Begründung
Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz enthält Zollvergünstigungen, um das erklärte Ziel, das bilaterale Handelsvolumen der beiden Länder zu erhöhen, zu erreichen. Das Abkommen enthält aber leider keine Verpflichtung für die beiden Parteien, das Völkerrecht oder die ratifizierten internationalen Übereinkommen zu den Themen Menschenrechte, soziale Rechte oder Umweltrechte einzuhalten. Daher profitieren die aus der Volksrepublik importierten Produkte von diesem Abkommen, ganz egal, ob sie unter Berücksichtigung des Völkerrechts oder in "Konzentrationslagern" hergestellt wurden.
Seit vielen Jahren machen uns NGOs und Vertreterinnen und Vertreter von Minderheiten auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufmerksam, die in Tibet und Xinjiang verübt werden: Konzentrationslager werden erbaut, in denen die Minderheiten "umerzogen" werden sollen, damit sie ihrer Kultur und Religion abschwören. Schon Millionen Menschen sollen diesen barbarischen und gewalttätigen Behandlungen in den letzten Jahren unterzogen worden sein.
Mittlerweile wurden diese Anschuldigungen zum grossen Teil im Bericht der UN Hochkommissarin für Menschenrechte bestätigt, der schwere Menschenrechtsverletzungen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt hat.
Angesichts dieses Berichts darf die Schweiz nicht länger die Augen verschliessen und Produkten, die in Zwangsarbeitslagern hergestellt wurden, weiterhin Zollvergünstigungen gewähren. Schliesslich haben unsere wichtigsten Handelspartner nicht nur keine Freihandelsabkommen mit China, die meisten haben auch Sanktionen gegen die Verantwortlichen in dieser Region ergriffen und die Einfuhr von Produkten aus Xinjiang beschränkt.
Diese Partner kritisieren die ausbleibende Reaktion der Schweiz auf die äusserst schweren Verbrechen der Regierung in Peking immer offener.
Zudem geht es jetzt, da die Schweiz darüber verhandelt, dass Themen der nachhaltigen Entwicklung in neuen Freihandelsabkommen berücksichtigt werden, auch um ein einheitliches Vorgehen und die Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern, wie Thailand, die man noch von der Rechtmässigkeit unseres Handelns überzeugen muss.
Aus all diesen Gründen soll die Schweiz das Freihandelsabkommen mit der Volksrepublik China kündigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst die Veröffentlichung des Berichts der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte zu Xinijang und setzt sich dafür ein, dass dieser innerhalb der UNO diskutiert wird.
Er will weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden bilateralen Kanäle nutzen, um die entsprechenden Themen aktiv mit den chinesischen Behörden anzusprechen. Das Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-China (SR 0.946.292.492) kombiniert mit dem Zusatzabkommen und dem institutionellen Dialog über Arbeits- und Beschäftigungsfragen (SR 0.822.924.9) gehört zu den Instrumenten, dank denen Themen wie die Einhaltung der Arbeitsstandards und die Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Handel gegenüber China zur Sprache gebracht werden können.
Am letzten Treffen im Rahmen des tripartiten Dialogs zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen im Dezember 2021 hat die Schweiz in Anwesenheit des chinesischen Arbeitsministers ihre grosse Besorgnis bezüglich der Situation in Xinjiang ausgedrückt und China aufgefordert, die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu respektieren sowie die Kernübereinkommen Nr. 29 und 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Zwangsarbeit zu ratifizieren. Die Ratifikation dieser zwei Übereinkommen durch China ist im August 2022 erfolgt, weshalb das Land der IAO künftig über deren Umsetzung Bericht erstatten muss.
Nach Ansicht des Bundesrates würde eine Kündigung des FHA Schweiz-China und der dazugehörigen Instrumente die Schweiz der Möglichkeit zu einem Dialog mit China über diese Themen dauerhaft berauben. Darüber hinaus würde dies allen Wirtschaftssektoren und Akteuren schaden, die tagtäglich von den wirtschaftlichen Vorteilen und der Rechtssicherheit profitieren, die dieses Abkommen schafft.
Der Bundesrat strebt vielmehr eine Revision und Modernisierung des bestehenden FHA an, wobei auch die geltenden Bestimmungen im Bereich Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte ausgebaut und verstärkt würden.
Gleichzeitig will er seine Sensibilisierungsbemühungen gegenüber dem Schweizer Privatsektor fortsetzen, sodass die Unternehmen ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte in ihren Lieferketten angemessen wahrnehmen. Der Bund unterstützt die Unternehmen bei diesem Vorgehen, insbesondere mit Sensibilisierungsmassnahmen und Schulungen zur Ausübung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, Dialogforen zum Austausch von Informationen und "Best Practices" sowie öffentlich-privaten Partnerschaften. Das WBF und das EDA haben ausserdem mit den Dachverbänden derjenigen Branchen Gespräche geführt, deren Wertschöpfungsketten potenziell vom Risiko der Zwangsarbeit betroffen sind.
Schliesslich erinnert der Bundesrat daran, dass grosse Schweizer Unternehmen ab 2023 gemäss den neuen Bestimmungen im Obligationenrecht über die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken Rechenschaft ablegen müssen, u. a. in Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte im Allgemeinen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.