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22.3991 · Interpellation · 2022-09-22

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und dann der Krieg in der Ukraine haben in der Schweiz bis August zu einer deutlichen Inflation von 3,5 Prozent geführt. Dies wirkt sich in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens aus: Die Lebensmittel werden teurer, die Energiepreise steigen ebenso wie die Mieten und die Mietnebenkosten. Hinzu kommt, dass für kommendes Jahr ein Anstieg der Krankenkassenprämien angekündigt wurde.

Studentinnen und Studenten sind besonders verletzlich, da sie von ihren durchschnittlichen Ausgaben beinahe die Hälfte für Lebensmittel, Kleidung und Unterkunft aufwenden. Zusammen mit den steigenden Mieten und den wegen der Abschaffung des Studenten-GA höheren Transportkosten dürfte dies bald zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Das heutige System zur Stipendienbemessung trägt diesem Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht Rechnung. Damit steht es im Widerspruch zu Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung vom Juni 2009 zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, wonach die Chancengleichheit gefördert, der Zugang zur Bildung erleichtert und die Existenzsicherung während der Ausbildung unterstützt werden. Gegenwärtig sind diese Ziele in Gefahr. Hinzu kommt, dass zwischen den einzelnen Kantonen noch immer grosse Unterschiede bestehen.

Angesichts dieser beunruhigenden Situation frage ich den Bundesrat:

- Gibt es Zahlen zu den Auswirkungen der Inflation auf die finanzielle Lage der Studierenden in der Schweiz?

- Hat der Bundesrat über Instrumente wie die Errichtung eines Dringlichkeitsfonds nachgedacht, mit denen dieser Situation begegnet werden könnte?

- Müsste der Bund nicht klarere Vorgaben zu den Mindeststudienbeiträgen machen? Damit würde er auch die kantonalen Unterschiede verringern.

- Müsste angesichts der gegenwärtigen Situation das Stipendienwesen nicht auf Bundesebene geregelt werden?

- Welche Bilanz zieht der Bund aus der 2015 verabschiedeten Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, die als indirekter Gegenentwurf zur Stipendienintiative entstand?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz sieht sich mit einer allgemeinen Teuerung konfrontiert, die insbesondere auf den rasanten Anstieg der Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs zurückzuführen ist. Im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern hält sich die Inflation jedoch in Grenzen. Gemäss aktuellen Hochrechnungen der Expertengruppe des Bundes ist in der Schweiz eine Teuerung von rund 3,0 Prozent für das ganze Jahr 2022 zu erwarten. 2023 dürfte sich die Teuerung im Jahresdurchschnitt abschwächen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Inflation nicht nur für Studierende, sondern auch für die restliche Bevölkerung finanzielle Schwierigkeiten verursachen kann. Er hat am 2. November verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Der Bundesrat sieht daher momentan keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Er wird die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen weiter beobachten und bei Bedarf Handlungsoptionen prüfen.

Die Erhebung des Bundesamts für Statistik zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden (Bundesamt für Statistik > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Personen in Ausbildung > Tertiärstufe - Hochschulen > Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden) liefert alle vier Jahre detaillierte Informationen zur finanziellen Lage der Studierenden. Die nächste Erhebung wird 2024 durchgeführt. Sie enthält insbesondere Angaben zur Herkunft der finanziellen Ressourcen, zu Stipendien und Darlehen, Ausgaben, finanziellen Schwierigkeiten und Verschuldung. Ende November 2022 soll zudem eine Publikation zu den Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation und die psychische Gesundheit der Studierenden an Hochschulen veröffentlicht werden.

Die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen für Studierende fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Jeder Kanton entscheidet entsprechend seiner Rechtsgrundlage eigenständig über die Bedingungen der Stipendien- oder Darlehensvergabe für ein Studium in der Schweiz oder im Ausland. Die Hochschulen und die Kantone als ihre Trägerschaften sind am besten in der Lage, die Bedürfnisse abzuschätzen und Lösungen vorzuschlagen, um die Auswirkungen der Inflation auf die Budgets der Studierenden und die negativen Folgen für ihre akademische Laufbahn möglichst gering zu halten. Im Rahmen ihrer Autonomie können die Hochschulen zusätzliche Massnahmen ergreifen und neue Instrumente entwickeln, beispielsweise Nothilfen, Solidaritätsfonds oder eine Lockerung der Bedingungen zur Stipendienvergabe, wie sie es während der Corona-Pandemie getan haben. Seitens der Kantone bestehen zurzeit keine Anzeichen, dass die minimalen jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge gemäss Stipendienkonkordat erhöht werden müssten.

2021 machte die Beteiligung des Bundes in Form von Ausbildungsbeiträgen für die Tertiärstufe 6,7 Prozent der Gesamtausgaben für Stipendien und Darlehen aus. Dies entspricht rund 25 Millionen von insgesamt 371 Millionen Franken. Der Bund übernimmt folglich nur eine subsidiäre Rolle und hat im Bildungsbereich nicht die Kompetenz zur Verwaltung der Stipendien auf nationaler Ebene oder zur Schaffung eines Nothilfefonds.

Der Bund fördert eine interkantonale Harmonisierung bei der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen auf der Tertiärstufe über das Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0). Dieses regelt die Kriterien, nach denen die Kantone für ihre Auslagen durch Bundesbeiträge entschädigt werden. Bisher sind 22 Kantone der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Juni 2009 zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beigetreten, womit sie sich zur Einhaltung der im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards verpflichtet haben. Vier Kantone haben ihre Gesetzgebung noch nicht angepasst, halten sich aber an die Mindestvoraussetzungen des Bundesgesetzes. Die Verabschiedung des Ausbildungsbeitragsgesetzes 2014 hat somit zu einer Harmonisierung der kantonalen Praktiken im Stipendienbereich geführt.

Antwort des Bundesrates.

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