22.402 · Parlamentarische Initiative · 2022-01-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Gesetzgebung ist so anzupassen, dass biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe weiterhin gefördert und bisherige ungerechtfertigte Benachteiligungen beseitigt werden. Dazu sind folgende Elemente in der Gesetzgebung zu prüfen und sinnvoll so zu kombinieren, damit eine Lösung mit optimalem Kosten-Nutzenverhältnis resultiert:
1. Neu soll die Beimischpflicht biogener und erneuerbare synthetische Treibstoffe zu einer schrittweisen Reduktion der fossilen CO2-Emissionen führen - dies im Einklang mit den Zielen der Klimapolitik.
2. Weiter sollen befristete Steuererleichterungen bei der Mineralölsteuer für einen zusätzlichen Anreiz insbesondere bei der Förderung von biogenen und neuen erneuerbaren synthetischen Treibstoffe sorgen. Die Steuerausfälle sind dabei nicht zwingend voll zu kompensieren.
3. Zusätzlich soll eine Möglichkeit der Anrechenbarkeit der CO2-Reduktion geschaffen werden, die bei Fahrzeugen durch den Einsatz von biogenen und erneuerbaren synthetischen Treibstoffen erfolgt - dazu soll insbesondere der unbestrittene Artikel 18 des abgelehnten CO2-Gesetzes in geeigneter Form wieder aufgenommen werden.
4. Die biogenen und erneuerbaren synthetischen Treibstoffe müssen die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen.