22.4021 · Postulat · 2022-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, welche regulatorischen oder finanzpolitischen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke zugunsten eines Langzeitbetriebs zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Werke zu gewährleisten. Der Bundesrat soll dabei in diversen Optionen aufzeigen, wie die u.a. die Kostenstruktur der Betreiber entlastet oder zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden könnten, um die nicht-amortisierbaren Investitionen in die Sicherheit zugunsten eines Langzeitbetriebs von Kernkraftwerken zu decken.
Begründung
Die Kernkraft hat im heutigen Strommix der Schweiz einen zentralen Anteil von rund 30 Prozent, der vor allem in den kritischen Wintermonaten einen hohen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. In Anbetracht der diversen Herausforderungen der langfristigen Stromversorgung wie der steigende Verbrauch bis 2050 u.a. in Folge der Dekarbonisierung braucht es auch in der näheren Zukunft einen breiten Strommix aus Wasserkraft, Kernenergie und neuen Erneuerbaren. Obwohl es keine Laufzeitbeschränkung im jetzigen Kernenergiegesetz gibt, ist der Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke aber zeitlich begrenzt.
Die zwei möglichen Gründe für Stilllegungen sind der Faktor Sicherheit und der Faktor der Wirtschaftlichkeit. Letzterer war der Grund für die Stilllegung des KKW Mühleberg. Der Faktor Sicherheit wird bei einer Laufzeit von rund 50 Jahren unberechenbarer. Unklar ist dabei vor allem, wie viel Investitionen notwendig sind, um eine längere Laufzeit mit genügend hohen Sicherheitsbedingungen zu erreichen. Zudem ist unklar, wie sich die weltweiten Sicherheitsanforderungen entwickeln werden. Damit in diesem Kontext nicht rein betriebswirtschaftliche Gründe den Ausschlag für eine Abschaltung von bestehenden Kernkraftwerken geben, braucht es bereits jetzt Abklärung zugunsten eines sicheren Langzeitbetriebs sowie die Klärung der genannten Unsicherheiten. Die dafür notwendigen Hintergrundinformationen u.a. zu den regulatorischen Rahmenbedingungen soll der Bundesrat in einem Bericht zusammentragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach Aussage der Betreiber berücksichtigen diese als Planungswert eine Betriebsdauer von 60 Jahren. Sie richten ihre Investitionen sowie deren Amortisation auf diese Laufzeit aus. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Planung vor dem Hintergrund stark gestiegener Strompreise nicht gefährdet sein dürfte. Vor diesem Hintergrund geht der Bundesrat davon aus, dass ein Langzeitbetrieb ohne finanzielle Unterstützung des Bundes wirtschaftlich möglich ist. Dennoch ist er bereit, mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke zu prüfen, um den nahtlosen Übergang zu einem schweizerischen Strommix mit ausschliesslich erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.