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22.4056 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz werden heute für alle Ackerkulturen gezogene und selbstfahrende Vollernter eingesetzt, mit grossen Bunkern oder Tanks für das Erntegut. Das Gewicht dieser Fahrzeuge kann zu schwerwiegenden Verdichtungen des Unterbodens führen: Wie die Ergebnisse zahlreicher Versuchsreihen bestätigen, reicht diese in immer grössere Tiefen.

Die Bodenverdichtung in der Landwirtschaft kann offenbar Ertragsausfälle von bis zu 20 Prozent verursachen! Gleichzeitig schwindet in verdichteten Böden das Vermögen, Wasser zu speichern. Damit steigen das Erosions- und das Hochwasserrisiko. Schäden in der obersten Bodenschicht lassen sich mit intensiver biologischer Aktivität zwar wieder beheben. Bei Bodenverdichtungen im Unterboden funktioniert das jedoch kaum. Sie können in der Regel nicht rückgängig gemacht, sondern müssen durch vorbeugende Massnahmen verhindert werden.

In seiner Antwort auf die Interpellation 19.4234 hielt der Bundesrat fest: "Zum 13. UZL, der Vermeidung von Bodenverdichtung, konnte im Statusbericht keine Beurteilung vorgenommen werden, da Daten fehlten."

Gut drei Jahre nach dieser Ausführung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind die Daten zur Vermeidung von Bodenverdichtung, die eine solche Beurteilung zuliessen, heute vorhanden? Wenn ja, was lässt sich über die Erfüllung des 13. Umweltziels sagen? Wenn nein, was wurde seit der damaligen Antwort des Bundesrates konkret unternommen, um diese Daten zu gewinnen?

2. Hat der Bundesrat Hinweise darauf bzw. Belege dafür, dass das Problem der Bodenverdichtung auf landwirtschaftlich genutzten Böden in der Schweiz weiter zugenommen hat? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?

3. Nebst der Bundesverfassung (Art. 104a) thematisieren auch die Bodenstrategie (Ziel 3) und die Verordnung über die Belastung des Bodens (Art. 1 und Art. 6, VBBo) den Schutz des Bodens, insbesondere auch vor Verdichtung. Gibt es weiteren Strategien, Prinzipien, Ziele, Gesetze und Verordnungen des Bundes, die dies direkt oder indirekt tun und wenn ja, welche?

4. Welche Vorschriften und Anreize bestehen zum Schutz des Bodens vor Verdichtung, im Landwirtschafts- aber auch im Siedlungsgebiet?

5. Falls solche fehlen, etwa beim ökologischen Leistungsnachweis oder falls sie aus heutiger Sicht unzureichend sind: Ist der Bundesrat bereit, diese Vorschriften und Anreize zu entwickeln? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Zustandsdaten zur Beurteilung der Verdichtung von Unterböden liegen nicht flächenhaft vor. Ab welcher gemessenen Dichte ein Boden verdichtet ist, hängt von seinen standorttypischen Eigenschaften ab. Es kann kein absoluter Grenzwert definiert werden. Agroscope und andere Forschungsgruppen arbeiten an verschiedenen Ansätzen, um die gemessene Dichte eines Bodens beurteilen zu können. Zudem wird die nationale Bodenbeobachtung derzeit neu ausgerichtet, wobei in Zukunft flächenhafte Daten zum Zustand der Bodenstruktur erhoben werden sollen.

2) Es können keine Trendaussagen gemacht werden, da keine flächenhaften Daten zur Bodenverdichtung vorliegen (vgl. Antwort 1). Jedoch haben laut Daten des Bundesamts für Statistik die Erst-Inverkehrssetzungen von Traktoren mit einem Leergewicht von über 10 Tonnen seit 2005 um Faktor sechs zugenommen, was auf eine Verschärfung des Problems hindeutet.

3 und 4) Artikel 70a des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) fordert einen geeigneten Bodenschutz innerhalb des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), für welchen in Artikel 17 der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) explizit der Schutz vor physikalischen Belastungen genannt wird. Dies wird derzeit durch die Forderung einer breiten Fruchtfolge und Förderung von bodenschonenden Bewirtschaftungsmethoden umgesetzt. Landwirtinnen und Landwirten stehen zudem Hilfsmittel wie Terranimo (C) der Systeme zur Anpassung des Reifendrucks zur Verfügung, da Bodenschutz im Eigeninteresse aller Bewirtschaftenden liegt. Für das Siedlungsgebiet gibt es eine Vollzugshilfe des BAFU zum sachgerechten Umgang mit Boden auf Baustellen (www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Boden > Publikationen und Studien > Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen), in welcher insbesondere die Umsetzung von Art. 6 der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo, SR 814.12) im Fokus steht.

5) In der Botschaft des Bundesrats zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 vom 12. Februar 2020 (AP22+; BBl 2020 3955) ist eine Regelung zur Vermeidung von Verdichtungen in Unterböden innerhalb des ÖLN vorgesehen. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, auf diese Massnahme zu verzichten, um die Komplexität der AP22+ zu reduzieren. Der Bundesrat kann den Bodenschutz auch ohne Gesetzesänderung basierend auf der bestehenden Gesetzesgrundlage stärken. So prüft das BAFU aktuell, wie Referenzwerte für die Qualität der Bodenstruktur in die VBBo aufgenommen werden könnten.

Antwort des Bundesrates.

Bodenverdichtung. Über welche Datengrundlagen verfügt der Bundesrat heute? | Lexipedia | Lexipedia