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22.412 · Parlamentarische Initiative · 2022-03-14

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die geltenden Bestimmungen des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) (Art. 12ff. und Anhang 1) sollen dahingehend geändert werden, dass der Bundesrat bei aussergewöhnlichen Umständen und Ereignissen höherer Gewalt wie Epidemien, Kriegen usw. Steuererleichterungen beschliessen und ihre Höhe festlegen kann.

Begründung

Die Situation in der Ukraine hat zu einer massiven Erhöhung der Benzinpreise geführt. Diese Erhöhung fällt gänzlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten zurück, wie das auch bei den verschiedenen Steuern, die in der Schweiz auf Erdölprodukte erhoben werden, der Fall ist.

Der Benzinpreis könnte bald 4 Franken pro Liter erreichen und so die ganze Schweizer Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Familien und Haushalte stark beeinträchtigen sowie möglicherweise eine Rezession nach sich ziehen.

Die geltende Gesetzgebung ermöglicht Steuererleichterungen nur für Treibstoffe, die in der Land- oder Forstwirtschaft, der Berufsfischerei oder von konzessionierten Transportunternehmungen verwendet werden. Steuererleichterungen werden zudem für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen gewährt, die aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnen werden, wenn die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind, die der Bundesrat festgelegt hat.

Für den Fall einer ausserordentlichen Lage ist jedoch nichts vorgesehen. In diesem Fall kommt nur eine Gesetzesänderung in Frage, was mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann.

Daher soll Artikel 12 MinöStG dahingehend ergänzt werden, dass der Bundesrat bei aussergewöhnlichen Umständen, insbesondere einer Epidemie oder einem Krieg, Steuererleichterungen beschliessen kann.

Mit dieser Rechtsgrundlage könnte der Bundesrat die Steuer sofort für eine beschränkte Zeitdauer senken, beispielsweise um 20 bis 30 Rappen pro Liter. Dies würde einer Reduktion des Benzinpreises von rund 10 Prozent pro Liter entsprechen und die ganze Bevölkerung entlasten.

Vor Kurzem hat die französische Regierung auf den 1. April 2022 einen ähnlichen Beschluss gefasst (Reduktion von 15 Cent pro Liter an der Tankstelle während vier Monaten).