22.4168 · Postulat · 2022-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Vor dem Hintergrund zunehmender und anhaltender Trockenheitsperioden in den Sommermonaten wird der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen den finanziellen Bedarf für die Erneuerung und den allfälligen Ausbau der Infrastrukturen für die Wasserversorgung der Berglandwirtschaft und Alpwirtschaftsbetriebe zu erheben und Vorschläge zu unterbreiten für die Finanzierung dieses Bedarfs.
Begründung
Der Sommer 2022 hat mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, was in Zukunft immer häufiger eintreten wird: lang anhaltende hohe Temperaturen, kaum Niederschlag, kaum vorhandene Wasserreserven auf Grund des schneearmen Winters und damit folglich eine grosse Wasserknappheit auf zahlreichen Berglandwirtschafts- und Alpbetrieben. Besonders betroffen waren das Tessin, der Jurabogen und die Voralpengebiete. Zahlreiche Betriebe mussten frühzeitig abgealpt werden. Auf den Heimbetrieben fehlt aber wiederum genügend Futter für die Tiere. Etliche Betriebe sahen sich deshalb gezwungen, ihr Vieh zu schlachten.
Die Folgen des Klimawandels sind damit deutlich sichtbar und spürbar. Die Bergland- und Alpwirtschaft muss sich an diese geänderten Verhältnisse anpassen. Dazu gehören u.a. Anpassungen in den Bewirtschaftungsformen und Weidemanagementsystemen aber auch Anpassungen in der Infrastruktur, allen voran in der Wasserversorgung. Bestehende Wasserleitungen müssen erneuert und allenfalls neue erstellt werden. Neue oder zusätzliche Wasserspeicher sind unerlässlich, um genügend Reserven zu schaffen und teure Hilfseinsätze mit Helikoptern zu vermeiden. Zur Finanzierung derartiger Massnahmen dienen die Beiträge des Bundes und der Kantone für Strukturverbesserungen. Bund und Kantone finanzieren die Strukturverbesserungsmassnahmen gemeinsame. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, den Bedarf an zusätzlichen Investitionen in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erheben und Vorschläge zur Finanzierung dieses zusätzlichen Bedarfs zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderung bewusst, die die zunehmenden und anhaltenden Trockenperioden vor allem für die Alpwirtschaft, aber auch für die Berglandwirtschaft mit sich bringen. Die heissen und trockenen Sommer in den Jahren 2013, 2018 und 2022 haben gezeigt, dass bei langen Trockenperioden Quellschüttungen zurückgehen oder ganz versiegen und somit die Wasserversorgung auf Alpen zum Problem wird.
Die Anzahl Wasserversorgungsprojekte hat sich zwischen 2014 und 2021 im Berg- und Sömmerungsgebiet mehr als verdoppelt, während die dafür eingesetzten Bundesmittel im Umfang von rund 7 Millionen Franken pro Jahr stabil geblieben sind. Dies weist darauf hin, dass in dieser Zeit vor allem kleinere Wasserversorgungen saniert wurden. Die Priorisierung der Projekte und damit die Verwendung der für jeden Kanton verfügbaren Bundesmittel für Strukturverbesserungen liegt in der Verantwortung der Kantone. Dieser bottom-up-Prozess ermöglicht die Berücksichtigung der kantonalen Bedürfnisse und funktioniert gut.
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Februar 2022 den Auftrag erteilt, mit einer Strategie aufzuzeigen, welche Strukturverbesserungsmassnahmen aufgrund künftiger Herausforderungen langfristig gestärkt werden sollen. Der Bericht "Strategie Strukturverbesserungen 2030 (SV2030)" wird zurzeit vom BLW unter Einbezug der Kantone, der Branche sowie der mitinteressierten Kreise erarbeitet und der FK-N voraussichtlich Ende März 2023 vorgelegt. Da der Mittelbedarf für die künftige Erneuerung oder einen allfälligen Ausbau von Infrastrukturen für die Wasserversorgung im Rahmen dieses Berichts analysiert wird, wird das Anliegen des Postulats bereits berücksichtigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.