Lexipedia

22.4176 · Motion · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Stromversorgungsgesetz wie folgt zu ändern:

Jeder Verteilnetzbetreiber (VNB) errichtet für sein Versorgungsgebiet einen "Strombeschaffungspool für Unternehmen". Dieser Pool richtet sich an die Kundinnen im freien Markt. Die Kundinnen im freien Markt haben das Recht - aber nicht die Pflicht - dem Pool beizutreten. Der Pool steht somit im Wettbewerb mit der Versorgung auf dem freien Markt.

Begründung

Ziel dieses Pools ist es, diese Unternehmen langfristig mit Strom zu einem stabilen Tarif zu versorgen, der die Gestehungskosten und gegebenenfalls die Beschaffungskosten für die Energie abbildet. Im Gegenzug verpflichten sich die Unternehmen, die sich für den Strombeschaffungspool entscheiden, während mindestens zehn Jahren am Pool teilzunehmen.

Indem der VNB weiss, dass die Kundinnen während mindestens zehn Jahren am Pool teilnehmen, kann er in Stromerzeugungsanlagen investieren mit der Garantie, dass er diese amortisieren kann, ohne das Risiko einzugehen, seine Energie jahrelang unter den Gestehungskosten verkaufen zu müssen. Indem die Unternehmen sich für eine bestimmte Zeit zur Teilnahme verpflichten, hat der Pool zudem die Möglichkeit, die Tarife über mehrere Jahre zu glätten, was wiederum die Unternehmen im Pool vor missbräuchlichen Börsenpreisen schützt.

Kurzfristig wird es durch die rasche Einführung solcher Pools möglich sein, den Unternehmen im freien Markt den Strom zu einem tieferen Preis als dem Preis an der Spotbörse und von Futures anzubieten, da der Pool weiss, dass er Börsenschwankungen über die Zeit glätten und in die Produktion investieren kann.

Die ElCom stellt sicher, dass die Kundinnen des Pools von den Energieversorgern vollumfänglich über die Chancen, die Kosten und die Risiken eines solchen Stromliefervertrags mit dynamischer Preisgestaltung informiert und dass sie Versorger verpflichtet werden, die Kundinnen transparent über die Entwicklung ihrer eigenen Gestehungs- oder Beschaffungskosten zu informieren.

Die Pools sind von Anfang an verpflichtet, ihren Anteil an erneuerbarer Energie jährlich linear zu erhöhen, sodass der Anteil an Strom aus Anlagen, die erneuerbare Energie erzeugen, zehn Jahre nach ihrem Start 100 Prozent erreicht.

Mehrere VNB können sich zusammenschliessen, um für ihre Versorgungsgebiete einen einzigen Strombeschaffungspool zu bilden, und so gemeinsam in die Stromerzeugung investieren.

Heute investieren die meisten VNB nur in die Produktion für ihre gebundenen Kundinnen und Kunden und trauen sich nicht, auch in die Produktion für freie Kundinnen zu investieren, weil die Verkaufspreise nicht stabil sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Energiepreise sind zuletzt deutlich unter die Höchstwerte von Ende August 2022 gesunken. Deshalb sieht der Bundesrat für den Winter 2022/23 keinen Handlungsbedarf für ausserordentliche Massnahmen, dies betrifft auch die allfällige kurzfristige Einrichtung eines Versorgungspools. Dieser ist eher eine mittel- bis langfristige Massnahme.

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass langfristige Verträge es den Unternehmen ermöglichen, langfristig Strom zu geglätteten Preisen zu beschaffen. Durch die Langfristigkeit der kostenorientierten Beschaffung können sich relevante Ersparnisse, vor allem aber eine deutlich geringere Volatilität der Strompreise ergeben. Auch können Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Langfristige Verträge sind auf privatwirtschaftlicher Basis allerdings schon heute möglich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.