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22.4265 · Postulat · 2022-10-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den Pädagogischen Hochschulen in einem Bericht aufzuzeigen, welche Gründe dazu führen, dass Lehrpersonen den Beruf verlassen. Zudem sollte der Bericht erläutern, welche Gründe Lehrpersonen im Beruf halten. Dies insbesondere in den Jahren nach dem Berufseinstieg. Diese Daten sind unabdingbar, um im kommenden Jahrzehnt gezielt Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel ergreifen zu können. Die Stossrichtung der Handlungsempfehlungen soll im Bericht ebenfalls dargelegt werden.

Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Jauslin, Nantermod, Roth Pasquier, Stadler) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Der Mangel an Lehrpersonen spitzt sich immer stärker zu. An verschiedenen Orten muss zunehmend auf Personen ohne Qualifikation zurückgegriffen werden. Die Bildungsqualität unserer Schülerinnen und Schüler ist dadurch gefährdet. Das können wir uns gesellschafts- und wirtschaftspolitisch nicht leisten.

Gemäss den aktuellen Szenarien 2022-2031 des Bundesamtes für Statistik (BfS) beträgt der Anstieg der Schülerinnen und Schüler 8 Prozent auf der Primarstufe respektive 9 Prozent auf der Sekundarstufe I. Gleichzeitig steigt der Bedarf von Lehrpersonen um 6 Prozent, darin berücksichtigt sind bereits Daten zur Verweildauer. Somit besteht eine Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot. Strukturelle Angaben wie beispielsweise die Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler, demografische Veränderungen sind gemäss mehreren aktuellen Publikationen des BfS ebenfalls bekannt.

Was bislang jedoch fehlt ist, sind notwendige qualitative berufsspezifische Daten. Diese liefern Steuerungswissen, damit Massnahmen zur Entgegnung des Lehrpersonenmangels gezielt angesetzt werden können. Damit kann dem Lehrpersonenmangel langfristig gezielt entgegengewirkt werden, damit die Bildungsqualität hoch bleibt und die Berufsverweildauer erhöht wird. Letzteres ist besonders wichtig, da eine Verschlechterung der Verweildauer die bestehende ungünstige Entwicklung verschärfen würde.

Auf den Mangel an qualitativen Daten verweist auch eine aktuelle Studie der PH Schwyz (Lehrkräftemangel: Fakten, Gründe, Massnahmen- August 2022) Fazit S. 14: "Es fehlen in der Schweiz zu verschiedenen, für den Lehrkräftemangel zentralen Fragen systematische und differenzierende Befunde. Eine Intensivierung und Systematisierung der Forschung in diesem Themenbereich ist deshalb eine weitere wichtige, langfristig wirkende Massnahme, die auf nationaler und kantonaler Ebene angegangen werden muss. Die Verbesserung der Datenlage wird einen grossen Beitrag leisten können, die Aktivitäten auf empirische Evidenzen abzustützen und die öffentliche Diskussion zu versachlichen."

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass eine Bildung von hoher Qualität für unsere Schülerinnen und Schüler unabdingbar ist.

Der Bundesrat erinnert daran, dass die Zuständigkeit für das Bildungswesen auch die Verantwortung für die Ausbildung der Lehrpersonen umfasst. Für die obligatorische Schule sind die Kantone zuständig; die Regelungsbefugnis für eine Schulstufe beinhaltet auch die Ausbildung der Lehrpersonen dieser Stufe. Massnahmen, die einem Fachkräftemangel im Lehrberuf vorbeugen sollen, müssen folglich auf kantonaler und kommunaler Ebene gesucht, geregelt und umgesetzt werden.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) stellt bereits fundierte Daten zur Verfügung, namentlich zur Ausbildung der Lehrpersonen und zum Anteil der Personen ohne reguläre Qualifikation, sowie Prognosen und Szenarien zur Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen. Insbesondere hat das BFS vor Kurzem neue Daten der Längsschnittanalysen zum Verbleib der Lehrkräfte an den obligatorischen Schulen veröffentlicht. Gestützt auf diese Daten und Szenarien werden die Kantone nach Bedarf Massnahmen erarbeiten, für welche die Kantone und Gemeinden zuständig sind.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Datenerhebungen und -auswertungen des BFS auf nationaler Ebene genügen. Es obliegt den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in ihrem eigenen Aufgabenbereich den Bedarf nach weiteren Untersuchungen und allenfalls daraus resultierenden Massnahmen zu beurteilen und solche in Auftrag zu geben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.