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22.4505 · Motion · 2022-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz. Mit einer Harmonisierung der kantonalen Konzepte und Begriffe und der Schaffung einer schweizweit einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe-/Kindesschutzstatistik soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz.

Begründung

In der Schweiz fehlen zu vielen Bereichen der UN-Kinderrechtskonvention verlässliche und lückenlose Daten, welche nötig wären, um die Konvention umzusetzen. Daten über die Nutzung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Massnahmen zum Schutz von Kindern in den Kantonen werden grösstenteils sehr unterschiedlich und auf Basis divergierender Begrifflichkeiten und Datenerhebungskonzepte erfasst. Eine systematische und fortlaufende Erfassung und Beschreibung von Angebot und Leistungsbezug im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kindesschutzes gehört bisher nicht zu den Standards kantonaler Statistik und Berichterstattung.

Konkret ist beispielsweise die polizeiliche Kriminalstatistik in Bezug auf Kinder wenig aufschlussreich. Ruckschlusse auf die verschiedenen Delikte im Bereich der kinderbezogenen Cyberkriminalität sind nicht möglich. Es existieren so gut wie keine Daten zur Gewaltbetroffenheit von Kindern mit Behinderung. Es fehlen differenzierte und nachvollziehbare Daten zu internationalen Adoptionen. Es gibt kein Monitoring über die Qualität der Betreuungs- und Unterbringungsstrukturen von begleiteten und unbegleiteten Kindern im Asylbereich. Es fehlt eine systematische Datenerhebung zur Anzahl Kinder, die vermisst werden. Es gibt keine Statistik, die Auskunft gibt über die Kinder mit inhaftiertem Elternteil. Und es gibt keine staatlich erhobenen Daten zu trans und nicht binären Kindern.

Alle diese nicht vorhandenen Daten verhindern, dass zielgerichtet Massnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, welche die Situation der Kinder in Bezug auf Entwicklung, Schutz und Beteiligung verbessern. Dies ist zu korrigieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Massnahmen zum Schutz von Kindern und somit die Datenerhebung in einem Grossteil der in der Motion angesprochenen Bereiche sind im föderalen System der Schweiz in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Wie in der Begründung festgehalten wird, sind die Angebote in den Kantonen nicht nur unterschiedlich strukturiert, sondern deren Nutzung wird auch sehr unterschiedlich erfasst. Diese Situation macht eine schweizweite Statistik zu einem äusserst komplexen und aufwändigen Vorhaben, für das zuerst zahlreiche Grundsatzfragen inklusive der Verfassungsgrundlage geprüft werden müssten.

Auf Bundesebene wurde die Datenlage in den letzten Jahren in mehreren Themenbereichen verbessert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik liefert differenzierte Daten nach allen Alterskategorien der Geschädigten von Straftaten sowie nach den verschiedenen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0), und die Opferhilfestatistik liefert Daten über Opferberatungen nach Geschlecht, Alter und Nationalität (abrufbar unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Rubriken "Polizei > Geschädigte Personen" bzw. "Opferhilfe > Beratungen und Leistungen").

Des Weiteren bestehen mit der Statistik über die Einreise von Kindern in die Schweiz im Rahmen eines internationalen Adoptionsverfahrens (abrufbar unter www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Internationale Adoption > Statistiken) des Bundesamts für Justiz (BJ) und der Statistik der internationalen Adoptionen (abrufbar unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Geburten und Todesfälle > Adoptionen) des Bundesamts für Statistik (BFS) aussagekräftige Daten zu internationalen Adoptionen. Darüber hinaus hat das BFS zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann bereits 2013 eine vertiefte Analyse zum Thema häusliche Gewalt publiziert, die seither regelmässig aktualisiert wurde (abrufbar unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt). Ergänzend dazu wird der Bund in Erfüllung der Motion Bulliard-Marbach (20.3772, "Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind") eine entsprechende Statistik schaffen.

Zudem laufen beim Bund zur Verbesserung der Datenlage im Kinderrechtebereich bereits verschiedenste Prüfarbeiten. So ist der Bundesrat daran, die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom Oktober 2021 zu prüfen, die sich unter anderem auch auf die Datenerhebung beziehen. Er wird in einem Bericht den Handlungsbedarf und Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtekonvention aufzeigen. Gestützt auf das Postulat Feri Yvonne (19.3119 "Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungsleistung passt") hat er des Weiteren den Auftrag, in einem Bericht darzulegen, wie die Daten zu Kindeswohlgefährdungen, welche auf Bundesebene, in den Kantonen und bei Kindesschutzorganisationen vorhanden sind, zu einer Gesamtschau zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden können. In Erfüllung des Postulates Roth Franziska (20.3886, "Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz") wird er einen Bericht zu Gewalt an Menschen mit Behinderungen vorlegen. Mit dem Postulat Baume-Schneider (21.3741 "Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit") wurde der Bundesrat schliesslich beauftragt, die Möglichkeit zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit zu untersuchen. Im Auftrag des Bundesrates hat das BJ ausserdem eine Studie zur Situation der Kinder mit einem inhaftierten Elternteil sowie zusammen mit dem BFS eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder in Auftrag gegeben.

Der Bundesrat würde sich im Falle der Annahme der Motion im Erstrat vorbehalten, im Zweitrat den Antrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag zu stellen. Darin würden auch die Ergebnisse der oben genannten Prüfarbeiten einfliessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.