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22.4557 · Motion · 2022-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Datengrundlage zur Herkunft und Fangmethode der in die Schweiz importierten Oktopoden zu erarbeiten und einsehbar zu machen.

Begründung

Die Nachfrage nach Oktopus zu Speisezwecken, im Detailhandel und der Gastronomie "Pulpo" genannt, steigt weltweit stark an. Auch in der Schweiz wächst der Konsum und damit der Import aus fragwürdiger Herkunft stetig.

Aufgrund der steigenden Nachfrage werden die intelligenten und empfindsamen Tiere in Spanien ab Sommer 2023 industriell in Aquakulturen produziert. Ab 2023 rechnet man dort mit 3000 Tonnen Oktopoden für den europäischen Markt pro Jahr. Dies ist jedoch aus tierschützerischer Sicht mehr als problematisch: Von allen Tieren, die für den menschlichen Konsum gehalten werden, sind aquatische Lebewesen am wenigsten geschützt. Rechtliche Rahmenbedingungen für Haltung und Schlachtung von Tintenfischen gibt es nicht. Dies ist umso stossender, als die Tiere über ein sehr komplexes und hochentwickeltes Nervensystem verfügen und nachweislich Schmerzen, Angst und Stress empfinden. Die verfügbaren Studien zeigen, dass Oktopoden in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten und versorgt werden können. Angesichts ihrer beachtlichen kognitiven Fähigkeiten und Sensibilität ist die monotone Aquakultur-Haltung eine zusätzliche enorme Qual.

Doch nicht nur die Massen-Aquakulturhaltung ist problematisch: Bislang werden Oktopoden nämlich meist mit Grundschleppnetzen gefangen, die den Meeresboden zerstören und andere Tiere, die als Beifang in den Netzen landen, mit in den Tod reissen. Auch Käfige oder Angelleinen kommen zum Einsatz. Die Tötung verläuft ebenfalls grausam: Man verstümmelt ihren Kopf, tötet sie langsam in Eiswasser oder lässt sie mehrere Stunden an der Luft ersticken. In Anbetracht dieser problematischen Zustände und des fehlenden Wissens darüber auf Seiten der Konsumierenden wäre es daher dringend angebracht, Herkunft und Fangmethoden der importierten Oktopoden erfahren zu können. Der Bundesrat wird daher beauftragt, die entsprechenden Daten zu erfassen, um für Konsumierende Transparenz zu gewährleisten und das nötige Wissen für einen mündigen Konsumentscheid zur Verfügung zu stellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wer vorverpackte Lebensmittel abgibt, muss das Produktionsland schriftlich angeben (Art. 36 Abs. 1 Bst. e Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]. Bei auf See gefangenen Oktopoden ist anstelle des Produktionslandes das Fanggebiet anzugeben (Art. 15 Abs. 5 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel [SR 817.022.16]). Bei vorverpackten Fischereierzeugnissen wie Oktopoden ist gemäss der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH; SR 817.022.108) zudem die Produktionsmethode (insbesondere mit folgenden Worten "gefangen in ...", "aus Binnenfischerei" oder "in Aquakultur gewonnen"; Art. 19 Abs. 1 Bst. a VLtH) sowie die Kategorie des bei der Meeres- und der Binnenfischerei eingesetzten Fanggerätes (z. B. "Schleppnetze" oder "Reusen und Fallen"; Art. 19 Abs. 1 Bst. b VLtH) schriftlich anzugeben. Bei offen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln ist in gleicher Weise zu informieren wie über vorverpackte. Auf schriftliche Angaben kann verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Weise gewährleistet ist, z. B. durch mündliche Information auf Anfrage (Art. 39 Abs. 1 LGV).

Die von der Motionärin geforderten Angaben zur Herkunft und Fangmethode bei Oktopoden sind gestützt auf das Lebensmittelrecht für die Konsumentinnen und Konsumenten bereits am Verkaufspunkt verfügbar. Die Erhebung und Publikation dieser Angaben durch den Bund sind somit nicht erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.