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22.4573 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Verschiedene Unternehmen und Institutionen im In- und Ausland forschen seit mehreren Jahren an der Entwicklung von Lärmblitzern. Diese Geräte sollen Lärmschutzverstösse im Strassenverkehr blitzen und büssen. Ähnlich wie Geschwindigkeitsradare würden sie die Arbeit der Vollzugsbehörden massiv erleichtern. Aktuell sind Lärmkontrollen für die Polizeien sehr aufwändig und mit hohem personellen Ressourceneinsatz verbunden.

In Frankreich werden Lärmblitzer in Pilotprojekten seit mehreren Jahren getestet und stehen kurz vor ihrer regulären Einführung. Zu laute Fahrzeuge, die einen bestimmten Dezibelwert überschreiten, werden vom Messgerät erfasst und das Nummernschild zur Verzeigung fotografiert. Das französische Parlament hat für diese Pilotprojekte bereits im Dezember 2019 eine gesetzliche Grundlage geschaffen (loi LOM: article 92 de la loi d'orientation sur les mobilités).

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, Pilotprojekte in der Schweiz zu initiieren und gemeinsam mit interessierten Kantonen und Gemeinden durchzuführen?

2. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten angepasst werden, um solche Pilotprojekte durchführen zu können?

3. Die vom Parlament überwiesene Motion 20.4339 fordert unter Punkt 4 vom Bundesrat Abklärungen zur Einführung von Lärmblitzern. Wann werden die Ergebnisse dieser Abklärungen voraussichtlich vorliegen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bekämpfung von unnötigem Verkehrslärm ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat er am 9. Dezember 2022 in Umsetzung der Motion der UREK-N 20.4339 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll etwa die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus.

1. bis 3. Gemäss Ziffer 4 der erwähnten Motion soll der Bundesrat "darlegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit im Strassenverkehr unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind." Die Bundesämter für Strassen bzw. Umwelt arbeiten zurzeit an der Beantwortung von Ziffer 4 der Motion 20.4339. Den Ergebnissen dieser Abklärungen namentlich im Zusammenhang mit Lärmblitzern will der Bundesrat nicht vorgreifen. Er wird das weitere Vorgehen bestimmen, wenn diese vorliegen.

Antwort des Bundesrates.