Nationale Informationsplattform für die Bekämpfung der organisierten mafiösen Kriminalität. Stand der Dinge?
22.7333 · Fragestunde. Frage · 2022-05-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Monaten haben verschiedene Strafverfolgungsbehörden (Bundesanwaltschaft, Fedpol, Kantone) erneut darauf hingewiesen, es brauche dringend und so schnell wie möglich eine nationale Plattform für den Austausch von Informationen betreffend die Bekämpfung der organisierten mafiösen Kriminalität.
- Wie weit ist man mit der Schaffung eines solchen Instruments, das von zentraler Bedeutung ist, wie das Beispiel Italien zeigt?
- Welche Behörde ist für die Entwicklung und die Inbetriebsetzung zuständig?
- Sind Gesetzesänderungen nötig?
- Mit welchen Fristen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit und Wichtigkeit bewusst, eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen laufen die diesbezüglichen Arbeiten in Umsetzung der Motion Eichenberger 18.3592 seit Ende 2019. Im November 2021 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren KKJPD dem Programmauftrag "Polizei Abfrageplattform", kurz POLAP, einstimmig zugestimmt. Das Programm wird durch die gemeinsame Organisation von Bund und Kantonen für Polizeitechnik und Informatik (PTI) umgesetzt. Seither wurden die funktionalen Anforderungen an POLAP bei allen beteiligten Partnern erhoben sowie die konzeptionellen Grundlagen für die Systemarchitektur geschaffen. Die Entwicklung und der Betrieb der Plattform werden durch den Informatikleistungserbringer des EJPD sichergestellt. Um den interkantonalen polizeilichen Datenaustausch überall zu ermöglichen, erfordert der Aufbau von POLAP teilweise die Schaffung oder Anpassung von Rechtsgrundlagen in den Kantonen. Dafür soll ein unmittelbar rechtsetzendes Konkordat ausgearbeitet werden. Der Entwurf dieses Konkordates soll voraussichtlich im Herbst 2022 der KKJPD für die anschliessende Vernehmlassung in den Kantonen unterbreitet werden. Je nach Ausgang der Vernehmlassung wird der Konkordatstext voraussichtlich im Herbst 2023 oder Frühjahr 2024 zur Ratifikation freigegeben werden können. Darüber hinaus ist der Ratifikationsprozess nicht weiter planbar, da die Beschlussfassung 26-mal kantonaler Hoheit untersteht und in vielen Kantonen in der Zuständigkeit des Parlaments liegt.