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23.3000 · Postulat · 2023-01-12

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich, aber spätestens bis August 2023, in einem Bericht darzulegen, wie die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz angesichts der Rückkehr von bewaffneten Konflikten wie dem Ukraine-Krieg gestärkt werden kann.

Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sieht eine zukünftige, wieder auf den Kernauftrag der Verteidigung ausgerichtete Armee, bezüglich Militärdoktrin, Fähigkeiten, Strukturen, Ausbildung, Systeme, Personal, Immobilien und Betriebskosten aus?

2. Mit welchen kurz- bis mittelfristigen Massnahmen plant der Bundesrat die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu erhöhen?

3. Wie kann der Armee in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes sowie dem Umfang der in den nächsten Jahren ausserdienstzustellenden Systeme finanzielle Planungssicherheit gewährt werden?

4. Untergeordnet unter dem sicherheitspolitischen Bericht fehlt der Schweiz eine Sicherheits- und Verteidigungsstrategie. Diese soll unter anderem aufzeigen wie, neben der Armee, das Widerstandsoperationskonzept (Resistance Operating Concept - ROC) der Schweiz im Verteidigungsfall erhalten (psychologische Massnahmen, Medienberichterstattung, Cyberraum, etc.), und die Resilienz der Schweiz gestärkt werden kann.

Eine Minderheit der Kommission (Gmür-Schönenberg, Juillard, Vara, Zopfi) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat der Bundesrat, auf Wunsch der sicherheitspolitischen Kommissionen, am 7. September 2022 einen Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 verabschiedet. Der Zusatzbericht enthält eine erste Analyse des Krieges und seiner Folgen, und zeigt die internationalen Kooperationsmöglichkeiten im sicherheitspolitischen Bereich, namentlich mit der NATO und der EU (Permanent Structured Cooperation - Pesco) auf. Die Auswirkungen des Konflikts auf die Armee finden aber im Zusatzbericht nur in diffuser Weise ihren Niederschlag, obwohl sich die Sicherheitslage in Europa seit Februar 2022 massiv verändert hat. Insbesondere zeigt der Bericht nicht auf, wie die Verteidigungsfähigkeit wiedererlangt werden soll und wofür zusätzliche finanzielle Mittel für die Armee eingesetzt werden sollen. Der Ukraine-Krieg macht eindrücklich deutlich, dass kriegerische Auseinandersetzungen in Europa immer noch möglich sind. Es geht also darum, diese neue Bedrohungslage zu berücksichtigen und die Verteidigungsfähigkeit der Armee wieder in den Vordergrund zu stellen. Diese verstärkte Ausrichtung auf die Verteidigungsfähigkeit setzt ein Konzept voraus, was in Bezug auf die Doktrin, die Organisationsstruktur, die Ausbildung, und den Einsatz der Armee geändert werden muss. Zudem soll in einer Sicherheits- und Verteidigungsstrategie skizziert werden, wie die Resilienz der Schweiz gestärkt werden soll. Ein Bericht zur Erfüllung dieses Vorstosses würde die erste Grundlage für diese Arbeit liefern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beabsichtigt, die im Postulat gestellten Fragen in den Folgearbeiten zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 und zum Zusatzbericht von 2022 zu beantworten. Er wird den Bericht zu gegebener Zeit dem Parlament unterbreiten. Dies wird erst nach August 2023 der Fall sein können.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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