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23.3031 · Motion · 2023-02-27

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Seit Anfang Dezember 2022 nimmt Italien keine Überstellungen im Rahmen des Dublin-Abkommens mehr an. Damals handelte es sich um 184 betroffene Asylbewerber oder Flüchtlinge. Italien verlängerte jedoch die Aussetzung des Dublin-Abkommens. Die Asylsituation in der Schweiz war damals angespannt und ist es immer noch. Dennoch hält sich die Schweiz strikt an das Dublin-Abkommen.

Daher wird der Bundesrat aufgefordert:

1. Das Parlament über die genaue Anzahl der Asylsuchenden oder Flüchtlinge, die aufgrund des Unterbruchs der Dublin-Rückführungen durch Italien, nicht nach Italien zurückgeschickt werden konnten, zu informieren.

2. Die Staaten des Dublin-Abkommens zu suchen, die bereit sind, sich gemeinsam mit der Schweiz in Brüssel dafür einzusetzen, dass Italien seinen Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Abkommens nachkommt;

3. Sobald Verbündete gefunden sind, wird die Schweiz formell beim Rat der Justiz- und Innenministerinnen und -ministern der EU (JI-Rat) intervenieren, um eine Diskussion über die Einhaltung des Dublin-Abkommens durch Italien zu fordern.

4. In der Sitzung des JI-Rats wird die Schweiz die Europäische Kommission auffordern, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Italien das Dublin-Abkommen einhält.

Begründung

An Weihnachten 2022 wurde bekannt gegeben, dass Italien am 5. Dezember die Übernahme von Dublin-Fällen stoppte. Damit gemeint sind Geflüchtete, die zwar in der Schweiz einen Asylantrag stellten, für die aber nach den Regeln des europäischen Flüchtlingsabkommens Italien zuständig ist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte gegenüber der NZZ am Sonntag, dass es von Italien über den Stopp informiert wurde.

Italien hat alle Teilnehmerstaaten des Dublin-Abkommens über den Stopp informiert. Demnach machte Italien "plötzlich aufgetauchte technische Gründe, die mit fehlenden Aufnahmekapazitäten Zusammenhängen", geltend. In Italien kamen wieder viele Bootsflüchtlinge an.

Das SEM erwartete, dass der Stopp "nach der Weihnachtspause" wieder aufgehoben werde. Diese Erwartung hätten auch andere Dublin-Staaten. Leider war dies nicht der Fall. Das SEM hütete sich davor, darüber zu informieren, ob die Dublin-Rückführungen nach Italien wiederaufgenommen werden würden oder nicht.

Der Stopp erfolgte zu einem ungünstigen Zeitpunkt für die Kantone. Die kantonalen Asylstrukturen waren bereits stark belastet. Auch die Zentren des Bundes waren voll. So, dass das SEM viele Asylsuchende früher an die Kantone zuweisen musste. Die Kantone mussten die vom SEM zugeteilte Flut von Asylsuchenden selbst unterbringen.

Ein Artikel in der Sonntagspresse liess vermuten, dass angesichts der kritischen Lage bei der Unterbringung von Asylsuchenden in der Schweiz das Errichten von Zelten für Asylbewerber kein Tabuthema mehr sei ("Asylsuchende sollen ins Zelt" - NZZ am Sonntag 05.02.2023).

Es scheint, dass es nicht das erste Mal ist, dass Italien die Rückführung im Rahmen des Dublin-Abkommens aussetzt. Zudem wurde Italien während des Zustroms von Asylsuchenden im Jahr 2014 verdächtigt, nicht von allen Migranten in Italien, Fingerabdrücke zu erfassen. Diese schwerwiegenden Verstösse von Italien gegen das Dublin-Abkommen dürfen nicht weitergehen. Die Schweiz muss handeln.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs.

Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Dieser soll gemäss Angaben der Regierung voraussichtlich sechs Monate dauern und ermöglicht es, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen und zu finanzieren, z.B. Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren.

In der Schweiz warten derzeit 307 Personen auf ihre Überstellung nach Italien. Da die Frist für die Überstellung von Dublin-Fällen jedoch grundsätzlich erst nach sechs Monaten abläuft und aufgrund einer Beschwerde oder im Falle von Untertauchen verlängert werden kann, könnten diese Asylsuchenden teilweise auch zu einem späteren Zeitpunkt noch überstellt werden. Zwischen Januar und März 2023 mussten 36 Personen wegen der Aussetzung in das nationale Asylverfahren überführt werden (Stand 11.04.2023) weil die Überstellungsfristen abgelaufen waren.

Die Schweiz engagiert sich seit der Verkündung der Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch die zuständigen italienischen Behörden aktiv auf bilateraler und multilateraler Ebene, damit die Überstellungen wieder aufgenommen werden können. Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten (u.a. Deutschland, Österreich, Frankreich, der Niederlande, Belgien und Dänemark) ist die Schweiz bei der Europäischen Kommission auf verschiedenen Niveaus mit der Forderung vorstellig geworden, um gegenüber Italien auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen hinzuwirken. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat diese Thematik zudem auch auf Ministerstufe im Rahmen der Justiz- und Innenminister-Räte in Brüssel angesprochen. Auf bilateraler Ebene steht das Staatssekretariat für Migration SEM mit den zuständigen italienischen Behörden ebenfalls in Kontakt. Darüber hinaus wurde das Thema vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei seinem jüngsten Besuch in Rom mit seinem italienischen Amtskollegen erörtert. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird bei einem geplanten Besuch in Italien vor der Sommerpause dasselbe tun.

Das Anliegen des Motionärs ist entsprechend bereits umgesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.