23.3054 · Interpellation · 2023-03-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Ist der Bundesrat bereit, bei einer künftigen Publikation der Sprachgebiete die kantonale Besonderheit der rätoromanischen Sprachsituation zu berücksichtigen?
2. Ist der Bundesrat bereit, künftig das Sprachgebiet des Rätoromanischen auf der Karte der Sprachgebiete primär so abzubilden, dass es mit der kantonalen Gebietszuweisung und den Amtssprachen der Gemeinden übereinstimmt? Allfällige Abweichungen aufgrund der statistischen Erhebung könnten auf einer zweiten begleitenden Karte vermerkt werden.
3. Ist der Bundesrat bereit, durch das Bundesamt für Statistik und in Absprache mit dem Kanton Graubünden eine Broschüre erstellen zu lassen, die detailliert die Sprachsituation in den bündnerischen Gemeinden bezüglich der jeweiligen Amtssprache sowie der jeweiligen sprachlichen Bevölkerungsanteile abbildet?
Begründung
Kurz vor dem Jahreswechsel hat das Bundesamt für Statistik mit der Publikation "Die Sprachgebiete der Schweiz" die aktuellen Ergebnisse zur Sprachenzugehörigkeit der Schweizer Gemeinden vorgestellt. Aus den eigenen Strukturerhebungen kam die Publikation zum Schluss: "Die Neuberechnungen führen zu zwei Gebietsänderungen. Die beiden Bündner Gemeinden Surses und Muntogna da Schons werden nicht mehr der rätoromanischen, sondern der deutschen Schweiz zugeordnet". In Graubünden und namentlich in den betroffenen Gemeinden sorgte diese Ankündigung für Unverständnis und Missmut. Dies deswegen, weil nach bünderischem Sprachengesetz und gelebter Wirklichkeit die fraglichen Gemeinden eindeutig dem rätoromanischen Territorium zugehören. Die durch das Bundesamt für Statisitik aufgrund eigener statistischer Erhebungen neu gezeichnente Sprachenlandkarte führte damit (verständlicherweise) zu Fehlinterpretationen bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit des statistischen Sprachgebiets.
Eine solche undifferenzierte Kommunikation verursacht den Bestrebungen zum Erhalt und zur Förderung des Rätoromanischen beträchtlichen Schaden. Eine künftige Abbildung der Schweizerischen Sprachgebiete insbesondere des rätoromanischen Territoriums hat deshalb zwingend die kantonalen Besonderheiten prioritär zu berücksichtigen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gliederung der Schweiz in ihre Sprachgebiete gehört zu den am häufigsten für Analysen genutzten Regionalisierungen des Bundesamtes für Statistik (BFS). Es handelt sich dabei um eine der ältesten nicht-institutionellen Gliederungen der Schweizer Statistik. Die Sprachgebiete werden nur zu statistischen Zwecken definiert.
Das BFS stützt sich bei der Festlegung dieser Analyseregionen bisher auf die einfachen Mehrheitsverhältnisse der Bevölkerung in den Gemeinden. Mit der Modernisierung der Volkszählung ab 2010, welche als Grundlage für die Festlegung der Sprachgebiete dient, können die befragten Personen mehrere Hauptsprachen angeben. Mit der nun vorliegenden Datenbasis ist eine differenziertere Abbildung der gelebten Realität der Mehrsprachigkeit möglich geworden. Diese Daten finden bereits heute Einfluss in zahlreichen Publikationen des Bundes.
1. Der Bundesrat achtet in seinen Publikationen mit kantonalen Auswertungen immer auf eine angemessene Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten. So publiziert etwa das BFS regelmässig Berichte zur Sprachenlandschaft in der Schweiz. In diesen werden auch kantonale Besonderheiten berücksichtigt.
2. Das BFS plant bis Ende 2023 die bestehende Karte der Sprachgebiete zu ergänzen. Neu sollen auch die regionalen Unterschiede gemäss kantonalen und kommunalen Gesetzgebungen gezeigt werden. Die dazu benötigten Listen nach Amtssprachen müssen die Kantone dem BFS zur Verfügung stellen. Das BFS ist diesbezüglich bereits in Kontakt mit dem Kanton Graubünden.
3. Das BFS kann keine Publikationen zu einzelnen Kantonen erstellen. Dies zu tun ist Aufgabe der kantonalen und regionalen Statistikstellen. Das BFS kann dem Kanton Graubünden aber die notwendigen Grundlagen bereitstellen, damit der Kanton eine solche Broschüre veröffentlichen kann.
Antwort des Bundesrates.