23.3078 · Interpellation · 2023-03-08
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
National- und Ständerat haben die Motion der WBK N 22.3879 zur Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Digitalisierungsstrategie überwiesen. Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen. Die "Strategie Digitale Schweiz 2023" wurde vom Bundesrat am 16. Dezember 2022 genehmigt. Darin scheint die Geschlechterperspektive nicht eingeflossen zu sein. Auch im Aktionsplan findet sich nur ein Projekt, nämlich jenes zu Hate Speech, das unter diesen Aspekt gezählt werden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Geschlechterperspektive in der "Digitale Schweiz 2023" noch nicht berücksichtigt wurde?
2. Wie und mit welchen Massnahmen wird der Bundesrat die Motion 22.3879 umsetzen?
3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es sich hier um eine Querschnittsaufgabe handelt, die in alle Bereiche der Digitalen Strategie einfliessen sollte?
4. Wie wird gewährleistet, dass die Voraussetzungen geschaffen werden für einen geschlechtergerechten Zugang zu Ressourcen, für eine geschlechtergerechte Nutzung der Digitalisierung und Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses?
5. Wie kann sichergestellt werden, dass die digitale Transformation allen zugutekommt, chancengerecht ausgestaltet ist und Diskriminierungen verhindert?
6. Wie wird Diversität in der Führung und Konzeption von digitalen Transformationsprozessen und -strategien gewährleistet?
7. Werden geschlechtsspezifische Daten erhoben über die im Aktionsplan geplanten Massnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wie kann sichergestellt werden, dass die Massnahmen allen Geschlechtern zugutekommen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat die Strategie "Digitale Schweiz 2023" am 16. Dezember 2022 verabschiedet, zwei Tage, nachdem der Ständerat die Motion 22.3879 der WBK-N angenommen hatte. Die Vision der Strategie beinhaltet bereits, dass die Digitalisierung für die ganze Bevölkerung nachhaltig von Nutzen sein muss.
Bei einer der zehn Messgrössen, mit denen die Fortschritte der Strategie verfolgt werden - der Anteil von IKT-Spezialistinnen und -Spezialisten auf dem Schweizer Arbeitsmarkt -, werden die Daten ab 2023 nach Geschlecht getrennt erhoben.
2. Der Bundesrat wird die Art der Umsetzung der Motion im Rahmen der Aktualisierung der Strategie "Digitale Schweiz" im Jahr 2024 prüfen. Die konkreten Massnahmen wurden noch nicht festgelegt. Es wird sich dabei um jährliche Fokusthemen handeln und/oder um neue Massnahmen, die in den Aktionsplan aufzunehmen sind.
3. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Geschlechterperspektive bei der digitalen Transformation als Querschnittsaufgabe betrachtet werden muss. Er bezieht so weit wie möglich Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet in seine Überlegungen ein.
4./5./6. Der Bundesrat strebt in allen Bereichen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung an. Die Bundesverwaltung ist beispielsweise verpflichtet, die Richtlinien des Eidgenössischen Personalamts zu befolgen. Auch die digitale Transformation muss fair und darf nicht diskriminierend sein. Die Departemente achten darauf, dass die Verwaltungseinheiten und Gremien, die sich mit der digitalen Transformation befassen, gemischtgeschlechtlich besetzt sind, insbesondere der Beirat "Digitale Schweiz". Im Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei hat sich der Frauenanteil in den letzten zwei Jahren verdoppelt. Die Gleichstellungsstrategie 2030 enthält mehrere Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Bereich. Das Programm "P-7 Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit (2021-2024)" von Swissuniversities sollte dazu beitragen, dass auf der Tertiärstufe mehr Frauen in MINT-Berufen ausgebildet werden.
7. In den derzeitigen Massnahmen des Aktionsplans wird das Kriterium Geschlecht nicht systematisch berücksichtigt. Bei der nächsten Aktualisierung des Aktionsplans wird geprüft, ob das Kriterium Geschlecht bei der Aufnahme einer Massnahme in den Aktionsplan künftig ebenfalls berücksichtigt werden soll.
Antwort des Bundesrates.