23.3129 · Postulat · 2023-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes darzulegen:
a. Mit welchen konkreten Massnahmen der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung innert weniger Jahren flächendeckend auf ein gesetzeskonformes Mass reduziert werden kann.
b. Wie ein fundiertes und aussagekräftiges Controlling des Wildeinflusses auf den Schweizer Wald ausgestaltet sein muss, welches neben forstlichen und jagdlichen Indikatoren und Erfassungsmethoden auch konkrete und terminierte (Zwischen-)Ziele enthält.
Begründung
Der Wald erbringt unverzichtbare Leistungen für die Schweiz. Dies gilt ganz besonders für die Schutzwälder. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel ist eine sehr grosse Herausforderung. Die Baumarten-Zusammensetzung muss sich grossflächig und rasch verändern. Ein zentrales Hemmnis für diese Anpassung ist der vielerorts deutlich zu starke Wildverbiss an den Jungbäumen. Fakt ist, dass ein Grossteil der klimafitten Baumarten vom Schalenwild bevorzugt abgefressen wird. Das Waldgesetz legt fest, dass der Bundesrat Vorschriften über Massnahmen zur Verhütung von Waldschäden erlässt. Die Kantone sind beauftragt, den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung zu tragen und die minimale Pflege der Schutzwälder sicherzustellen. Im Wald- wie im Jagdgesetz ist festgelegt, dass der Wildbestand so zu regeln sei, dass die Verjüngung des Waldes ohne Schutzmassnahmen gesichert ist. Weiter fordert das Subventionsgesetz, dass der Bund sicherstellt, dass die in den Wald investierten Steuergelder effizient und wirksam eingesetzt werden.
Der tatsächliche Wildeinfluss auf die Wälder ist jedoch v.a. im Alpenraum grossflächig und teilweise seit Jahrzehnten viel zu hoch und eindeutig nicht gesetzeskonform. Ein Teil der mit Beiträgen unterstützten Massnahmen erreicht ihre Ziele nicht. Dies ist die unmissverständliche Fachmeinung von zentralen Gremien wie dem Verbund Waldbau Schweiz und der Schweizerischen Gebirgswaldpflegegruppe. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten sind immens, wie Studien an der Rigi oder im Kanton Graubünden aufzeigen. Die Fachwelt fordert daher eindringlich rasche und konsequente Verbesserungen. Auch das Landesforstinventar erkennt keinerlei Trendumkehr, sondern berichtet von stark steigendem Wildverbiss. In der aktuellen Waldpolitik des Bundes und dem kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrates zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel werden die wildbedingten Verjüngungsprobleme zwar genannt, die Ziele des Waldgesetzes wiederholt und Verbesserungen gefordert. Für die konkrete Umsetzung wird aber lediglich auf die Kantone verwiesen und bestehende Lösungsansätze aufgelistet, welche seit Jahren insgesamt nicht erfolgreich sind, bzw. weitere Verschlechterungen nicht verhindern konnten. Dringend notwendig sind jedoch substanzielle Veränderungen im forstlichen und v.a. jagdlichen Vollzug des Bundes und der Kantone sowie klare Zwischenziele, um den Wildeinfluss auf den Schweizer Wald rasch und deutlich zu reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kantone haben gemäss Jagdgesetz (SR 922.0) und Waldgesetz (SR 921.0) den Auftrag, den Wildbestand so zu regeln, dass die Erhaltung des Waldes und seine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen sichergestellt ist. Wo dies nicht möglich ist, treffen sie Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden. Der Vollzug im Bereich Wald-Wild liegt in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone. Sie sind in der Pflicht, die gesetzlichen Aufträge nach Massgabe ihrer kantonalen Vorgaben umzusetzen (Art. 25 JSG und Art. 50 WaG). Der Bund unterstützt und berät die Kantone bei ihrer Aufgabe; unter anderem hat er dazu die Vollzugshilfe Wald-Wild zusammen mit den Kantonen erarbeitet. Diese Vorgehensweise ist nach wie vor situationsgerecht; es existieren regional Wald-Wild-Probleme, jedoch nicht schweizweit. Basierend auf den rechtlich festgelegten Zuständigkeiten erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf für weitergehende Massnahmen oder einen Bericht auf Stufe Bund.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.