23.320 · Standesinitiative · 2023-10-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Zürich mit einer Standesinitiative die Bundesversammlung auf, dafür zu sorgen, dass der Bund das Importieren von Echtpelz aus tierquälerischen, ausländischen Zuchten oder Wildfang verbietet.
Begründung
Echtpelzprodukte sind weit verbreitet. Vielen Trägerinnen und Trägern entsprechender Kleidung ist aber kaum bewusst, dass tierquälerische Methoden in der Produktion zur Anwendung kommen. Zudem sind angepriesene Imitationsprodukte häufig echt, weil aus Kostengründen dennoch Echtpelz verarbeitet wird.
Mit der 2013 in Kraft gesetzten Pelzdeklarationsverordnung sollte Transparenz über die Herkunft des gezüchteten oder gejagten Tieres sowie die Gewinnungsart hergestellt werden. Doch noch im Jahr 2020 erwiesen sich bei Kontrollen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen knapp 80% der Deklarationen als ungenügend. Mit dieser Deklarationspraxis wird den Informationsbedürfnissen jener Konsumentinnen und Konsumenten ungenügend Rechnung getragen, welche ethisch bewusst einkaufen möchten. Vor diesem Hintergrund und da ausreichend Alternativen zu echtem Pelz bestehen, ausländische Echtpelzprodukte von der Schweiz nicht unterstützt werden sollen und ein Import-Verbot mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz zu vereinen ist, soll das Importieren von Echtpelz aus tierquälerischen, ausländischen Zuchten oder Wildfang verboten werden.