23.3870 · Interpellation · 2023-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 8. Juni hat die OECD an ihrem Ministertreffen in Paris, in Anwesenheit der Schweiz, eine Aktualisierung der Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet. Mit dieser Überarbeitung wurden unter anderem Präzisierungen zur Sorgfaltsprüfung direkt in die Leitsätze integriert, die seit der letzten Revision von 2011 in verschiedenen Leitfäden erarbeitet wurden.
1. Die OECD-Minister fordern in ihren vorgängigen Empfehlungen zur Rolle von Regierungen (OECD/LEGAL/0486), dass Mitgliedstaaten angemessene Gesetze entwickeln und regelmässig auf Lücken überprüfen, namentlich bezüglich Durchsetzung und Zugang zu Wiedergutmachung. Mitgliedstaaten wird sodann empfohlen, die Schliessung solcher Lücken mittels gesetzlicher Massnahmen zu prüfen und diese mit den aktualisierten OECD-Leitsätzen abzustimmen. Welche Schritte hat der Bundesrat geplant, um diese Empfehlung umzusetzen?
2. Mit den aktualisierten OECD-Leitsätzen wird die Rolle der Sorgfaltsprüfung auch im Bereich Klima und Biodiversität deutlich gestärkt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Unternehmen dies umsetzen? Ist das BAFU hier verstärkt involviert?
3. Mit den aktualisierten OECD-Leitsätzen findet das Instrument der Sorgfaltsprüfung nun explizit im Bereich des globalen Tierschutz Anwendung. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Unternehmen dies umsetzen? Ist das BLV hier verstärkt involviert?
4. Die aktualisierten OECD-Leitsätzen fordern einen Fokus auf alle Arbeitnehmenden (nicht nur Angestellte). Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Unternehmen dies umsetzen?
5. Die aktualisierten OECD-Leitsätze messen dem Schutz von Human Rights Defender hohe Priorität zu. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat zum Schutz von Beschwerdeführern, über die Schweizer Botschaften wie auch über den Beschwerdeprozess beim Nationalen Kontaktpunkt?
6. Plant der Bundesrat, die Verordnung über die Organisation des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und über seinen Beirat (SR 946.15) zu überarbeiten, um den überarbeiteten Leitsätzen gerecht zu werden? Gedenkt er insbesondere, dem NKP eine grössere Unabhängigkeit vom Staat zu erteilen? Soll es dem NKP ermöglicht werden Feststellungen zu machen, wenn ein Mediationsverfahren erfolglos ist oder sich das Unternehmen weigert, am Verfahren teilzunehmen? Die aktualisierten Leitsätze weisen explizit auf diese Möglichkeit hin.
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1: Die Empfehlung der OECD zur Rolle von Regierungen bei der Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (OECD/LEGAL/0486) dient der Stärkung der Politikkohärenz in diesem Bereich. Dabei sollen gesetzliche Massnahmen auf die aktualisierten OECD-Leitsätze abgestimmt werden. Wie im CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrats und im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dargelegt, setzt der Bundesrat eine Kombination (sog. «smart mix») aus rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen und nötigenfalls ergänzenden gesetzlichen Vorschriften um. Dabei achtet der Bund darauf, dass rechtsverbindliche Massnahmen auf international anerkannte Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung abgestimmt sind. Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2022 unter anderem beschlossen, bis Ende 2023 die Auswirkungen der künftigen «EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit» auf Schweizer Unternehmen mit Blick auf einen allfälligen Handlungsbedarf vertieft zu analysieren.
Zu den Fragen 2 - 4: Der Schweizer Nationale Kontaktpunkt (NKP) für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die aktualisierten OECD-Leitsätze bei den Unternehmen bekannt zu machen. So hat er anlässlich der Verabschiedung durch die OECD-Minister eine Medienmitteilung und Beiträge in den sozialen Medien veröffentlicht. Weiter wird er einen öffentlichen Informationsanlass zur Umsetzung der aktualisierten OECD-Leitsätze durchführen, der sich insbesondere mit den umweltrelevanten Aspekten der Sorgfaltsprüfung (z. B. betreffend Klima und Biodiversität) befassen wird. Zudem steht der NKP bei Eingaben zu angeblichen Verstössen gegen die OECD-Leitsätze als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie weitere Bundesstellen, welche bereits in die Arbeiten zur Aktualisierung der OECD-Leitsätze involviert waren, werden durch den NKP auch in die Aktivitäten zur Umsetzung beigezogen werden. Daneben unterstützt auch die OECD ihre Mitgliedstaaten bei der Promotion der aktualisierten OECD-Leitsätze, indem sie konkrete Umsetzungsinstrumente wie z.B. Leitfäden zu klimarelevanten Aspekten erarbeitet und internationale Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen durchführt.
Zur Frage 5: Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte und seiner staatlichen Schutzpflicht setzt sich der Bund dafür ein, dass Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger im Kontext von Wirtschaftstätigkeiten vor Willkür, Bedrohungen und Gewalt geschützt sind. Die Schweizer Auslandvertretungen werden gestützt auf die «Schweizer Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sensibilisiert, wie sie solche Personen in Gefahrensituationen unterstützen können. Der Schweizer NKP hat bisher keine Erfahrungen mit Bedrohungen gegen eingebende Parteien gemacht. Er nimmt das Risiko aber ernst und wird gestützt auf einen Leitfaden, der zurzeit von der OECD erarbeitet wird, Massnahmen zur Vermeidung des Risikos von unangemessenem Druck auf eingebende Parteien prüfen (z. B. Angaben zur Nulltoleranzpolitik in den NKP-Verfahrensrichtlinien).
Zur Frage 6: Gemäss den aktualisierten OECD-Leitsätzen ist es den Unterzeichnerstaaten weiterhin freigestellt, welche Organisationsform sie für den NKP vorsehen, solange die in den OECD-Leitsätzen vorgegebenen Kriterien für dessen Wirksamkeit erfüllt sind. Daher plant der Bundesrat zurzeit keine Anpassung der Verordnung über die Organisation des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und über seinen Beirat (SR 946.15). Der Beirat des NKP, welcher den NKP bei seiner strategischen Ausrichtung berät und in welchem die verschiedenen Interessensgruppen vertreten sind, wird sich jedoch an seiner nächsten Sitzung mit den möglichen Auswirkungen der aktualisierten OECD-Leitsätze auf die Arbeitsweise des NKP befassen. Dabei wird auch geprüft werden, ob der NKP künftig in spezifischen Situationen Feststellungen bezüglich der Verletzung bzw. Einhaltung der OECD-Leitsätze durch Unternehmen vornehmen soll.