23.3967 · Motion · 2023-08-15
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Zur Gewährleistung einer kompetenten und spezialisierten Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale geboren wurden, wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) medizinisch-ethische Richtlinien für die Diagnose und Behandlung dieser Kinder rasch erarbeiten kann, im Sinne der Konkretisierung der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Dabei sind auch Organisationen von Betroffenen miteinzubeziehen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Kinder, die mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung geboren werden, müssen vor unnötigen oder gar schädlichen Eingriffen geschützt werden. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission für Rechtsfragen des Ständrates (RK-S), dass dieses Ziel nicht mit einem strafrechtlichen Verbot, sondern mit der Gewährleistung einer kompetenten und spezialisierten Behandlung erreicht werden kann (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 2022 zur Motion 22.3355 Michel Strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale [Intergeschlechtlichkeit] sowie Medienmitteilung der RK-S vom 16. August 2023 [RK-S diskutiert über ein Verbot von Konversionsmassnahmen (parlament.ch)]). Er beantragt deshalb die Annahme der vorliegenden Motion. Dabei soll die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften bei der Umsetzung nicht ausschliesslich an die Stellungnahme 20/2012 der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom November 2012 gebunden sein (www.nek-cne.admin.ch -> Publikationen -> Stellungnahmen), da die Weiterenwicklung der Medizin und der Gesundheitsversorgung in den letzten 10 Jahren berücksichtigt werden sollte.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.