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23.4212 · Motion · 2023-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die unten erwähnten Punkte im aktuellen Bereich der Direktzahlungen für die Entlastung der Bauernfamilien zu überprüfen und bis Ende 2027 umzusetzen:

1. Alte und unnötige Regelungen abschaffen

2. Anzahl der Verordnungspakete minimieren

3. Intervalle zwischen Verordnungsänderungen verlängern

4. Kontrollintervalle über alle Gesetze, von denen die Landwirtschaft betroffen ist, angleichen

Begründung

Der administrative Aufwand in der Landwirtschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen und die Bauernfamilien müssen unbedingt entlastet werden. Mit der neuen Agrarpolitik muss diese Problematik zwingend energischer angegangen und reduziert werden. Es gibt viele Regelungen, die heute selbstverständlich eingehalten, einfacher kontrolliert oder gar abgeschafft werden könnten, auch durch die Digitalisierung. Die Bestimmungen in den Direktzahlungen sind zu überprüfen, stark zu reduzieren und mit der laufenden Agrarpolitik umzusetzen. Nebst den gesetzlichen Änderungen bei den Reformzyklen werden jedes Jahr Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen. Dadurch müssen Anpassungen in den Programmen von den Landwirtinnen und Landwirten sowie der ganzen Branche wieder übernommen, kommuniziert und umgesetzt werden. Zukünftig soll der Bundesrat sich bemühen, Anpassungen besser zu bündeln und auf reguläre, unnötige jährliche Verordnungspakete zu verzichten und diese idealerweise auf max. alle zwei Jahre zu beschränken. Nebst den komplizierten Vorgaben sind diese auch schwer nachvollziehbar und sie müssen in einer verständlichen Sprache abgefasst werden, die auch die Landwirtinnen und Landwirte verstehen, ohne unzählige Merkblätter studieren zu müssen. Teilweise sind z.B. Programme so kompliziert formuliert, dass sie von der Agridea "übersetzt" werden müssen, damit sie nachvollzogen werden können.

Im Rahmen der AP 14-17 wurden erste Schritte bei der administrativen Vereinfachung und Kontrollen erzielt, jedoch besteht weiterhin Potenzial für Verbesserungen. Der Bundesrat soll die Kontrollen gemäss anderen Gesetzen, von denen die Landwirtschaft ebenfalls betroffen ist, an die entsprechenden agrarpolitischen Kontrollintervalle angleichen und besser koordinieren. Dadurch würden die Belastung für die Bauernfamilien bezüglich Kontrollen reduziert, ohne ihre Glaubwürdigkeit einzubüssen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Motion 22.4251 wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, den Konzeptvorschlag im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zu unterbreiten. Bei der Ausarbeitung dieser Vorlage zur Agrarpolitik 2030+ wird eingehend geprüft, wie das Instrumentarium vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden kann. Die von der vorliegenden Motion 23.4212 aufgegriffenen Ansätze werden über diesen bereits angestossenen Prozess behandelt werden, da vielfach gesetzliche Änderungen notwendig sind. Eine Umsetzung bis Ende 2027, wie von der Motion gefordert wird, ist aus prozessualen Gründen jedoch nicht in allen Teilen möglich. Bei Annahme der Motion im Erstrat beabsichtigt der Bundesrat daher im Zweitrat eine Verlängerung der Frist zu beantragen, so dass die Umsetzung im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ erfolgen kann.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.