23.4229 · Motion · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der EDK und den Kantonen die entsprechende Gesetzesgrundlage anzupassen, dass in allen 7. Klassen der Sekundarstufe 1 und mindestens im ersten Jahr aller Klassen der Sekundarstufe 2 eine systematische und umfassende Drogen-Prävention durch medizinische und psychiatrische Gesundheitsfachpersonen durchgeführt wird. Wenn möglich sollen zur eindrücklichen Veranschaulichung ehemalige Drogensüchtige beigezogen werden, die aus ihren einschneidenden, ihr Leben verändernden Erfahrungen berichten.
Begründung
Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte und auch Abwasserproben zeigen, hat der Konsum von Cannabis und der Kokainkonsum in der Schweiz massiv zugenommen. Leider finden sich unter den Drogenkonsumenten bereits Kindern und Jugendliche, sowie vor allem jungen Erwachsene. Dies ist besonders bedenklich, denn anders als Nikotin oder Alkohol greift Cannabis direkt in die Hirnentwicklung des Jugendlichen ein. Das Tetrahydrocannabionol (THC) dockt im Gehirn an die Cannabinoid-Rezeptoren an. Regelmässiger Cannabiskonsum vor der Vollendung der Hirnreifung (mit ca.25Jahren) kann bleibende Störungen hervorrufen. Das Denken und das Gedächtnis werden beeinträchtigt. Das Risiko von Angststörungen, Depressionen und Psychosen wird gesteigert. Allzu oft führt dies leider zu Schul- und Lehrabbrüchen.
Nur die gängigen Broschüren zum Drogenkonsum in den Schulen zu verbreiten und über die verschiedenen Drogen zu berichten, reicht offensichtlich bei weitem nicht, um Jugendliche vom Drogenkonsum abhalten zu können. Eine systematische und umfassende Drogenprävention durch Gesundheitsfachpersonen und der Einbezug der Eltern sind dringend. Mindestens zweimal in ihrer Schul- und Ausbildungszeit sollen Kinder und Jugendliche über die gesundheitsschädigenden Wirkungen und die potenziellen Risiken des Cannabis- sowie des Kokainkonsums und anderer aktueller Drogen umfassend informiert werden. Erfolgversprechend sind als Ergänzung zur Information über die verschiedenen Drogen und möglichen, fatalen Auswirkungen vor allem Kontakte mit ehemaligen Drogensüchtigen, die aus ihren einschneidenden, ihr Leben verändernden Erfahrungen berichten. Durch die vom Bundesparlament angestrebte Regulierung, respektive Legalisierung von Cannabis wird eine umfassendere Drogenprävention noch dringender.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der Drogenprävention setzt der Bund den Schwerpunkt auf umfassende Präventionsmassnahmen, welche auf gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen und auf die Förderung von Lebenskompetenzen zielen. Im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht und der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD) werden entsprechende Massnahmen umgesetzt. Um die Drogenprävention in den Schulen zu stärken, unterstützt der Bund Kantone und Schulen beispielsweise durch die Unterstützung von «éducation21», des «Schulnetz21 – schweizerisches Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen» oder des «bildung+gesundheit Netzwerk Schweiz».Der Bund hat jedoch keine Kompetenzen in Bezug auf den Inhalt des Schulunterrichts. Die Zuständigkeit für die Volksschulen liegt bei den Kantonen (Art. 62 BV). Die Lehrpläne werden für jede der drei Sprachregionen erstellt (Plan d'études romand in der Westschweiz, Piano di studio im Kanton Tessin und Lehrplan 21 in der Deutschschweiz) und richten sich nach den nationalen Bildungszielen, die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) festgelegt werden. In den gymnasialen Maturitätsschulen und den Fachmittelschulen beruht der Unterricht auf den von den Kantonen erlassenen Lehrplänen, die wiederum auf den entsprechenden Rahmenlehrplänen der EDK basieren. In der beruflichen Grundbildung orientieren sich die Schulen bei der Erarbeitung ihrer Lehrpläne am vom Bund erlassenen Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht. Die Umsetzung der Lehrpläne, d. h. der Unterricht im Klassenzimmer (z. B. Auswahl des Lehrmaterials, allfällige Einladung eines Experten oder einer Expertin zu einer Unterrichtsstunde usw.), liegt im Ermessen der Schulen oder sogar der Lehrkräfte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.