23.4244 · Motion · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Marktüberwachungsbehörde zu bestimmen, die institutionalisierte Prüfungen der Einhaltung der NIS-Grenzwerte von Endgeräten durchführt, so wie sie in anderen europäischen Ländern üblich sind.
Begründung
Der "Phonegate"-Skandal legte im Jahr 2018 in Frankreich offen, dass diverse Handyhersteller bei der Messung des Gerätestrahlungswerts "SAR" mit Messtricks zu tiefe Werte deklarierten. Der jüngste Fall vom September 2023 betrifft den Hersteller Apple mit seinem iPhone 12, das in Frankreich und anderen europäischen Ländern für den Verkauf gesperrt wurde.
Bereits 2020 hat der Bundesrat mit der Interpellation Munz 19.4496 (Vollzugszuständigkeit bei der Beurteilung der Strahlung von Mobiltelefonen) das EDI beauftragt, zusammen mit dem UVEK, mittels einer interdepartementalen Arbeitsgruppe u. a. abzuklären, welche Behörden für die Marktüberwachung von Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) aussenden (Mobiltelefone, UVC-Lampen, kosmetische Laser für den Heimgebrauch), bezüglich ihrer NIS und den gesundheitlichen Aspekten zuständig sind, um allenfalls notwendige Anpassungen an bestehenden Rechtserlassen vorzuschlagen.
Es ist nicht verständlich, weshalb nach drei Jahren noch immer nicht geklärt ist wer für die Marktaufsicht im Bereich NIS-Grenzwerte zuständig ist. Damit wird die Bevölkerung, wie gerade beim jüngsten Fall des Apple iPhone 12, im Ungewissen gelassen und das Vorsorgeprinzip beim Gesundheitsschutz vernachlässigt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat sind die Untersuchungen der französische Behörde Agence nationale des fréquences (ANFR) bekannt. Diese Behörde macht seit 2017 Messungen von SAR-Werten von Mobiltelefonen und verfügt bei Nichtkonformität. Auf europäischer Ebene gibt es darüber hinaus keine Überwachungsaktivitäten in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung (NIS) von Mobiltelefonen.Das Inverkehrbringen von Mobiltelefonen ist in der Schweiz über die Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2) geregelt. Da es im Bereich der Mobiltelefone keine Zulassung gibt, liegt die Kontrolle und die Einhaltung der Konformität in der Verantwortung der Hersteller und der Importeure. Abklärungen des Eidg. Departementes des Innern EDI und des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK als Folgeauftrag zur Interpellation Munz 19.4496 «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung der SAR-Werte» haben ergeben, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung von Mobiltelefonen und anderen strahlenden Geräten zwar eingesetzt ist, aber auf Grund der fehlenden gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG, SR 734.0) sowie des fehlenden nötigen Fachwissens hinsichtlich der Messung von NIS Expositionen die Überprüfung der gesundheitlichen Aspekte dieser Produkte nicht wahrnehmen kann. Der Bundesrat anerkennt, dass es wegen einer Vollzugslücke keine Marktüberwachung von Produkten hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen durch NIS gibt. Allerdings braucht es für die Erfüllung dieser Aufgaben genügend finanzielle und personelle Ressourcen. Aus Kosten-/Nutzenüberlegungen und aufgrund der Bundesfinanzlage können die notwendigen Ressourcen momentan nicht bereitgestellt werden. Es soll daher aktuell auf eine Marktüberwachung verzichten werden. Demzufolge beantragt er die Motion zur Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.