Lexipedia

23.4246 · Motion · 2023-09-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:
1. Afghanistan für männliche Staatsbürger als «Save country» zu bezeichnen;
2. ein Rücküberstellungsabkommen für Sekundärmigration mit Österreich auszuhandeln;
3. für männliche afghanische Migranten mit illegalem Aufenthalt die Rücküberstellung auch im Fast-Track-Verfahren anzustreben;
4. mit Afghanistan ein Migrationsabkommen / eine Migrationspartnerschaft auszuhandeln.

Begründung

Seit geraumer Zeit ist die Schweiz mit markant steigenden Migrationszahlen konfrontiert. Das Jahr 2022 war geprägt von einer Flüchtlingswelle, wie sie die Schweiz seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat. Fast 25'000 Personen stellten ein Asylgesuch; hinzu kamen rund 75'000 Flüchtlinge aus der Ukraine. Im letzten Monat (August 2023) wurden erneut 3’000 Asylgesuche gestellt, eine Zunahme von fast 40 Prozent gegenüber dem Vormonat.
Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) soeben seine Praxis geändert hat und neuerdings Afghaninnen grundsätzlich Asyl und eine B-Bewilligung gewährt – inklusive sofortigem Familiennachzug. Der Entscheid des SEM ist bereits deshalb stossend, weil die weitreichende Praxisänderung ohne jeglichen Miteinbezug der Legislative, und sei es nur der Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen, geschah.
Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan effektiv markant verschlechtert. Insofern ist die erleichterte Aufnahme von weiblichen Flüchtlingen aus Afghanistan nachvollziehbar. Umgekehrt muss aber auch festgehalten werden, dass die Situation für männliche Afghanen nicht generell untragbar ist. Wer an Leib und Leben bedroht ist, soll Schutz erhalten, jedoch erst nach individueller Prüfung. Afghanistan soll daher – immerhin ein Staat mit 40 Millionen Einwohnern - für männliche Staatsbürger als «Save country» bezeichnen werden.
Eine glaubwürdige Asylpolitik erfordert einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetzgebung. Ansonsten büsst das Asylsystem als Ganzes an Akzeptanz ein. Mit der neuen Praxis riskiert das SEM einen Pull-Effekt. Die Schweiz würde zum bevorzugten Zielland in Europa.
In diesem Kontext ist weiter auch das Problem der Sekundärmigration zu adressieren: Die irreguläre Sekundärmigration birgt hohes Missbrauchspotential und belastet unser Asylsystem. Folglich wird die Schweiz ihre humanitäre Tradition langfristig nicht wahren können, wenn sie durch solche Fälle belastet wird. Dies betrifft insbesondere die Migration von Afghanen aus Österreich in die Schweiz. Sind nur noch das Geschlecht und der Herkunftsstaat für einen positiven Asylbescheid massgeblich, so müssten auch sämtlichen Afghaninnen aus sicheren Drittstaaten, also insbesondere aus EU-Staaten, aber auch der Türkei, grundsätzlich Asyl gewährt werden. Für die Schweiz steht derzeit jedoch hauptsächlich der Nachbarstaat Österreich im Fokus. Es ist daher wichtig und prioritär, mit Österreich ein Rücküberstellungsabkommen für Sekundärmigration auszuhandeln.
Zuletzt soll – als langfristiges Ziel – der Bundesrat aufgefordert werden, mit Afghanistan ein Migrationsabkommen oder eine Migrationspartnerschaft auszuhandeln.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die allgemeine Sicherheitslage hat sich nach dem Abzug ausländischer Truppen zwar ver-bessert, Afghanistan erfüllt jedoch bezüglich Gouvernanz, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und anderer Kriterien die Anforderungen an ein «Safe Country» nach Schweizer Asylrecht (Art. 2 Abs. 1 Asylverordnung 1; SR 142.311) nicht.2. Die Schweiz verfügt mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bereits über ein Rückübernahmeabkommen (SR 0.142.111.639), welches seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist und angewendet wird. Wie in der Stellungnahme auf die Motion 22.4186 Romano «Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich», die Frage 22.7666 Friedli «Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen mit Österreich?» und in der Interpellation 22.3423 Friedli «Stopp der illegalen Migrationswelle im St. Galler Rheintal» ausgeführt, ist die Anpassung dieses Abkommens mit einem vereinfachten Rückübergabeverfahren ein Anliegen der Schweiz. Die Schweiz ist seit mehreren Jahren bestrebt, dieses Rückübernahmeabkommen zu ergänzen. Österreich stellt sich insbesondere aus rechtlichen Gründen gegen eine Anpassung und macht dabei geltend, dass eine Anpassung gegen die europäische Rückführungsrichtlinie verstosse. Ausserdem verweist Österreich auf die starke Belastung im Asylbereich (2021: 39’930 Asylgesuche, 2022: 112’272 Asylgesuche, Jan-Aug 2023: 35'449 Asylgesuche). Eine Anpassung des Abkommens liegt aufgrund der Migrationsbewegungen derzeit vor allem im Interesse der Schweiz. Man kann deshalb davon ausgehen, dass – neben den rechtlichen Vorbehalten Österreichs – auch die einseitige Interessenlage dazu führt, dass Österreich das Abkommen nicht anpassen will.3. Der Wegweisungsvollzug gemäss Dublin-Abkommen wird von der Schweiz konsequent und im Rahmen der vorgegebenen Fristen möglichst rasch umgesetzt. In den Jahren 2022 (1’708) und 2023 (bis Ende August 1’328) wurden im Dublin-Verfahren insgesamt 3’036 Wegweisungsverfügungen für afghanische Staatsangehörige erlassen. Was die Rückführungen nach Afghanistan betrifft, hat das SEM am 11. August 2021 den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan aufgrund der aktuellen Entwicklungen bis auf weiteres ausgesetzt. Davon ausgenommen sind erheblich straffällige Personen und Personen, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Diese wenigen Fälle sind derzeit sistiert (noch hängig beim BVGer). 4. Die Schweiz hat 2006 mit Afghanistan und United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) ein tripartites Abkommen im Rückkehrbereich abgeschlossen (SR 0.142.393). Dieses ist seit 2006 in Kraft.Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Anwort zu unterschiedlichen parlamentarischen Vorstössen, in der er verschiedene Fragen zur Praxisanpassung betreffend Afghanistan beantwortet (vgl. 23.4014 Ip. Würth «Asylsituation Afghanistan», 23.4146 Ip. Aeschi «Praxisänderung des SEM: Welche Folgen hat die Pauschalaufnahme von afghanischen Frauen für die Schweiz?», 23.4147 Ip. Aeschi «Ist Afghanistan wirklich kein sicheres Land?»).Die Anliegen 2 und 4 der Motion sind bereits umgesetzt, das Anliegen 3 teilweise. Hingegen kann Afghanistan derzeit gemäss Schweizer Asylrecht nicht als Safe Country bezeichnet werden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.