23.4303 · Interpellation · 2023-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Warum entzieht sich die Internationale Strassentransportunion (International Road Transport Union, IRU) jeglicher Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)?
2. Da die IRU nicht als Versicherung erachtet wird, erlaubt ihr das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), sich jeglicher staatlichen Aufsicht zu entziehen. Warum ist das so? Befürwortet der Bundesrat diesen Entscheid?
3. Ist es akzeptabel, dass die IRU keiner staatlichen Aufsicht unterliegt? Wenn ja, wie ist diese fehlende Aufsicht vereinbar damit, dass die Schweiz ihren internationalen Ruf als Finanzplatz pflegen will, der aktiv gegen Korruption und Geldwäscherei vorgeht?
4. Ist der Umstand, dass der Generalsekretär der IRU im Stiftungsrat einer von der IRU als «unabhängig» bezeichneten Stiftung sitzt, nicht ein sehr starkes Indiz dafür, dass in der IRU und dieser Stiftung seltsame Dinge vor sich gehen, gerade aufgrund der fehlenden staatlichen Aufsicht? Wäre es nicht dringend nötig, diese Situation zu berichtigen, indem die IRU und die Stiftung der Aufsicht durch die FINMA unterstellt werden?
5. Beunruhigt die Tatsache, dass ein Verein nach Schweizer Recht, der angeblich die Interessen von Lastwagenfahrerinnen und -fahrern vertritt, ohne jegliche staatliche Aufsicht 800 Millionen Franken in ein Immobilienprojekt in Istanbul investiert und dabei 500 Millionen Franken verliert, den Bundesrat nicht in Bezug auf den Ruf des Schweizer Finanzplatzes? Wäre es nicht dringend nötig, international eine klare Botschaft zu senden, indem die IRU der Aufsicht durch die FINMA unterstellt wird?
6. Was ist die Rolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) in dieser Angelegenheit? Warum hat sie sich eingeschaltet? Welche Entscheidungen hat sie getroffen? Was hält sie davon, dass Umberto de Pretto, der Generalsekretär der IRU, in einer von der IRU als «unabhängig» bezeichneten Stiftung sitzt?
Begründung
Im Blick vom 11. Juli 2023 wird berichtet, dass die IRU nicht von der FINMA überwacht wird. Diese weigerte sich, die Fragen der Zeitung zu beantworten, und verwies stattdessen auf das BAZG. Dieses erklärte, dass die Geschäftstätigkeit der IRU (der Verkauf von Carnets TIR) nicht als Versicherungsgeschäft im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes angesehen werde.
Wie jedes Versicherungsunternehmen verfügt die IRU zur Deckung ihrer Risiken über Reserven, in ihrem Fall in der Höhe von knapp 400 Millionen Franken. Sie rechtfertigt dies folgendermassen: Die IRU verfügt weiterhin über solide und robuste Finanzaktiva, um das TIR-System zu betreiben, insbesondere für finanzielle Garantien für unbezahlte Zollgebühren und -abgaben auf TIR-Transporte, und für die Versicherung, die diese Garantien abdeckt. (Geschäftsbericht 2022, S. 54–55)
Bei einer Suche auf Linkedln findet man eine gewisse Oxana Rodel, die sich als «Senior lnsurance Manager» bei der IRU präsentiert, oder Daniele Sculati, der gemäss seinem Profil von 2005 bis 2019 «Head TIR lnsurance» bei der IRU war.
Die IRU hat seit 2011 einen Rückversicherungsvertrag mit der AXA. Zuvor war sie bei der Zurich rückversichert.
Laut dem Blick geht die IRU mit sehr grossen Beträgen um – 2015 soll sich ihr Vermögen auf 1,9 Milliarden Franken belaufen haben, wobei die Quelle dieses Vermögens Gewinne aus dem Geschäft mit den Carnets TIR sind: In der Vergangenheit konnte der Verband riesige Reserven bilden, bis zu 100 Millionen Franken pro Jahr.
In einem anderen Artikel, der am 15. Juli 2020 im Tagesanzeiger erschienen ist («Camionneure verschleudern Millionen»), konnte man lesen, dass die IRU aufgrund eines misslungenen Immobiliengeschäfts in Istanbul 500 Millionen Franken verloren hat.
Die IRU habe, um ihre Steuerbefreiung beizubehalten, eine IRU-Stiftung für Strassenverkehr gegründet, welche die gleichen Ziele wie die IRU verfolgt. Der Generalsekretär der IRU, Umberto de Pretto, sitzt im Stiftungsrat dieser Stiftung. Diese mehr als überraschende Situation war der Auslöser dafür, dass sich die ESA eingeschaltet hat.
Die Tätigkeit der IRU ähnelt derer von Unternehmen wie der Swiss Caution oder der First Caution, die beide der Aufsicht durch die FINMA unterstellt sind.
Stellungnahme des Bundesrates
Im internationalen Warentransport (TIR) müssen Zölle und andere Abgaben während der gesamten Beförderung durch eine international gültige Bürgschaft gedeckt sein. In jedem Staat bürgt ein von den Zollbehörden anerkannter Verband für alle von ihm zugelassenen TIR-Transporte. In der Schweiz ist das der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG).Im Falle einer Unregelmässigkeit können sich die Zollbehörden an den entsprechenden nationalen Verband wenden. Alle diese Verbände – inklusive ASTAG – bilden zusammen eine internationale Bürgschaftskette, welche von der International Road Union (IRU), dem Weltdachverband der Strassentransportwirtschaft mit Sitz in Genf, verwaltet wird.Die IRU legt die Höhe der Bürgschaftsbeträge für jedes Land fest. Die ASTAG hat diesbezüglich mit einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abgeschlossen, welche ihre Bürgschaften rückdeckt. Die IRU verfügt ebenfalls über einen solchen Vertrag. Rechtsgrundlage bildet das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen; SR 0.631.252.512).Fragen 1 - 3: Der Liste der unter der Aufsicht der FINMA stehenden Versicherungsunternehmen1 ist zu entnehmen, dass weder die IRU noch die Fondation IRU des Transports Routiers (Fondation IRU) von der FINMA als ein nach dem Versicherungsgesetz (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 VAG; SR 961.01) bewilligungspflichtiges Versicherungsunternehmen beurteilt werden und entsprechend nicht der Aufsicht der FINMA unterstehen. Erhält die FINMA Hinweise, dass jemand eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung ausübt, so hat sie diesen Hinweisen nachzugehen. Liegen konkrete Anhaltspunkte für Verstösse gegen die einschlägigen Finanzmarktgesetze vor, nimmt die FINMA vertiefte Abklärungen vor und ordnet wenn nötig Massnahmen an. Die FINMA kann sich jedoch grundsätzlich weder zur Einschätzung eines Hinweises noch zu möglichen Abklärungen und Verfahren äussern (vgl. Art. 22 FINMAG, SR 956.1). Fragen 4 - 6: Die Fondation IRU untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Diese überwacht, dass das Vermögen der beaufsichtigten Stiftungen gemäss statutarisch bestimmtem Zweck verwendet wird und dass die Stiftungsorgane in Übereinstimmung mit dem Gesetz, der Stiftungsurkunde, Reglementen, der öffentlichen Ordnung und Sitten handeln. Darüber hinaus wird die ESA bei Organisationsmängeln sowie bei Überschuldung oder Insolvenz einer Stiftung tätig.Vorliegend verhängte die ESA gegen die Fondation IRU Massnahmen. Unter anderem berief sie alle Mitglieder des Stiftungsrats ab und ernannte zwei Sachwalter. Einige der verhängten Massnahmen sind noch nicht rechtskräftig aufgrund laufender Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Im Allgemeinen verbietet das Gesetz einer juristischen Person als Stifterin jedoch nicht, sich in der Stiftungsurkunde das Recht vorzubehalten, einen oder mehrere Vertreter in den Stiftungsrat zu entsenden. Seit der Errichtung der Fondation IRU sehen die Statuten Sitze im Stiftungsrat für Mitglieder vor, die eine Verbindung zur Stifterin (IRU) aufweisen.1 https://www.finma.ch/~/media/finma/dokumente/bewilligungstraeger/pdf/vu.pdf