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23.4310 · Postulat · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Abhängigkeit der Schweizer Solarindustrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette von chinesischen Unternehmen aufzuzeigen und darzulegen welches Potential für Schweizerische Produktionen besteht.

Begründung

Die Solarenergie ist der Energieträger der Zukunft und somit unser Schlüssel zur Energiewende. Seit 2010 hat die Solarstromproduktion in der Schweiz kontinuierlich zugenommen. Sie deckt heute 6.76% des Verbrauchs ab. Dazu werden viele Fachkräfte, aber auch Materialien benötigt. Aktuell kommen viele Komponenten aus China, praktisch kein Panel ist aus reiner Europäischer Produktion. Der Anteil in der Schweiz jährlich verkauften PV-Module steigt seit 5 Jahren stetig an, von 241 MW (2017) auf 1'126 MW (2022). Gerade mal 12% davon (139 MW) wurde in der Schweiz produziert, beziehungsweise zusammengebaut. Der Rest wurde importiert, mutmasslich überwiegend aus China, die entlang der Wertschöpfungskette als Weltmarktführer auftreten.

Die USA und die EU haben erkannt, dass die Abhängigkeit von chinesischen Produzent:innen ein strategisches Risiko darstellt und die Versorgungssicherheit gefährdet. Sie haben auch erkannt, dass ihre Unternehmen aufgrund der chinesischen Wettbewerbsverzerrungen einen massiven Wettbewerbsnachteil haben. Der Bundesrat verpasst diese internationalen Entwicklungen aufgrund ideologischer Scheuklappen einmal mehr. Leidtragende sind der Schweizer Wirtschaftsstandort sowie die Versorgungssicherheit. Das muss sich ändern.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Solarenergie ist zentral für eine sichere und ausreichende Versorgung der Schweiz mit erneuerbarem Strom. Ein Grossteil der Photovoltaikmodule wird derzeit ausserhalb Europas hergestellt. Wie die USA und die EU hat sich auch die Schweiz mit der Frage der Importabhängigkeit von Gütern zur Elektrizitätserzeugung auseinandergesetzt. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 in einer Aussprache mögliche rechtliche Grundlagen für ähnliche Fördermassnahmen geprüft, mit denen die Importabhängigkeit von Gütern zur Elektrizitätserzeugung in der Schweiz verringert werden könnte. Er hat dabei entschieden, auf entsprechende industriepolitische Massnahmen zu verzichten. Der Anteil der aus China importierten Solarpanele betrug im Jahr 2022 gemäss der Importstatistik des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit rund 53 Prozent. Es bestehen jedoch weiterhin alternative Bezugsquellen für den schweizerischen Markt. Zudem sollten die in der Begründung zum Postulat genannten Massnahmen der EU und USA zur Diversifizierung der Bezugsquellen beitragen und somit auch die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken.Es ist jedoch anzumerken, dass auch schweizerische und europäische Modulhersteller auf Importe angewiesen sind. Langfristig könnten aufgrund der ausländischen Industriepolitik die Preise weiter fallen, welche bereits seit 1990 um 90 Prozent gesunken sind. Dies würde die Dekarbonisierung der Schweiz weiter begünstigen.Eine Analyse zu Abhängigkeiten entlang ganzer Wertschöpfungsketten ist aufgrund der beschränkten Datenlage nicht möglich. Auch neue Datenerhebungen könnten der individuellen Situation der Schweizer Unternehmen nicht gerecht werden und wären mit erheblichem administrativem Aufwand für die Unternehmen und die Bundesverwaltung verbunden. Zudem besteht das Risiko, dass sie angesichts der sich rasch wandelnden Marktbedingungen und der laufenden Veränderungen in internationalen Lieferketten schnell veraltet wären.Im ersten Quartal 2024 wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dem Bundesrat im «Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft» eine Analyse zu den Auswirkungen der ausländischen Initiativen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz, zu den Handelsabhängigkeiten der Schweiz und zu den Vorhaben des Bundesrates diesbezüglich vorlegen. Aktuell ist der Bundesrat zudem daran, den Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3870 «Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie» zu erarbeiten. Der Bericht soll bis im Frühjahr 2024 vorliegen. Darin werden die bestehenden Abhängigkeiten der Solardindustrie von Handelspartnern beschrieben, bei welchen nicht die selben Regeln bezüglich offener Marktwirtschaft und Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards gelten. Das Anliegen des Postulats wird damit weit gehend erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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