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24.3042 · Postulat · 2024-02-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Finanzierung der notwendigen Armeeinvestitionen die Einführung einer Wehranleihe zu prüfen, insbesondere Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten einer Wehranleihe darzulegen und darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges hat das Parlament realisiert, dass wir unsere Armee so rasch wie möglich wieder verteidigungsfähig machen müssen. Viele Waffensysteme, vor allem diejenigen der Bodentruppen sind sehr alt und müssen rasch ersetzt werden, wenn wir nicht weitere Fähigkeitslücken oder sogar ein Grounding des Heers riskieren wollen. Die finanzielle Lage des Bundes ist sehr angespannt. Deshalb sind alternative Finanzierungslösungen im Interesse der Sicherheit unseres Landes gefordert. Aus diesem Grund beantrage ich, das der Bundesrat analog 1936 eine sogenannte Wehranleihe als alternative Finanzierungsmodell für die Armee prüft und dem Rat Bericht erstattet.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hat im Sommer 2022 beschlossen, dass die Armeeausgaben bis 2030 schrittweise auf 1 Prozent des BIP steigen sollen. Aufgrund der angespannten Lage des Bundeshaushalts hat der Bundesrat bei der Bereinigung des Voranschlags 2024 entschieden, diese Erhöhung bis ins Jahr 2035 zu erstrecken. Das Parlament hat diesen Entscheid im Rahmen der Beratung zum Voranschlag 2024 mit IAFP 2025-2027 übernommen. Die Armeeausgaben werden auch unter diesen Vorzeichen deutlich erhöht (von heute rund 5,5 Mrd. auf 10,5 Mrd. pro Jahr) und der Bundeshaushalt entsprechend stark belastet. Der Postulant schlägt vor, die höheren Armeeausgaben durch die Emission einer Wehranleihe und damit durch neue Schulden zu finanzieren. Die Verwendung der aufgenommenen Mittel müsste jedoch budgetiert werden, wobei die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung. Eine Wehranleihe würde deshalb die Haushaltslage nicht verbessern. Die angespannte Haushaltslage ist zudem nicht auf Probleme bei der Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt zurückzuführen, sondern darauf, dass die erwarteten Ausgaben deutlich stärker wachsen als die Einnahmen. Die Ausgabe einer Wehranleihe zur Finanzierung zusätzlicher Armeeausgaben bringt folglich keinen Mehrwert und ist deshalb nicht nötig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.