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24.309 · Standesinitiative · 2024-05-07

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und

Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève);

und in Anbetracht dessen, dass:

- die dramatische humanitäre Krise im Gazastreifen anhält;

- die UNO dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA = United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) das Mandat erteilt hat, die Grundbedürfnisse der palästinensischen Flüchtlinge in den Bereichen medizinische Versorgung, Bildung, humanitäre Hilfe und Sozialdienste zu decken;

- die Bevölkerung in Gaza stark von der Hilfe der UNRWA abhängig ist und sich diese Abhängigkeit seit Kriegsbeginn noch verstärkt hat;

- zahlreiche Länder, namentlich die Europäische Union, Frankreich, Japan, Deutschland, Kanada, Schweden, Australien, Norwegen, Dänemark, Island, Finnland und Spanien, ihre UNRWA-Beiträge bereits seit mehreren Monaten wieder bezahlen;

- die Schweiz und Genf, der europäische Sitz der Vereinten Nationen, einer humanitären Tradition verpflichtet sind;

- der Genfer Grosse Rat kürzlich zwei Texte verabschiedet hat, nämlich das Gesetz PL 13382 «pour une contribution d’urgence en faveur des organismes humanitaires agissant dans la bande de Gaza» (Für einen dringlichen Beitrag an die humanitären Organisationen im Gazastreifen) und die Resolution R 1026 «Cessez-le-feu ! Pour la protection des civils et le respect du droit humanitaire en Israël et dans les Territoires palestiniens occupés» (Waffenruhe! Für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung der Menschenrechte in Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten),

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung und den Bundesrat auf,

den Beitrag der Schweiz an das UNRWA umgehend zu überweisen.

Begründung

Die UNRWA spielt im Nahen Osten seit 75 Jahren eine zentrale Rolle. Dieses Hilfswerk wurde gegründet, um die 1948 vertriebenen 700 000 palästinensischen Flüchtlinge zu unterstützen, bis eine politische Lösung gefunden ist.

Heute unterstützt das Hilfswerk in der ganzen Region, einschliesslich des Gazastreifens, 5 900 000 Menschen und versucht, deren Bedürfnisse in den drei Hauptbereichen Bildung, medizinische Versorgung und Sozialdienste zu decken.

Ende Januar wurden Behauptungen laut, zwölf UNRWA-Mitarbeitende seien in irgendeiner Form am tödlichen Angriff der Hamas beteiligt gewesen, bei dem in Israel fast 1200 Menschen ums Leben kamen. Bisher wurden keine Beweise vorgebracht, die diese Anschuldigungen stützen. Dennoch entschied das Hilfswerk umgehend, die verdächtigten zwölf (der insgesamt rund 30 000 in der Region beschäftigten) Mitarbeitenden zu entlassen. Es wurde eine interne Untersuchung eingeleitet, und eine weitere Prüfung wurde bei drei unabhängigen skandinavischen Instituten in Auftrag gegeben. Dennoch hatten die Anschuldigungen für die UNRWA unmittelbare Folgen, denn innerhalb weniger Tage entschieden sechzehn Staaten, ihre finanzielle Unterstützung für das Hilfswerk, das zu einem grossen Teil von diesen Beiträgen abhängt, auszusetzen.

Die Mehrheit der sechzehn Geberländer, die ihre finanziellen Beiträge an die UNRWA vorübergehend sistiert hatten, sind unterdessen auf ihren Entscheid zurückgekommen und haben den ganzen Betrag oder einen Teilbetrag überwiesen (bzw. ihren Beitrag sogar erhöht), darunter die Europäische Union, Frankreich, Japan, Deutschland, Kanada, Schweden, Australien, Norwegen, Dänemark, Island, Finnland und Spanien. Zudem hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen kürzlich bekräftigt, dass das Hilfswerk seine volle Unterstützung hat.

Die Ernährungs- und Versorgungslage von mehr als der Hälfte der Bevölkerung im Norden des Gazastreifens ist katastophal. Die UNRWA spielt bei der Versorung dieser Menschen eine entscheidende Rolle. Die Nahrungsmittelzufuhr ist von absoluter Dringlichkeit, um die nach Ansicht des Internationalen Gerichtshofes unmittelbare Gefahr eines Völkermords abzuwenden. Der Grossteil der 2,2 Millionen Menschen im Gazastreifen ist heute in Schulen oder Notunterkünften der UNRWA untergebracht. Das Hilfswerk verfügt als einzige Organisation über die erforderlichen Strukturen und das nötige Personal und Fachwissen, um eine ausreichende Zufuhr und Verteilung lebensnotwendiger Hilfsgüter sicherzustellen. Jede Schwächung der UNRWA trägt somit zur Aushungerung der Bewohnerinnen und Bewohner des Gazastreifens bei und kann als Beihilfe zum Völkermord bezeichnet werden.

Eine Schwächung der UNRWA hat zudem eine stark destabilisierende Wirkung auf die gesamte Region und die Länder, in denen die fast sechs Millionen Palästinenserinnen und Palästinenser leben.

In einem Artikel vom 21. März 2024 berichtete die RTS über den Aufruf mehrerer Organisationen, die Schweiz solle die UNRWA wieder unterstützten. Obwohl der Schweizer Direktor des Hilfswerks, Philippe Lazzarini, grossen Einsatz zeigte, um die Geberländer zu beruhigen, hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bisher kein Gehör für den akuten Finanzierungsbedarf der UNRWA. Die Schweiz, die zu den wichtigsten Geberländern gehört, muss angesichts der humanitären Krise schnellstmöglich ihren Beitrag an das Hilfswerk wieder bezahlen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass der Kanton Genf einer der Sitze der Vereinten Nationen sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz beherbergt, erachtet es der Genfer Grosse Rat als wichtig, gegenüber den Bundesbehörden ein Zeichen zu setzen.

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