24.3212 · Postulat · 2024-03-14
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, eine Statistik über Menschen mit einer geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Behinderungen zum Thema „Herausfordernde Verhaltensweisen“ HEVE zu erheben, sowie eine Abklärung vorzunehmen, wie hoch der Bedarf an Plätzen in Institutionen für Betroffene schweizweit ist. Zudem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Bund anbieten kann, um die Kantone in ihrer Aufgabe mittels Koordination der Plätze zu unterstützen.
Begründung
Die Kantone sind gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot zu schaffen. Deshalb erheben die Kantone jeweils den Bedarf, um entsprechend die kantonale Angebotsplanung zu definieren. Trotzdem fehlt es schweizweit an genügend spezialisierten Plätzen für Menschen mit herausforderndem Verhalten. Für Menschen mit geistigen, psychischen und oder mehrfachen Behinderungen, welche Herausfordernde Verhaltensweisen zeigen, ist es zentral, dass sie in den Institutionen adäquate Förder- und Betreuungsplätze finden. Nebst den Kapazitätsgrenzen erfüllen diese Einrichtungen oftmals die Bedürfnisse von Menschen mit schweren und/oder mehrfachen und herausforderndem Verhalten nicht. Dies, weil sie in Bezug auf Begleitung und Unterstützung personalintensiven Bedarf haben und auch spezielle Anforderungen an die Infrastruktur erfüllt sein müssen. Die Warteliste von Betroffenen, die einen entsprechenden Platz suchen, ist lang und die Wahlfreiheit stark eingeschränkt, da sich die Kantone bezüglich Finanzierung zunehmend auf kantonseigene Bürgerinnen und Bürger beschränken. Im Kanton Solothurn versucht man dem Mangel an Plätzen mit einem über mehrere Institutionen hinweg erstellten Konzept zu begegnen.
Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK unterzeichnet und sich damit auch zur adäquaten Förderung und Betreuung von Menschen mit schweren und/oder mehrfachen Behinderungen und herausforderndem Verhalten verpflichtet. Doch zu diesem Bereich fehlen in der Schweiz die Zahlen und auch eine konkrete Bedarfsanalyse für Plätze. Betroffene fallen in den aktuellen Statistiken durch die Maschen. Um diese Aufgabe schweizweit im Verbund mit den Kantonen und Dritten wahrnehmen zu können, braucht es statistisches Material sowie eine Bedarfsanalyse.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Für die angemessene Betreuung von Erwachsenen mit geistigen Behinderungen und herausfordernden Verhaltensweisen sind die Kantone zuständig. Es ist dem Bund somit nicht möglich, den Bedarf an Plätzen in Institutionen zu ermitteln oder die Kantone bei ihren Aufgaben zu koordinieren. Verschiedene wissenschaftliche Studien haben sich dieser Thematik angenommen. Eine 2023 publizierte Studie untersuchte die Häufigkeit und die Formen von herausfordernden Verhaltensweisen. Die sogenannte HEVE-Studie wurde zwischen 2018 und 2020 von der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit in allen Institutionen für Erwachsene mit kognitiven Beeinträchtigungen in der Schweiz durchgeführt. Finanziert wurde sie vom Schweizerischen Nationalfonds. Zusätzliche quantitative Studien werden nicht benötigt. Bevor eine neue nationale Statistik ins Auge gefasst wird, ist es wichtig, das angestrebte Ziel der Statistik mit den notwendigen Ressourcen ins Verhältnis zu setzen, die sowohl der Bund als auch die Kantone für ein (automatisiertes und digitales) Datenaustauschsystem investieren müssten, das dem Grundsatz einer einheitlichen Datenerhebung entspricht. Die zu erhebenden Daten müssten in allen Kantonen vorhanden sein und in einheitlicher und harmonisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Alle Voraussetzungen, einschliesslich einer gesetzlichen Grundlage, müssen gegeben sein, bevor eine entsprechende Statistik sowie eine mögliche Bedarfsanalyse erarbeitet werden können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.