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24.3277 · Postulat · 2024-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes darzulegen:

  1. Wie sich die Luchspopulation in den einzelnen Teilkompartimenten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat.

  2. Wie sich die Wildbestände in den vom Luchs besetzten Gebiet entwickelt haben.

  3. Wie sich die Waldverjüngung aufgrund der Präsenz des Luchses entwickelt hat.

  4. Wie ein fundiertes und aussagekräftiges Controlling bezüglich des Einflusses des Luchses auf die Wildbestandesentwicklung in den vom Luchs besetzten Gebieten aufgebaut sein muss, damit rechtzeitig Einfluss auf Regalschäden genommen werden kann.

Begründung

Seit 2016 besteht das Konzept Luchs als Vollzugshilfe des BAFU. Trotz stark angestiegenen Luchsbeständen sind die Kantone zurückhaltend, wenn es darum geht, Regulierungen an Beständen vorzunehmen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass Datenreihen fehlen bezüglich der Bestandesentwicklung des Luchses und dessen Hauptbeutetieren sowie der Auswirkungen auf Nutztiere die Verjüngungssituation im Wald.

Zitat aus dem Konzept Luchs: «Ein hoher Luchsbestand kann regional einen starken Einfluss auf die Hauptbeutetierarten Reh und Gämse haben sowie zu vermehrten Schäden an Nutztieren führen, ohne dass es sich nur um schadenstiftende Einzelluchse handelt. Regulative Eingriffe in den Luchsbestand sind möglich (Art. 12 Abs. 4 JSG und Art. 9 Berner Konvention), sofern die Rahmenbedingungen wie die flächige Verbreitung des Luchses in einem Teilkompartiment, eine dokumentierte Reproduktion und die Überwachung der Bestände nachweislich erfüllt sind sowie die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.» Mit dem Bericht und einem dazugehörige Controlling sollen den Kantone eine Basis erhalten, mit welchem sie Regulierungen (mit Zustimmung des BAFU) des Luchsbestandes in einem Teilkompartiment vornehmen können, wenn diese Schäden an Nutztieren respektive Einbussen bei der Nutzung des Jagdregals (Art. 12 Abs. 4 JSG, Art. 4 Abs. 1 Bst. c und Bst. g JSV) verursachen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.