Der Isolation kurdischer politischer Gefangener in türkischen Gefängnissen ist ein Ende zu setzen
24.3300 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 15. Februar 1999 wurde Abdullah Öcalan in Kenia entführt und in das Gefängnis von Imrali gebracht, und am 15. März 2015 wurden Hamili Yıldırım, Veysi Aktaş und Ömer Hayri Konar aus verschiedenen türkischen Gefängnissen in das Hochsicherheitsgefängnis von Imrali verlegt. Seit dem 25. März 2021 fehlen jegliche Informationen über diese Personen. Die Familien und Anwältinnen und Anwälte der vier kurdischen Gefangenen dürfen sie nicht besuchen. Menschenrechtsorganisationen in der Türkei sowie die Anwältinnen und Anwälte und die Familien der Inhaftierten haben ihre tiefe Besorgnis über das Leben und die Gesundheit von Abdullah Öcalan und der drei anderen Inhaftierten zum Ausdruck gebracht. Vom 13. bis 22. Februar 2024 besuchte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) türkische Gefängnisse, ging aber aufgrund des Widerstands der Türkei nicht in das Imrali-Gefängnis. Am 27. November 2023 traten die kurdischen Gefangenen in den türkischen Gefängnissen in einen Hungerstreik, um gegen die Isolation Abdullah Öcalans zu protestieren. In Europa lebende Kurdinnen und Kurden marschierten von Basel nach Strassburg, um gegen die Behandlung der Häftlinge zu protestieren.
Wir wissen, dass Abdullah Öcalan von 2011 bis 2015 eine wichtige Rolle bei den Friedensverhandlungen zwischen der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und dem türkischen Staat gespielt hat, für die Länder wie Norwegen und die Schweiz als Vermittler eingeschaltet wurden. In seiner aussenpolitischen Strategie legt der Bundesrat den Schwerpunkt auf den Konflikt, den die Türkei intern mit dem kurdischen Volk austrägt. Er vertritt die Ansicht, ein intensiver und konstruktiver Dialog mit der Türkei sei notwendig. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Was unternimmt die Schweiz als Mitglied des Europarats und des CPT, um die Isolationshaft von Abdullah Öcalan zu untersuchen?
Hält der Bundesrat Isolationshaft nicht auch für eine Form von Folter? Wenn ja, welche Schritte plant er, um den Familien und Anwälten zu ermöglichen, die kurdischen Gefangenen in Imrali zu besuchen?
Beabsichtigt der Bundesrat, Schritte zu unternehmen, um das Recht auf Hoffnung, wie es in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erwähnt wird, zu gewährleisten?
Werden der Hungerstreik und die Isolationshaft in türkischen Gefängnissen in den diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei thematisiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihres Einsatzes in der Folterprävention weltweit für eine Verbesserung der Haftbedingungen ein. Gemäss Rechtssprechung internationaler Menschenrechtsorgane kann Isolationshaft je nach den Umständen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder gar Folter qualifiziet werden.Die Schweiz unterstützt die Arbeit des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und hält die Türkei dazu an, dessen Berichte zu veröffentlichen und seine Empfehlungen umzusetzen. Im bestehenden Dialog mit der Türkei spricht die Schweiz auch die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit an. Sie ruft die Türkei zudem im Europarat und in der OSZE regelmässig dazu auf, ihre Menschenrechtsverplichtungen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu achten. Sie erinnert auch an die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten des Europarats, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Türkei durch den UNO-Menschenrechtsrat am 28. Januar 2020 formulierte die Schweiz eine Empfehlung zum Thema Folterbekämpfung und Überwachung von Haftorten.