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24.3302 · Interpellation · 2024-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in Bezug auf das KVG und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) folgende Fragen zu beantworten:

1. Stimmt die im Amtlichen Bulletin festgehaltene Aussage, die kürzlich im Nationalrat gemacht wurde, wonach die Gesundheitskosten zwischen 1996 und 2000 um 81,5 Prozent und die Prämien um 146 Prozent gestiegen sind? Stützt sich dieser Vergleich auf stichhaltige Fakten, die in Bezug zum KVG stehen? Falls nein, welche Zahlen wären richtig und für den Vergleich geeignet?

2. In einem Medienbericht wurde kürzlich ausgeführt, dass gemäss der OKP-Statistik des BAG die Behandlungskosten pro Kopf in den letzten 25 Jahren um 42,3 Prozent gestiegen sind, dass die Krankenkassen in diesem Zeitraum ihre Prämien aber um 141 Prozent erhöht haben. Stützt sich dieser Vergleich auf stichhaltige Fakten, die in Bezug zum KVG stehen? Falls nein, welche Zahlen wären richtig und für den Vergleich geeignet?

3. In der Sendung Arena auf SRF vom 6. Oktober 2023 hat ein Parteipräsident erklärt, die Gesundheitskosten seien in den letzten 25 Jahren um 80 Prozent gestiegen, die Prämien hingegen um 140 Prozent. Stimmt diese Aussage? Stützt sich dieser Vergleich auf stichhaltige Fakten, die in Bezug zum KVG stehen? Falls nein, welche Zahlen wären richtig und für den Vergleich geeignet?

4. Um beurteilen zu können, ob der Anstieg der Prämien über die Jahre dem Anstieg der massgeblichen Kosten entspricht: Welche Aufwendungen und welche Faktoren werden neben den Kosten für die Leistungen bei der Prämienberechnung berücksichtigt? Welches sind die massgeblichen Kosten?

5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Prämienentwicklung im Laufe der Jahre der Kostenentwicklung entsprochen hat, genauer gesagt, dass das Prämienwachstum über die Zeit ziemlich genau dem Wachstum der massgeblichen Kosten entspricht?

6. Was würde passieren, wenn ein Versicherer Prämien zur Genehmigung vorlegen würde, die klar über den objektiv vorhersehbaren Kosten liegen?

7. Ist es nicht so, dass das BAG keine Prämien genehmigen darf, die klar höher sind als die prognostizierten Kosten oder als die Kostenentwicklung in der OKP?

8. Sollte sich herausstellen, dass Prämien genehmigt wurden, die weit über der Kostenentwicklung in der OKP liegen: Wäre der Bundesrat bereit, solche Fehler öffentlich zu kommunizieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. und 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die ersten drei Fragen auf derselben Quelle basieren. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Fragen auf verschiedene Elemente beziehen. Zunächst wird der Anstieg der gesamten Gesundheitskosten mit den Kosten pro Kopf verglichen. Die Prämien decken jedoch nicht die gesamten Gesundheitskosten, denn ein Teil davon wird aus anderen Quellen und insbesondere von den Kantonen finanziert.1996 beliefen sich die Jahresprämien wie auch die Kosten auf 1540 Franken pro Kopf. Zum Vergleich: 2022 betrugen die Jahresprämien 3740 Franken und die Kosten 3930 Franken. Somit deckten die Prämien von 2022 die Kosten nicht, was einen Prämienanstieg für das Jahr 2023 zur Folge hatte. Zwischen 1996 und 2022 stiegen die Prämien um 143 % (Quelle : Jahresrechnungen der Versicherer) und die OKP-Kosten um 155 % pro Kopf (gleiche Quelle). 4. Die Prämien eines Versicherers müssen die Kosten für jeden Kanton decken. Bei der Prämienberechnung muss der Versicherer auch den Risikoausgleich, die Reserven, Veränderungen von Rückstellungen sowie die Verwaltungskosten berücksichtigen. Darüber hinaus spielt auch die Grösse und die ständige Veränderung des Versichertenbestandes in einem bestimmten Kanton eine Rolle. 5. Der Prämienanstieg hängt effektiv direkt mit dem Kostenanstieg zusammen, da die Prämien die Kosten decken müssen. 6. und 7. Das BAG als Aufsichtsbehörde würde keine Prämientarife genehmigen, die unangemessen hoch über den Kosten liegen. Dazu ist es gemäss Krankenversicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet (Art. 16 Abs. 4 Bst. c KVAG; SR 832.12). 8. Sollten dennoch – gemessen an der Kostenentwicklung – zu hohe Prämien genehmigt werden und Korrekturen notwendig sein, würde der Bundesrat dies selbstverständlich kommunizieren.