Lexipedia

24.3365 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen gegen das Zigaretten-Littering zu ergreifen, und in einem Bericht darzulegen, welche Massnahmen infolge der Rundtischgespräche mit der Tabakindustrie bereits getroffen wurden oder geplant sind.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation Porchet 23.4458 behauptet der Bundesrat, die Schweiz unterstütze Massnahmen zur Reduktion der Produktion von neuem Plastik, zur Verminderung der problematischsten, schädlichsten oder unnötigsten Kunststoffe, zur Förderung einer ungiftigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe auf der Grundlage der Abfallhierarchie sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen. Es werden jedoch keine konkreten Massnahmen vorgestellt. Der Bundesrat sagt zudem, dass das Bundesamt für Umwelt mit verschiedenen Akteuren Gespräche führt. Am runden Tisch Littering im Zusammenhang mit Tabakprodukten würdem neben Vertretungen der Tabakindustrie auch Vertretungen der Kantone, Städte und Gemeinden sowie weitere betroffene Akteure teilnehmen. Der Fokus liege auf Zigaretten, da in der Schweiz im öffentlichen Raum am häufigsten Zigarettenstummel achtlos weggeworfen würden. Am besagten runden Tisch sind keine unabhängigen Umweltschutzorganisationen und nur sehr wenige Organisationen, die keine Interessen in der Tabakindustrie haben, vertreten. Daher bezweifeln die Unterzeichnenden des Postulats, dass die Rundtischgespräche zu konkreten Massnahmen zur spezifischen Frage des Litterings und der Umweltverschmutzung durch Zigarettenfilter führen werden. Sollen die Gespräche nicht zu einer Verschwendung öffentlicher Gelder für das Greenwashing der Tabakindustrie verkommen, dann müssen aus den runden Tischen konkrete Massnahmen hervorgehen. Zudem ist ein Bericht unerlässlich. Dieser Bericht könnte auch über den Stand der Umsetzung der von beiden Räten angenommenen Motion Bourgeois 19.4100 informieren und aufzeigen, wie sich die Schweiz konkret in der High Ambition Coalition einbringt, um der Plastikverschmutzung ein Ende zu setzen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Sauberkeit im öffentlichen Raum sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Sie setzen einen Mix an Massnahmen um, um das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Siedlungsabfällen (Littering) möglichst zu verhindern. Gleichzeitig laufen sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene verschiedene Arbeiten, um die Verschmutzung der Umwelt mit Kunststoffen zu beenden.Wie in der Antwort auf die Interpellation Porchet (23.4458) «Engagement der Schweiz bei den Verhandlungen für die UNO-Plastikkonvention» bereits erwähnt, wird bei den laufenden internationalen Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Abkommen zur Beendigung der Plastikverschmutzung («Plastikabkommen») gesprochen, das den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen berücksichtigt.Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 mit der Parlamentarischen Initiative (20.433) «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verabschiedet. In diesem Rahmen wurde auch die Umsetzung der Motion Bourgeois (19.4100) «Wirksame Massnahmen gegen Littering» diskutiert. Mit der Revision wurde das Litteringverbot explizit im USG verankert.Weiter wurde – wie in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Geissbühler (21.3994) «Littering-Problematik in der Schweiz» angekündigt – im Sommer 2022 der Runde Tisch Littering wieder aktiviert. Der Fokus der zwei thematischen Gruppen liegt auf den am meisten gelitterten Abfällen (Tabakprodukte und Einwegprodukte der Unterwegsverpflegung). Ziel des Runden Tischs Littering ist, dass die Wirtschaft auf freiwilliger Basis konkrete Massnahmen umsetzt, wie dies im USG (Art. 41a Abs. 3) vorgesehen ist. Bei freiwilligen Massnahmen ist es zunächst an der Privatwirtschaft zu entscheiden, welche Massnahmen sie umsetzen und finanzieren will. Erst wenn sich diese Massnahmen als erfolglos oder ungenügend erweisen, darf der Bundesrat verbindliche Vorschriften erlassen. Mit dem Runden Tisch Littering bietet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Forum für die Diskussionen an. Die Anzahl der Teilnehmenden wurde bewusst klein gehalten, um einen offenen und direkten Dialog mit der Privatwirtschaft zu ermöglichen. Es ist zurzeit offen, ob weitere Akteure wie z.B. Umweltschutzorganisationen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden sollen.Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie der erwähnten laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht zum Thema Littering.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.