24.3376 · Postulat · 2024-03-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Bundeserbschaftssteuer ausgestaltet werden müsste, um der AHV mittel- und langfristig zusätzliche finanzielle Mittel zuzuführen.
Begründung
Die Finanzierung der AHV wird die Politik in den nächsten Jahren beschäftigen. Um gute Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- und langfristigen Finanzierung und Sicherung der 1. Säule zu haben, sollen neue Finanzierungsquellen geprüft werden. Mit einem Bericht soll der Bundesrat nun eine Auslegeordnung zu einer Bundeserbschaftssteuer sowie deren mögliche Ausgestaltungen vorlegen.
Heute wird doppelt so viel Geld über Erbschaften und Schenkungen umverteilt wie durch die AHV: Gemäss Schätzungen betragen die Summen aller Erbschaften 88-95 Milliarden Franken pro Jahr. [1][2] Zum Vergleich wurden im Jahr 2022 44.2 Milliarden AHV-Renten ausbezahlt.[3] Die Hälfte der Erbschaften fliesst an Personen im Rentenalter.[4] Mit anderen Worten: 60% der Erbschaften gehen an Menschen über 60, weniger als 5% gehen an Menschen unter 40 Jahren. Jeder zweite Vermögensfranken in der Schweiz ist nicht persönlich verdient, sondern geerbt. Zudem wurden Erbschaften in den letzten drei Jahrzehnten in allen Kantonen erheblich steuerlich entlastet und dies, obwohl Erbschaften in der Schweiz schneller zunehmen als das Volkseinkommen.
Der Bericht des Bundesrates soll Szenarien zur Höhe des Steuerfreibetrags einer Bundeserbschaftssteuer, des erwarteten Steuerertrags sowie allfällig unterschiedlicher Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad, verschiedener Besteuerungsformen (Nachlass- und Erbschaftsbesteuerung) sowie für Familienunternehmen im Erbfall aufzeigen. In diesem Rahmen soll der Bericht die Grundlagen aus dem ESTV-Bericht "Zum Einnahmenpotenzial einer Bundes-Erbschafts- und -Schenkungssteuer" aus dem Jahr 2003 aktualisieren. Zudem sind mögliche Lösungen für eine geteilte Kompetenz von Bund und Kantonen zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern aufzuzeigen.
[1] Brülhart (2022): https://people.unil.ch/mariusbrulhart/files/2023/04/Brulhart_Erbschaftssteuer_Caritas_2301.pdf
[2] Brülhart (2019): https://www.socialchangeswitzerland.ch/?p=1933#_ftn2
[3] Jahresbericht AHV Statistik 2022.
[4] Jann Ben, Fluder Robert: Erbschaften und Schenkungen im Kanton Bern, Steuerjahre 2002 bis 2012. University of Bern, Social Sciences Working Papers, Nr. 11. Bern, 2015, S.12.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird sich im Rahmen der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ein weiteres Mal zur Thematik einer Bundeserbschaftssteuer äussern. Er verweist zudem auf die in der Frühlingssession 2024 eingereichte Parlamentarische Initiative 24.420 «AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässe» sowie auf das vom Nationalrat überwiesene Postulat 23.3752 «Attraktiv bleiben – Finanzen sichern – Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie», dessen Beantwortung ohnehin eine umfassende Auslegeordnung aller Steuerarten erfordert. Deshalb würde ein separater Bericht über eine Bundeserbschaftssteuer keinen Mehrwert bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.