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24.3385 · Motion · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Maximalzoll für Brotgetreide gemäss Art. 6 Ziff. 3 Agrareinfuhrverordnung dem vereinbarten Maximalzoll gemäss WTO-Übereinkommen gleichzusetzen.

Begründung

Die Anbaufläche von Brotgetreide hat zwischen den Jahren 2000 und 2020 um mehr als 20'000 ha abgenommen, was einem Rückgang von rund 20% entspricht. 2023 lag sie noch bei gut 79'000 ha. Die produzierten Mengen ging im gleichen Zeitraum sogar um rund 30% zurück – von über 560'000 auf rund 380'000 Tonnen. Hauptursache für diesen Flächenrückgang ist die stetig sinken-de Wirtschaftlichkeit der Brotgetreideproduktion in der Schweiz. Zwar existiert für Brotgetreide ein gewisser Grenzschutz aber die Grenzbewirtschaftung des Bundes wird zunehmend durch vola-tile Märkte und Lücken im System (Stichwort Teiglinge) ausgehebelt.

Die steigenden Produktionskosten (insbesondere Nährstoffe, Maschinen und Energie) sowie die Kosten für die Umsetzung des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe haben die Branche dazu bewegt, die Richtpreise für Brotgetreide anzuheben. Diese können aber wegen des aktuellen Maximalzolls nur teilweise am Markt realisiert werden. Die Begrenzung des Maxi-malzolls beeinflusst die Importpreise von Getreide und Mehl massgeblich, welche aktuelle weit unter dem Referenzpreis liegen. Das setzt die ganze Branche unter Druck.

Die Corona-Pandemie und aktuell der Ukraine-Krieg führen uns vor Augen, wie risikoreich volatile Märkte für die Inlandversorgung sind. Zeitweise lag der Preis für importiertes Brotgetreide sogar über dem Schweizer Richtpreis. Die Schweiz tut also gut daran, die eigene Brotgetreideproduktion zu halten, indem sie ihr im Minimum kostendeckende Preis zugesteht - nicht nur in Krisensituati-onen, sondern auch in normalen Zeiten. Dies beugt Versorgungsengpässen in schwierigen Phasen vor.

Eine Gleichsetzung des Maximalzolls für Brotgetreide würde das aktuelle System für alle Akteure vereinfachen. Der Bund bestimmt weiterhin die Festsetzung des variablen Zolls, hätte aber etwas mehr Spielraum, was zu mehr Stabilität auf dem inländischen Markt, einem höheren Selbstver-sorgungsgrad und damit einer Stärkung der ganzen inländischen Wertschöpfungskette führen würde.
Damit kann die Schweizer Brotgetreideproduktion aufrechterhalten werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der 1994 bei der WTO hinterlegte und im Zolltarifgesetz (SR 632.10) festgelegte maximale Zollansatz für Importe innerhalb des Zollkontingents Brotgetreide beträgt Fr. 35 je 100 kg. Seither wurde die Preis- und Abnahmegarantie für Brotgetreide aufgehoben und zur Stützung des Schweizer Ackerbaus Versorgungssicherheitsbeiträge etabliert. Vor dem Hintergrund der an den internationalen Getreidemärkten im Jahr 2007 eingetretenen Preishausse bzw. der daraus abgeleiteten politischen Forderungen, Motion 07.3731 «Brot darf nicht teurer werden», legte der Bundesrat einen Referenzpreis für Brotgetreide, einen maximalen Grenzschutz von Fr. 23 je 100 kg und eine Flexibilisierung des Grenzschutzes für Brotgetreideeinfuhren innerhalb des Zollkontingents fest. Das ordentliche Zollkontingent Brotgetreide von 70'000 Tonnen schützt zusammen mit dem Ausserkontingentszollansatz von Fr. 40 je 100 kg den inländischen Getreideanbau vor übermässigen Getreideimporten und ermöglicht der nachgelagerten Stufe gleichzeitig bedarfsgerechte Ergänzungsimporte. Ein angewendeter Grenzschutz von Fr. 23 je 100 kg Brotgetreide ermöglicht Schweizer Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten die Realisierung doppelter Marktpreise gegenüber ihren Mitbewerbern im benachbarten Ausland. Brotgetreide ist eine der rentabelsten Kulturen bezogen auf den Arbeitsbedarf, auch in den vergangenen beiden Jahren mit vorübergehend markant angestiegenen Kosten für Produktionsmittel. In Jahren mit normalem Witterungsverlauf deckt die Anbaufläche den Bedarf der Mühlen. Bei günstigem Witterungsverlauf übertrifft die Inlandernte den Bedarf, wodurch substanzielle Mengen an Brotgetreide zu Futterzwecken deklassiert werden (2017-2020, 2023). Auf Brotgetreidemehl wird ergänzend zum Agrarschutz ein Zollzuschlag von Fr. 20 je 100 kg (Industrieschutz) gewährt. Für Importe von Teiglingen und anderen Backwaren bemisst sich der Grenzschutz nach den Preisunterschieden enthaltener Zutaten (vgl. Mo. 24.3127). Aus der EU importierte Backwaren erhalten auf den Preisdifferenzen der enthaltenen Zutaten einen Rabatt und das Industrieschutzelement entfällt. Dadurch würde ein höherer Grenzschutz für Brotgetreide den Rohstoff für Schweizer Backwarenhersteller stärker verteuern als aus der EU importierte Backwaren. Eine Grenzschutzerhöhung für Brotgetreide würde folglich Importe von Backwaren aus der EU begünstigen und den Produktionsstandort Schweiz schwächen.Neuere staatliche und private Massnahmen zur Stärkung der Wertschöpfungskette vom Feld bis zum Verkaufspunkt werden bereits umgesetzt. Die von der Branchenorganisation etablierte Marke «Schweizer Brot» und die seit 1. Februar 2024 zu deklarierende Herkunft von Backwaren, Motion 20.3910 «Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren», ermöglichen es Konsumierenden, sich bewusst für im Inland erzeugte Backwaren zu entscheiden. Beide Massnahmen zielen darauf ab, am Markt auch eine preisliche Differenzierung zu erreichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.