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24.3456 · Motion · 2024-04-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Anreizsystem für die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen mit dem Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit der Schutzsuchenden zu erhöhen und die Fürsorgeabhängigkeit zu verringern.

Begründung

Es ist im Interesse der Ukraine, dass die geflüchtete Bevölkerung nach Ende des Kriegs ins Land zurückkehrt und den Wiederaufbau des Landes mitträgt. Der temporäre Charakter des Schutzstatus schafft für die Betroffenen in der Schweiz aber zugleich Unsicherheit und einen Mangel an Perspektive, welche die soziale und berufliche Integration erschwert und eine erhöhte Fürsorgeabhängigkeit zur Folge hat. Dies wiederum belastet den Bundeshaushalt stark. Der Bundesrat soll ein Anreizsystem schaffen, um die Erwerbstätigkeit der Schutzsuchenden zu erhöhen. Die finanzielle Eigenständigkeit trägt dazu bei, die Situation der Schutzsuchenden in der Schweiz zu verbessern. Zudem profitieren die Schutzsuchenden auch mit Blick auf eine Rückkehr in die Ukraine von ihrer beruflichen Integration, da sie ihre mitgebrachten Kompetenzen anwenden und erweitern können. Zu prüfen ist in diesem Rahmen etwa die Einführung von Drittstaatkontingenten für Personen mit Schutzstatus S. Diese sollten in erster Linie jenen Schutzsuchenden offenstehen, welche in den ersten zwei Kriegsjahren in der Schweiz Zuflucht gefunden haben.
Eine Regelung auf Basis von separaten Drittstaatenkontingenten hat sich für Staatsangehörige des Vereinten Königreichs seit 2021 bewährt und bietet sich deshalb an.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, weitere Anreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen. Bund und Kantone haben seit der Aktivierung des Schutzstatus S am 12. März 2022 bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern.Der Bundesrat hat am 1. November 2023 beschlossen, dass bis Ende 2024 die Erwerbstätigenquote bei Personen mit Schutzstatus S von aktuell 24 Prozent auf 40 Prozent erhöht werden soll. Am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat der Öffentlichkeit ein Bündel von Massnahmen präsentiert, mit denen diese Erhöhung auf 40% angestrebt und im Folgejahr weiter erhöht werden soll. Die Massnahmen wurden zusammen mit den Kantonen, den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie Vertretungen der Schutzbedürftigen erarbeitet. Davon sollen auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene profitieren. Zu den geplanten Massnahmen gehören unter anderem die Verbesserung des Zugangs zu den Angeboten der öffentlichen Arbeitsvermittlung durch eine engere Zusammenarbeit mit den für die Integrationsförderung zuständigen Stellen in den Kantonen. Gleichzeitig wurde das EJPD, nebst weiteren Massnahmen, damit beauftragt zu prüfen, ob mit Anreizen bei den Ausreisefristen nach Beendigung des Schutzstatus die Erwerbsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine weiter gesteigert werden kann. Das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) sieht eine grundsätzliche Trennung der asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren vor. Die Möglichkeit, für Personen mit Schutzstatus S einen anderen Aufenthaltsstatus resp. eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, welche nicht an den Bestand der Schutzgewährung geknüpft ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt gesetzlich stark eingeschränkt, insofern kein Bewilligungsanspruch besteht (Art. 14 Abs. 1 AsylG). Eine Zulassung im Rahmen der bestehenden Kontingente für Drittstaatsangehörige ist daher nicht ohne weiteres möglich. Die kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen können ausserdem nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahrens erfüllt sind, wie etwa eine sehr hohe berufliche Qualifikation oder besondere berufliche Kenntnisse sowie die Beachtung des Inländervorrangs (Art. 18 – 26a Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20). Voraussichtlich würde nur ein sehr kleiner Teil der Personen mit Schutzstatus S diese Voraussetzungen erfüllen.Dementsprechend ist eine fundierte Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und des gesetzlichen Anpassungsbedarfs notwendig, wie sie zurzeit durch die Evaluationsgruppe unter Leitung von Alt-National- und -Regierungsrat Urs Hoffmann durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden in die Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Erwerbsintegration einbezogen werden. Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motionärin durch die bereits ergriffenen Massnahmen und laufenden Prüfaufträge als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.