24.3533 · Motion · 2024-06-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, selbst oder im Mandat eine Kontaktstelle zur Stärkung der Sichtbarkeit von Deutsch in der Welt und für die Zusammenarbeit der DACH-Länder mit einem Pflichtenheft und Budget für Projekte einzurichten.
Begründung
Die Zusammenarbeit der DACH-Länder hat eine lange Tradition und stützt sich im Bildungsbereich seit 2012 auf das «Memorandum über die Kooperation im Bildungsbereich» der deutschen Kultusministerkonferenz KMK, dem österreichischen Bundesministerium für Bildung BMB und dem schweizerischen Steuerungsorgan betreffend die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz
Themen- und Handlungsschwerpunkt des Memorandums bildet die «sprachenpolitische Kooperation und internationale Präsenz der Sprache Deutsch». Wie der Bundesrat in der Beantwortung der IP 24.3308 aufzeigt, geschieht die Förderung punktuell und unkoordiniert. So fehlen in der Auflistung der Unterstützung die, von «Präsenz Schweiz» (EDA) gesprochenen Fördermittel für einen Schweizer Stand an der IDT 2022 in Wien oder die Unterstützung für die «Fortbildung für DACH-Multiplikatoren» für die Jahre 2023-2025. Trotz Absichtsbekundung ist weder eine regelmässige Repräsentation der Schweiz in DACH-Zusammenschlüssen für die Deutschförderung sichergestellt noch die Finanzierung von konkreten Projekten im DACH-Raum gesichert.
Es fehlt eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle, welche dafür sorgt, dass die Schweizer Deutschförderung koordiniert, nachhaltig und effizient erfolgt.
Um die Verpflichtungen im DACH-Memorandum systematisch umzusetzen, mandatiert der Bund eine bestehende Institution (bspw. KFM der Universität Fribourg) mit der Einrichtung einer Kontaktstelle.
Die Kontaktstelle
vertritt die Schweiz an Zusammenschlüssen im Bereich DaF/DaZ, an denen sich auch DE und AT auf ministerialer Ebene beteiligen,
ist ein Ansprechpartner für Anspruchsgruppen aus dem Ausland, aus Politik, Kompetenzzentren DaF/DaZ, CH-Botschaften etc.;
nimmt in der Schweiz eine „subsidiäre“ Koordinationsfunktion zwischen den Kompetenzzentren DaF/DaZ wahr;
stellt ihr weltweites Deutsch-Netzwerk und ihr Knowhow in internationaler Bildungskooperation insbesondere im Bereich Deutsch Interessierten zur Verfügung;
pflegt den Kontakt zu analogen Einrichtungen der anderen Landessprachen in der Schweiz
verfügt über die nötigen Finanzmittel und kann für Projekte Zugänge zu bereits bestehenden Fonds und Krediten vermitteln.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz trägt über die Zusammenarbeit der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH-Kooperation) zur Ausstrahlung der deutschen Sprache bei. Diese Zusammenarbeit beruht gegenwärtig auf dem Memorandum 2018‒2022, das unverändert für fünf Jahre bis 2027 verlängert wurde. Es wird auf Schweizer Seite von den Vertretenden des Steuergremiums unterzeichnet, das mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ; SR 410.21) gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung (SR 101) eingerichtet wurde. Diese Vertretenden sind derzeit die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).Das Memorandum sieht einen Lenkungsausschuss zur Begleitung der Zusammenarbeit vor. Die Schweiz ist darin durch die Generalsekretärin EDK und den stellvertretenden Direktor des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vertreten, d. h. dieselben Personen, die das Organ der Prozessleitung Bildungszusammenarbeit (PL BiZ) bilden. In der PL BiZ werden sämtliche Fragen zur Beteiligung der Schweiz an den Aktivitäten im Rahmen der DACH-Zusammenarbeit besprochen, wozu auch die alle zwei Jahre stattfindenden DACH-Seminare gehören (das letzte fand im Juni 2024 in Luzern statt und wurde von der EDK organisiert). Die PL BiZ stellt ausserdem sicher, dass die Schweiz im DACHL-Gremium (L für Liechtenstein), einer Instanz des Internationalen Deutschlehrerverbands (IDV), vertreten ist. Dies ermöglicht der Schweiz, Aktivitäten wie die in der Regel alle vier Jahre stattfindende Internationale Tagung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer (IDT) zu koordinieren und insbesondere finanzielle Unterstützungen zu suchen. Letztlich besteht somit kein Anlass, eine neue Informations- und Koordinationsstelle zu schaffen. Was die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung dieser Aktivitäten betrifft, geht die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 24.3308 Meier Andreas zum gleichen Thema auf die Beiträge des SBFI ein. Das SBFI hat vor Kurzem das Gesuch zweier innerhalb der DACHL aktiver Schweizer Verbände, namentlich des Arbeitskreises Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache in der Schweiz (AkDaF) und des Vereins der Lehrenden für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) an Hochschulen in der Schweiz (Ledafids), gutgeheissen und unterstützt die nächste IDT 2025 in Lübeck mit einem Betrag in Höhe von 235 000 Franken, wie es dies bereits für die IDT 2022 in Wien getan hat. Gemäss Bundesverfassung hat der Bund keinen Auftrag, die deutsche Sprache als Mehrheitssprache zu fördern (vgl. Art. 70 Abs. 5 BV). Präsenz Schweiz (EDA) unterstützt seit 2005 ausserdem die «Fenster Schweiz», die von den erwähnten Schweizer Verbänden an den IDT organisiert werden. Über diese Fenster können sich ausländische Deutschlehrpersonen mit den Besonderheiten der Schweiz vertraut machen. Seit 2013 werden auch Seminare oder Studienreisen für ausländische Deutschlehrkräfte sowie Weiterbildungen wie beispielsweise die «Fortbildung für DACH-Multiplikatoren» in den Jahren 2023‒2025 unterstützt. Die Aktivitäten im Rahmen der DACH-Zusammenarbeit werden somit vom Bund regelmässig unterstützt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.