Lexipedia

24.3579 · Interpellation · 2024-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat als Eigner der SBB, damit sich die Sicherheit im Öffentlichen Verkehr wieder verbessert?

2. Ist der Bundesrat bereit zu intervenieren, damit die SBB TPO die notwendigen Ressourcen zur Verstärkung der Präsenz auf den "schwierigen Linien und Zügen" bekommt, zum Schutz des öV-Personals und der Passagiere?

3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die kantonalen Polizeikorps Offizialdelikte gegen öV-Personal konsequent genug zur Anzeige bringen?

4. ist der Bundesrat der Meinung, dass die kantonalen Staatsanwaltschaften die Strafverfolgung bei Offizialdelikten gegen öV-Personal ernsthaft genug durchführen, und die Täterschaft angemessen bestraft wird?

Begründung

Im Tätigkeitsbericht der SBB Security und Transportpolizei 2023 wird von einer sichtbar zunehmenden Gewaltbereitschaft und -anwendung im öffentlichen Verkehr gesprochen. Die Zahl der Übergriffe, insbesondere gegen das öV-Personal (Offizialdelikte), belegen diesen äusserst besorgniserregenden Trend. Das Sicherheitsempfinden an Bahnhöfen und in Zügen ist erstmals leicht rückläufig.

Bei den Transportunternehmen selbst, bei kantonalen Polizeikorps und bei den Staatsanwaltschaften werden Offizialdelikte gegen das öV-Personal noch zu oft als Bagatelle behandelt. Obwohl gemäss Art. 59 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) und Art. 88 des Eisenbahngesetzes (EBG) die allermeisten Straftaten gegen öV-Personal von Amtes wegen zu verfolgen sind, wird die Strafverfolgung der Täterschaft vernachlässigt.

Demgegenüber hat die SBB Transportpolizei (TPO) in den letzten Jahren Stützpunkte geschlossen und zentralisiert, gerade auch entlang von sogenannten "schwierigen Linien". Der Personalbestand der TPO verharrt seit Jahren auf dem gleichen Niveau. Die TPO ist derzeit in umfassender Klärung, welche Mittel und Ressourcen zur Bewältigung der Aufgaben benötigt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 2. Grundsätzlich ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, im öffentlichen Verkehr die physische Sicherheit der Passagierinnen und Passagiere wie auch des Personals zu gewährleisten. Der Auftrag, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, liegt jedoch in erster Linie bei den konzessionierten Transportunternehmen. 3. / 4. Gemäss der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone für die Verfolgung von Straftaten gegen öV-Personal zuständig. Der Bundesrat hat keine Informationen über Lücken und ist nicht befugt, bei den kantonalen Staatsanwaltschaften zu intervenieren.