24.3884 · Postulat · 2024-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Gesetzesanpassungen notwendig wären, damit die externe Kinderbetreuung ausschliesslich durch Private übernommen werden könnte. Der Bericht soll insbesondere Antworten auf folgende Fragen geben:
1. Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen wären notwendig, wenn Arbeitgeber Betreuungszeiten für elterliche Arbeitnehmende und notwendige Infrastrukturen für die externe Kinderbetreuungen zur Verfügung stellen müssten?
2. Wie viele Regulierungen im Bereich der Kinderbetreuung gibt es heute, und könnte der Bund gesetzlich den Gemeinden und Kantonen Regulierungen untersagen, wenn künftig externe Kinderbetreuungen ausschliesslich von den betroffenen Eltern übernommen würden?
3. Wie viele staatliche Arbeitsstellen auf Stufe Gemeinden, Kantone und Bund sind heute mit der Umsetzung von Regulierungen und Kontrollen im Bereich der externen Kinderbetreuung beschäftigt?
4. Was kostet heute jährlich die externe Kinderbetreuung, wenn man alle Personalkosten und alle staatlichen Beiträge auf Stufe Gemeinden, Kantone und Bund, inklusive der Steuerabzüge in diesem Bereich, sowie die privaten Beiträge an die Kindertagesstrukturen zusammenrechnet?
Begründung
Die externe Kinderbetreuung ist für eine funktionierende Volkswirtschaft unersetzlich. Die Frage stellt sich aber, ob Kosten und Regulierungen den Mehrwert jener Elternteile, die sich aktiv in den Arbeitsprozess einbringen und gleichzeitig auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind, wieder zunichte machen. Es ist im ureigensten Interesse der Arbeitgeber, dass Eltern ihre Kinderbetreuungspflichten und ihre Arbeitstätigkeiten unter einen Hut bringen können. Würde der Staat keine Vorschriften zur externen Kinderbetreuung erlassen, dann könnten sich betroffene Eltern lokal zusammenschliessen und individuelle Betreuungskonzepte umsetzen, wenn ihre Arbeitgeber Infrastrukturen und Betreuungszeiten zur Verfügung stellen würden. Die eingesparten finanziellen Mittel bei der öffentlichen Hand könnten zum Beispiel zur Sicherung der Sozialwerke verwendet werden, womit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge entlastet werden könnten, was wiederum unserer Volkswirtschaft zugutekäme.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verbesserung der Vereinbarkeit erhöht unter anderem die Erwerbsbeteiligung von Frauen und trägt so zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Schweiz bei, und leistet somit einen zentralen Beitrag zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, was wiederum auch den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes nachhaltig stärkt. Dass die Wahlfreiheit bezüglich der Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit sowohl für Väter als auch für Mütter gestärkt wird, zählt zu den Zielen zahlreicher familienpolitischer Massnahmen.In seiner Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er die Auffassung teilt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden muss und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Wie er ebenfalls festgehalten hat, liegt die familienergänzende Kinderbetreuung und deren Finanzierung in der Kompetenz der Kantone, der Gemeinden und auch in der Verantwortung der Arbeitgeber. Daher obliegt es auch nicht dem Bund, Vorschriften zu Pflichten oder Unterlassungen durch die Arbeitgeber in diesem Bereich zu erlassen. Dies würde im Übrigen den verfassungsmässigen Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz widersprechen. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass auch die Arbeitgeber in diesem Bereich gewisse Pflichten zu erfüllen haben. Auf Bundesebene bildet die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) die gesetzliche Grundlage für die familienergänzende Betreuung in Kindertagesstätten und durch Tagesfamilien. Diese Verordnung regelt grundlegende Aspekte wie Bewilligung, Aufsicht und Qualität, jedoch nicht die Finanzierung der Angebote (AS 1977 1931). Die Ausgestaltung der Aufsichtstätigkeit und Finanzierung liegt in der Verantwortung der Kantone. Es steht den Unternehmen bereits heute offen eigene Betreuungsangebote bereitzustellen, sofern diese die kantonalen Bewilligungsvorschriften einhalten.In den vergangenen Jahrzehnten wurden das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut. Dazu hat auch die öffentliche Mitfinanzierung beigetragen. Der Bund hat mit einer befristeten Anschubfinanzierung die Schaffung von über 76 000 Betreuungsplätzen ermöglicht. Sollte die Verantwortung für die Kinderbetreuung jedoch zukünftig allein bei den Eltern und Arbeitgebern liegen, anstatt wie bisher bei Kantonen und Gemeinden, könnte dies die in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte gefährden und bestehende regionale Ungleichheiten verstärken. Mit dem im Postulat skizzierten Vorgehen könnte die Schweiz im internationalen Vergleich weiter zurückfallen: Während OECD-Länder durchschnittlich 0,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren aufwenden, investiert die Schweiz lediglich geschätzt 0,2 Prozent des BIP.Es wurden Studien rund um die familienergänzende Kinderbetreuung publiziert. Zum Einfluss der Verfügbarkeit von einem Kinderbetreuungsangebot auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen mit Kindern gibt der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4327 Arslan vom 30. Oktober 2020 Auskunft. Informationen zur Anzahl der familienergänzend betreuten Kinder sowie zu den verschiedenen Betreuungsformen und -typen sind in den Statistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS) verfügbar. Ein Bericht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zur familienergänzenden Kinderbetreuung in den Kantonen gibt ausserdem einen Überblick über kantonale Vorgaben zur Qualität, Finanzierungstruktur und Verfügbarkeit von statistischen Angaben im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (abrufbar unter www.sodk.ch > Dokumentation > Studien und Berichte > 3. Bericht der SODK zur Situation der familienergänzenden Betreuung in den Kantonen).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.