Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien wie PFAS. Nächste Schritte
24.4056 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat basierend auf den anschliessenden Ausführungen, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat die Messergebnisse des Kantons St. Gallen?
Teilt der Bundesrat die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Einführung eines Aktionsplans zur Reduktion von langlebigen Chemikalien wie PFAS und PCB?
Welche Arbeiten hat der Bundesrat bereits in die Wege geleitet?
Welche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wurden ergriffen oder sind geplant?
Bis wann plant der Bundesrat, den geforderten Aktionsplan vorzulegen?
Begründung
Im Mai 2023 wurde mein Postulat (22.4585) zur Prüfung eines Aktionsplans zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien, insbesondere PFAS und PCB, angenommen. Seither haben sich die Erkenntnisse über das Vorkommen und die Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS erheblich erweitert. In der EU wird derzeit ein sogenannter Beschränkungsvorschlag für PFAS diskutiert, dessen Ziel es ist, diese Stoffgruppe aus möglichst vielen Anwendungsbereichen zu entfernen.
Unabhängig davon, ob die Quellen vollständig gestoppt werden können, wird die Schweiz noch über einen längeren Zeitraum mit der Belastung durch langlebige Chemikalien wie PFAS und PCB konfrontiert sein. Vor Kurzem informierte der Kanton St. Gallen über erhebliche Belastungen in Böden, Fleisch, Quellwasser und anderen Bereichen. Infolgedessen wurde unter anderem ein Verkaufsverbot für belastetes Fleisch ausgesprochen. Der Kanton St. Gallen zählt zu den ersten Kantonen, die eine umfassende Untersuchung der PFAS-Belastung durchgeführt haben. In einem Schreiben vom Juni 2024 an den Bundesrat hat die Kantonsregierung die rasche Umsetzung eines umfassenden Aktionsplans gefordert.
Da davon auszugehen ist, dass ähnliche Belastungen auch in anderen Regionen der Schweiz auftreten, liegt es in der Verantwortung des Bundes, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und Rechtssicherheit sowie Rechtsgleichheit zu gewährleisten.
Stellungnahme des Bundesrates
1) Im Kanton St. Gallen wurden in Fleisch PFAS-Konzentrationen gefunden, die über dem in der Kontaminantenverordnung (VHK; SR 817.022.15) festgelegten Höchstgehalt liegen. Fleisch, das den Höchstgehalt überschreitet, darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Kanton St. Gallen hat eine Ursachenabklärung eingeleitet. Auf der Basis dieser Abklärungen können in den betroffenen Gebieten Massnahmen ergriffen werden. 2), 3) und 5) Im Rahmen des erwähnten Postulats 22.4585 Moser prüfen die beteiligten Bundesämter aktuell die verfügbare Information über umgesetzte und geplante Massnahmen hinsichtlich PFAS. Mittels einer Umfrage holen die Bundesämter dabei die Bedürfnisse der Kantone, Wirtschaft sowie weiterer Interessengruppen ein. Dabei sollen die aus Schweizer Sicht relevanten Informationslücken geschlossen werden. Als Schlussfolgerung dieser Arbeiten wird der Bundesrat die Notwendigkeit eines Aktionsplans bzw. gezielter Massnahmen ableiten. Der Bericht wird voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht. 4) Zurzeit erarbeitet das UVEK einen neuen Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen. In einem nächsten Regulierungsschritt sind weitere Beschränkungen zu allen PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln vorgesehen. Des Weiteren verfolgt die Schweiz die Entwicklungen in der EU hinsichtlich einer breiten Beschränkung aller PFAS für alle Anwendungsbereiche. Ausnahmen sind für Human- und Tierarzneimittel vorgesehen. Geplant sind ebenso längere Übergangsfristen für essentielle Anwendungen, d. h. Anwendungen, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind und für die ein Ersatz ohne PFAS zurzeit noch fehlt. Die Schweiz wird eine allfällige Übernahme der Regelungen prüfen. Im Lebensmittelrecht wurde die VHK um Höchstgehalte in gewissen tierischen Lebensmitteln für vier PFAS ergänzt. In der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) ist eine mit der EU harmonisierte Senkung der Höchstwerte von PFAS in Trinkwasser vorgesehen.