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24.4102 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Das ASTRA schreibt in der Medienmitteilung vom 30. Mai 2024: "In der Schweiz ist die Vielfalt an Tieren, Pflanzen und weiteren Organismen jedoch unter Druck. Auch der Verkehr beeinflusst die Biodiversität. Im Sinne der «Strategie BiodiversitätSchweiz» des Bundes trägt das Bundesamt für Strassen ASTRA dazu bei, negative Effekte auf die Umwelt zu verringern und die Artenvielfalt zu fördern. Das Bundesamt für Strassen ASTRA will mindestens 20 Prozent der Grünflächen entlang der Nationalstrassen aufwerten, um die Artenvielfalt zu fördern, um die es in der Schweiz nicht gut steht. Mit der Richtlinie 18007 «Grünflächen an Nationalstrassen – Gestaltung und betrieblicher Unterhalt», veröffentlicht im Jahre 2015, wurde die verbindliche Grundlage geschaffen, um mindestens 20 % der Grünflächen entlang von Nationalstrassen als Biodiversitätsschwerpunkte auszuweisen.

Begründung

Es ergeben sich folgende Fragen bezüglich der Ziele des ASTRAs zur Förderung der Artenvielfalt, insb. das 20% Ziel.

- Welche Bedeutung kommt den Grünflächen der Nationalstrassen zu, für den Erhalt der Artenvielfalt in der Schweiz?

- Wie gross ist der Anteil der Grünflächen, welche bereits heute im Sinne der Artenvielfalt gepflegt werden? In der Antwort zur Interpellation 19.4233, werden drei Flächentypen unterschieden: intensive Unterhaltszonen, extensive Unterhaltszonen ohne Biodiversitätsschwerpunkte sowie extensive Unterhaltszonen mit Biodiversitätsschwerpunkten. Wie gross ist der Anteil der drei Flächentypen, wie veränderten sich deren Anteile in den letzten fünf Jahren?

- Die Richtlinie 18007 ist nun bald 10 Jahre alt, welche Erfahrungen wurden gemacht? Welche Herausforderungen bestehen?

- Wie geht das ASTRA vor, um die 20% zu erreichen? Wie schlüsselt sich dieses Ziel auf die drei Flächentypen auf? Bis wann soll das Ziel erreicht werden?

- Welche weiteren Massnahmen werden vom ASTRA zukünftig getroffen, um die negativen Effekte des Verkehrs auf die Artenvielfalt zu verringern?

- In seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4203 erklärte der Bundesrat, das ASTRA werde ab 2021 jährlich über ein neues Teilprogramm «Biodiversität» berichten. Dieses Programm existiert bis heute nicht. Wann kommt es?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund ist im Besitz von über 4'000 Hektar Grünflächen entlang der Nationalstrassen. In diesen etablieren sich Lebensräume für Flora und Fauna. In intensiv genutzten Landschaften stellen diese Grünflächen wertvolle Rückzugslebensräume dar. Sie dienen der Vernetzung von Lebensräumen und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag, damit der genetische Austausch zwischen Populationen möglich ist.Vor fünf Jahren wurde mit der Identifizierung und Erfassung der Biodiversitätsschwerpunkte begonnen. 2020 wurde parallel dazu mit der Umsetzung der Pflege nach Biodiversitätsstandards gestartet. Heute werden bereits über 50 % der erfassten Biodiversitätsflächen im Sinne der Artenvielfalt gepflegt. Die Erfassung der Grünflächen, die im Sinne der Artenvielfalt gepflegt werden, wird Ende 2024 abgeschlossen sein. Detaillierte Aussagen zu den einzelnen Flächentypen lassen sich erst danach machen.Die Richtlinie 18007 ist ein wertvolles Instrument für die Förderung der Artenvielfalt. Dank ihr wird die Pflege der Grünflächen entlang der Nationalstrassen standardisiert und biodiversitätsfreundlicher. Herausforderungen bestehen in der praktischen Umsetzung, insbesondere bei der Abstimmung von Betriebs-, Verkehrs- und Naturschutzinteressen. Weitere Herausforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Anforderungen an die Pflege der Flächen, je nach Region und Landschaftstyp.Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der schon vorhandenen Naturwerte durch eine angepasste Pflege und auf der Förderung der Biodiversität auf weiteren, dafür geeigneten Flächen. Potenzielle Biodiversitätsschwerpunkte finden sich in der extensiven Unterhaltszone. Die Identifikation der Grünräume für die Biodiversität (insgesamt 20 % der Grünflächen) wird Ende 2024 abgeschlossen sein (vgl. Ziff. 2).Mit der Fortsetzung des Aktionsplans zur Biodiversitätsstrategie Schweiz (AP SBS II, 2025 – 2030) strebt das ASTRA an, den Flächenanteil der Biodiversitätsflächen bis 2030 auf 30 % zu erhöhen. Um die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf die Artenvielfalt zu reduzieren, setzt das ASTRA weitere Massnahmen um. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Wildtierpassagen, um die Wildtierkorridore wiederherzustellen und die Förderung einer naturnahen Begrünung entlang der Nationalstrassen. Weiter werden innovative Lösungen auf Basis von Forschungsprojekten gefördert: z.B. biodiversitätsfreundliche Mähwerke oder KI-gestützte Kartierung von invasiven Neophyten.Seit 2021 berichtet das ASTRA jährlich im Rahmen des Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsberichts über die Fortschritte im Bereich des Naturschutzes entlang der Nationalstrassen (vgl. dazu Bundesamt für Strassen www.astra.admin.ch > Themen > Energie und Klima > Nachhaltigkeitsbericht).