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24.4154 · Motion · 2024-09-26

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit die Schuldenbremse auf das Ziel einer Stabilisierung der Schuldenquote ausgerichtet werden kann.

Begründung

Die Schuldenbremse des Bundes verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg den ordentlichen Einnahmen entsprechen. Dies führt zu einer Stabilisierung der Bruttoschulden und - bei einem positiven Wachstum des BIP - zu einem kontinuierlichen Rückgang der Schuldenquote. Die aktuelle Ausgestaltung der Schuldenbremse führt sogar dazu, dass die Schweiz ihre Schulden nominell abbaut, also die Schuldenquote konstant reduziert. Doch für nachhaltig stabile Staatsfinanzen ist eine sinkende Schuldenquote weder notwendig noch wünschenswert. Es genügt, die Schuldenquote stabil zu halten. Wissenschaftliche Studien zeigen keinen linearen negativen Zusammenhang zwischen einer hohen Schuldenquote und dem Wirtschaftswachstum. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass eine zu restriktive Ausgabenregel langfristig schaden kann, indem sie notwendige Investitionen behindert und die Fähigkeit des Staates einschränkt, auf Krisen adäquat zu reagieren. Eine stabile Schuldenquote, die weder übermässig steigt noch sinkt, bietet hingegen die notwendige Flexibilität, um wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen und gleichzeitig in zukunftsweisende Bereiche wie Bildung, Gleichstellung, Klima, Infrastruktur und soziale Sicherheit zu investieren.

Die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form hinkt den wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterher und bedarf im Interesse von Volkswirtschaft und Bevölkerung einer Modernisierung. Eine Ausrichtung auf die Stabilisierung der Schuldenquote würde auch für die Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes sicher stellen und gleichzeitig die Interessen zukünftiger Generationen wahren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Ziel der Schuldenbremse ist, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält (Art. 126 Abs. 1 Bundesverfassung). Damit bleiben die Schulden in Franken auf Dauer stabil, sinken aber im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (Schuldenquote in % des Bruttoinlandprodukts), sofern diese steigt. Die Schuldenbremse hat sich seit der Einführung im Jahr 2003 bewährt. Die Ausgaben konnten dank der guten Entwicklung der Wirtschaft und damit der Steuereinnahmen stetig wachsen. Dies gilt auch für die Investitionen. Dank Finanzierungsüberschüssen bis im Jahr 2019 war es zudem möglich, die Schuldenquote zu reduzieren (2003: 23,6 %; 2023 17,8 %) und damit die Krisenresistenz des Bundes zu erhöhen. Die Motion fordert eine grundsätzliche Anpassung der Schuldenbremse. Mit der Neuausrichtung auf die Stabilisierung der Schuldenquote wäre es zulässig, dass die Bruttoschulden im Gleichschritt mit dem nominalen Wirtschaftswachstum zunehmen und der Bund in diesem Umfang Finanzierungsdefizite schreiben dürfte. Entsprechend könnten die Ausgaben dauerhaft über den Einnahmen liegen, weshalb eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Der Bundesrat sieht weiterhin keinen Grund, die verfassungsmässigen Grundlagen der Schuldenbremse anzupassen. Im Vordergrund steht die Herausforderung, die steigenden Ausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren. Aufgrund der strukturellen Defizite in der Finanzplanung hat der Bundesrat daher beschlossen, eine umfassende Aufgaben- und Subventionsprüfung durchzuführen, um das Ausgabenwachstum etwas zu drosseln. Konkret würden die Ausgaben des Bundes weiterhin um 2 Prozent pro Jahr wachsen (statt um 3 Prozent gemäss aktueller Finanzplanung). Voraussichtlich im Januar 2025 soll die Vernehmlassung zu den Entlastungsmassnahmen eröffnet werden. Das Ansinnen der vorliegenden Motion entspricht dem Postulat 22.4188 «Wachstumsorientierte Schuldenbremse». Dieses hat der Nationalrat am 19. September 2023 abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.