24.4163 · Postulat · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Nagra einen Bericht über die Rückholbarkeit von radioaktiven Abfällen aus einem Tiefenlager in der Region Nördlich Lägern zu erstellen.
Begründung
Diesen Sommer wurde bekannt, dass das grosse Atommülllager Asse (Deutschland), das 650 m unter der Erde liegt, überflutet werden könnte und die Wände auf die Stollen mit den radioaktiven Abfällen stürzen könnten. Die deutschen Behörden tun sich schwer damit, einen Plan für die Rückholung dieser Abfälle aufzustellen. Diese Anlage gilt indes als Modell ihrer Art und dient als Referenz für das Schweizer Projekt zur Atommülllagerung.
Wird das aktuelle Schweizer Projekt der Nagra umgesetzt, so wird es nicht möglich sein, radioaktive Abfälle in Zukunft aus dem unterirdischen Lager zurückzuholen. Dadurch wird das Projekt irreversibel. Dieses Deponieprojekt muss jedoch unbedingt reversibel konzipiert werden, und zwar sowohl aus Sicherheitsgründen, als auch um künftigen neuen Technologien, die eine effektive Wiederverwertung dieser Abfälle ermöglichen, nicht vorzugreifen. Die Nagra ignoriert die Notwendigkeit der Reversibilität der Lagerung und setzt die Schweiz damit der Gefahr aus, dass sich die ernste Situation von Asse wiederholt.
Der unabhängige Geologe und Spezialist für die Behandlung insbesondere radioaktiver Abfälle, Marcos Buser, hat im Fachblog "Nuclear Waste" (https://www.nuclearwaste.info/rueckholbarkeit-nuklearer-abfaelle-eine-standortbestimmung-2023/) einen Artikel veröffentlicht, in dem er die Unumkehrbarkeit der Lagerung anprangert, die im Schweizer Projekt für ein zukünftiges Endlager für radioaktive Abfälle vorgesehen ist. Sollte es in Zukunft aus Sicherheitsgründen notwendig werden, radioaktiven Abfall aus einem unterirdischen Lager zu bergen, so würde das derzeit in der Schweiz praktizierte Konzept dies nicht zulassen. Wenn die Forschung morgen ein Verfahren entwickeln würde, das die Toxizität von radioaktiven Abfällen reduzieren könnte, stünden wir vor der gleichen Unmöglichkeit der Extraktion.
Marcos Buser schliesst daraus: «In diesem Sinne sollte es im Interesse der Nagra selber sein, möglichst bald einen integralen Bericht über die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager in der Konfiguration von Nördlich Lägern vorzulegen, der möglichst alle planerischen und technischen Fragen umfasst, inklusive ein[en] Vorgehensprozess (Stufenplan), der definiert, wann welche Fragestellung in welchen Etappen bearbeitet werden soll.»
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Situation der Schachtanlage Asse ist nicht mit dem geplanten geologischen Tiefenlager vergleichbar. Sie erfüllt weder die deutschen noch die Schweizer Anforderungen an ein Tiefenlager. Die zuständige deutsche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) schreibt auf ihrer Internetseite, dass «sich weder die Geologie der Asse, noch das Bergwerk selbst für die Lagerung radioaktiver Abfälle eignen». Es handelt sich um ein ausgebeutetes Salzbergwerk, das nicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle konzipiert worden war. Das Wirtsgestein – also die wichtigste Sicherheitsbarriere – wurde durch den Salzabbau zum grossen Teil entfernt. Das Schweizer Konzept der geologischen Tiefenlagerung sieht vor, dass radioaktive Abfälle erst eingelagert werden können, wenn der Nachweis der Sicherheit erbracht ist und während der gesamten Betriebsdauer regelmässig aktualisiert wird. Kann der Nachweis der Sicherheit nicht mehr erbracht werden, so ist eine Rückholung der Abfälle vorzunehmen. Das Kernenergiegesetz (KEG; SR 731.1) verlangt in Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b, dass eine Rückholung der Abfälle während dieser Dauer bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand möglich sein muss. Die Betriebsdauer umfasst den gesamten Zeitraum der Einlagerung und einer nachfolgenden Beobachtungsphase, deren Dauer noch zu bestimmen ist. Im aktuellen Entsorgungsprogramm 2021 wird eine Beobachtungsphase von 50 Jahren angenommen. Das Schweizer Konzept hat nach Ablauf der Beobachtungsphase den Verschluss des geologischen Tiefenlagers zum Ziel. Danach muss das Lager «passiv» sicher sein, das heisst, ohne menschliches Zutun die Abfälle langfristig sicher einschliessen. Dieses Konzept wurde durch die Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle» (EKRA) entwickelt und vom Parlament ins Kernenergiegesetz aufgenommen. Der in der Begründung zitierte Geologe Marcos Buser war Mitglied dieser Expertengruppe. Die Nagra muss mit dem Rahmenbewilligungsgesuch ein Konzept zur allfälligen Rückholung der radioaktiven Abfälle einreichen. Mit dem Baugesuch ist das Konzept zu konkretisieren und mit dem Betriebsbewilligungsgesuch aufgrund der Resultate in den Testbereichen zu aktualisieren. Das Anliegen des Postulats wird somit im weiteren Verfahren schrittweise erfüllt. Die Nagra wird einen Bericht mit dem Konzept zur Rückholung im November 2024 mit dem Rahmenbewilligungsgesuch beim Bundesamt für Energie (BFE) einreichen. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als notwendig, selbst noch einen weiteren Bericht dazu zu erstellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bestehende, gesetzlich verankerte Konzept der Rückholung weiterhin richtig ist. Falls eine nachfolgende Generation zum Schluss käme, sie wolle die Abfälle nach dem Verschluss des Lagers zurückholen, ist dies mit dem entsprechenden Aufwand auch möglich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.