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24.4322 · Motion · 2024-12-09

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten und alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um Art. 121a der Bundesverfassung buchstabentreu umzusetzen.

Begründung

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände Art. 121a der Bundesverfassung angenommen. Dieser stellt den Grundsatz auf, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert. Zur Begrenzung der Zuwanderung sieht er jährliche Höchstzahlen und Kontingente unter Einbezug des Asylwesens vor. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen darf zur Erreichung des Verfassungsziels ausdrücklich beschränkt werden.

In krassem Widerspruch zum Willen des Souveräns hat die Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 ein verfassungswidriges Ausführungsgesetz verabschiedet. Schlimmer noch: Der Bundesrat hat seither mehrfach bewiesen, dass er aufgrund der Nichtumsetzung von Art. 121a BV erneut verfassungswidrige Vorlagen einbringen kann (insbesondere beim Familiennachzug)

In der Folge hat die Zuwanderung in die Schweiz weiter zugenommen und in jüngster Zeit sogar Rekorde gebrochen. Im Jahr 2023 werden der Wanderungssaldo und die Asyl- und Schutzgesuche rund 150'000 (98'851 Zuwanderung, 30'223 Asylgesuche, 23'012 Status-S-Gesuche, 995 Resettlement) Personen betragen, was der doppelten Bevölkerung einer Stadt wie Sankt Gallen entspricht. Damit überschreitet die Schweizer Bevölkerung die 9-Millionen-Grenze, fast 30 Jahre früher als vom Bundesrat im Abstimmungskampf vom Februar 2014 prognostiziert.

Es kann und darf nicht sein, dass eine von Volk und Ständen angenommene Verfassungsbestimmung zum toten Buchstaben verkommt, weil die Bundesversammlung seine Umsetzung verweigert. Dieser Zustand ist jedoch heute Realität: Das ist demokratisch inakzeptabel und rechtsstaatlich unhaltbar, und deshalb dringend zu korrigieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hat die Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV; SR 101) am 16. Dezember 2016 verabschiedet. Diese umfasst unter anderem die Einführung einer Stellenmeldepflicht im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20). Das Parlament, als gesetzgebende Gewalt, hat sich damit für eine indirekte Steuerung der Zuwanderung entschieden. Diese hat zum Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Es handelt sich dabei um eine Lösung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz (FZA; SR 0.142.112.681) vereinbar ist und die Weiterführung des bilateralen Weges sicherstellt. Darüber hinaus hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung am 27. September 2020 explizit für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ausgesprochen, indem sie die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» deutlich abgelehnt hat. So sprachen sich 61.7 Prozent der Abstimmenden und 19.5 Stände gegen die Volksinitiative aus. Gestützt auf den parlamentarischen Entscheid vom 16. Dezember 2016 in Bezug auf die Umsetzungsgesetzgebung zu Artikel 121a BV sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Sinne der vorliegenden Motion, wie er dies bereits am 30. August 2023 in den Stellungnahmen zu den beiden gleichlautenden Motionen 23.3777 (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) und 23.3832 (Chiesa) «Keine 10-Millionen-Schweiz!» begründet hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.