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Social Media. Wie schützt und befähigt der Bund Kinder und Jugendliche in der Schweiz?

24.4335 · Interpellation · 2024-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Debatte über die Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Monaten weltweit an Dynamik gewonnen. Zahlreiche Länder haben Gesetze verabschiedet oder planen Vorschriften, die den Zugang zu sozialen Netzwerken einschränken. Auch in der Schweiz wächst die Besorgnis der Bevölkerung über die negativen Folgen digitaler Medien.

Der digitale Wandel stellt unsere Gesellschaft vor komplexe Herausforderungen, eröffnet jedoch auch Chancen. Altersgrenzen oder Verbote stehen vor der Herausforderung der praktischen Umsetzung und bieten keinen ausreichenden Schutz, wenn gleichzeitig Prävention und Bildung vernachlässigt werden.

Per 1. Januar 2025 tritt das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele in Kraft, welches nebst einer einheitlichen Alterskennzeichnung und -kontrolle auch Massnahmen im Bereich der Medienkompetenzförderung vorsieht. So soll das Bundesamt für Sozialversicherungen insbesondere über die nationale Plattform «Jugend und Medien» die Sensibilisierung im Umgang mit digitalen Medien fördern. Der Bund kann zudem neu überregionale Aktivitäten finanziell unterstützen, die zur Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen beitragen.

Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen und Risiken sowie die Umsetzbarkeit eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche?

  2. Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat, um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu fördern?

  3. In welchem Umfang stellt der Bund per 1. Januar 2025 finanzielle und personelle Mittel zur Medienkompetenz-Förderung in Umsetzung von Artikel 29 JSFVG bereit?

  4. Inwiefern plant der Bundesrat eine Stärkung der Plattform „Jugend und Medien“?

  5. Wie kann der Bund koordinieren und unterstützen, um überkantonal einheitliche Standards in der Medienkompetenzförderung sicherzustellen?

  6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um digitale Plattformen stärker in die Verantwortung zu ziehen (Bsp. Abgabe der Unternehmen zur Kompensation für die Datensammlung etc.)?

  7. Nebst Kindern und Jugendlichen stehen auch andere Generationen vor Herausforderungen in der digitalen Welt (Desinformation etc.). Welche Strategien verfolgt der Bundesrat, um alle Generationen in die Medienkompetenzförderung einzubeziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat sich bereits in der Antwort auf die Frage Farinelli (24.7527 «Ein Mindestalter für den Zugang zu den sozialen Medien festlegen») zu einem Social Media-Verbot geäussert. Er hat festgehalten, dass die meisten sozialen Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen. Es besteht also bereits eine Alterslimite seitens der Betreiber, sie lehnen für jüngere Nutzende jede Haftung ab. Grundsätzlich tragen die Eltern eine grosse Verantwortung für die Mediennutzung ihrer minderjährigen Kinder und müssen sich über Mindestalter informieren. Kinder und Jugendliche sollten schrittweise auf die Nutzung von digitalen Medien vorbereitet und von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen dabei begleitet werden. Der Bundesrat erachtet deshalb die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit als zentral. Ein generelles Verbot bis 16 Jahre hingegen stuft der Bundesrat als wenig zielführend ein, es würde stark in den Verantwortungsbereich der Eltern eingreifen. Es besteht zudem die Gefahr, dass basierend auf dem Verbot bei jüngeren Jugendlichen kaum Präventionsarbeit geleistet würde. Jugendliche dürften mit 16 Jahren unvorbereitet, von einem Tag auf den anderen, soziale Medien nutzen, in einem Alter, in welchem die meisten sich mitten im Ablösungsprozess von den Eltern befinden und eine enge Begleitung dieser Erfahrungen kaum noch möglich ist. Basierend auf den Postulaten Vara (24.4480 «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken: Was wird unternommen?») sowie Graf Maya (24.4592 «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen») ist der Bundesrat aber bereit zu prüfen, ob und inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sinnvoll sind. 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in erster Linie das Umfeld der Kinder und Jugendlichen sensibilisiert werden muss, damit Heranwachsende kompetent begleitet werden können. Seit 2011 betreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen deshalb die nationale Plattform Jugend und Medien. Sie informiert und sensibilisiert Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen für die Chancen und Risiken von digitalen Medien mittels Flyer, Broschüren, der Website jugendundmedien.ch, einem Blog, sozialen Netzwerken und einem Newsletter. Weiter unterstützt die Plattform punktuell die Aktivitäten von Organisationen und Multiplikatoren und sie sorgt für Austausch und Vernetzung bei den weiteren Akteuren der Medienkompetenzförderung. 3./4. Insgesamt stehen für die Plattform Jugend und Medien im Jahr 2025 Sachmittel im Umfang von 360 000 Franken sowie personelle Mittel im Umfang von 1,0 Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese Mittel werden für die Information und Sensibilisierung sowie die Unterstützung der fachlichen Weiterentwicklung eingesetzt. Die Ausrichtung von Finanzhilfen gemäss Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (SR 446.2) ist nicht geplant, u. a. aufgrund der notwendigen Priorisierungen im Hinblick auf das Entlastungspaket 2027. Der Bundesrat plant keinen Ausbau der Plattform Jugend und Medien. 5. Es existieren keine übergreifenden, einheitlichen Standards in der Medienkompetenzförderung. Der Unterricht zur digitalen Bildung in der obligatorischen Schulzeit ist in die Lehrpläne der drei Sprachregionen integriert und liegt in der abschliessenden Zuständigkeit der Kantone. Die digitale Bildung beinhaltet auch Präventionsaspekte in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien. Viele Schulen organisieren auf den Stufen Zyklus 1 und 2 auch Elternanlässe zum Thema digitale Medien. Für die Medienkompetenzförderung in der Familie ist es nicht möglich, Standards zu setzen. 6. In der Europäischen Union sieht die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) Pflichten von Videoplattformen vor, wirksame Medienkompetenzmassnahmen bereitzustellen. Der Digital Services Act (DSA) enthält zudem verschiedene Pflichten von Online-Diensten, die auf den Jugendschutz ausgerichtet sind (z. B. Verbot, Minderjährigen personalisierte Werbung auszuspielen). Das UVEK (BAKOM) ist daran – orientiert am DSA – einen Vorentwurf für die Regulierung grosser Kommunikationsplattformen (z. B. TikTok, Facebook, X) und Suchmaschinen zu erarbeiten. Die Vorlage soll die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. So sollen etwa durch Transparenz- und Berichtspflichten die Auswirkungen der Tätigkeiten grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auf die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer besser abgeschätzt werden können. 7. Die Plattform Jugend und Medien richtet sich nicht direkt an Kinder und Jugendliche, sondern an Eltern und Bezugspersonen sowie Lehr- und Fachpersonen. Damit wird bereits ein Beitrag geleistet an die Medienkompetenzförderung eines Teils der Bevölkerung.Weitere Massnahmen im Zusammenhang mit Medienkompetenz und Desinformation sieht der Bundesrat im Bereich sicherheitspolitischer Aspekte vor. Sie basieren auf seinem Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» vom Juni 2024, der im Rahmen des Postulats Sicherheitspolitische Kommission NR (22.3006 «Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen») erstellt wurde (abrufbar unter www.sepos.admin.ch > Sicherheitspolitik > Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation). Der Bericht hat dazu geführt, dass die Diskussionen über Einflussnahme und Desinformation innerhalb der Bundesverwaltung intensiviert wurden.Bestehende Forschungsprojekte zur Medien- und Informationskompetenz des Bundesamtes für Kommunikation sowie ein neues Forschungsprogramm zu den Folgen von Desinformation sollen dazu beitragen, ein besseres Verständnis dieser Themen zu entwickeln. Eines der Ziele ist es, aus den Erkenntnissen geeignete Massnahmen zu erarbeiten, die sich an die gesamte Bevölkerung richten.