24.4348 · Motion · 2024-12-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Zusammenlegung der heutigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte zum «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» erst zusammen mit der Umsetzung der AP 2030 einzuführen.
Begründung
Die heutigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte sollen 2028 zum «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zusammengeführt werden. Zurzeit laufen die Vorbereitung auf Bundesstufe, ab 2025 folgt die kantonale Stufe. Die Projekte müssen neu organisiert und erarbeitet werden. Diese Vorbereitungen basieren auf den heutigen gesetzlichen und politischen Grundlagen.
Gleichzeitig erarbeitet der Bundesrat zur Zeit die Agrarpolitik 2030 (AP 2030). Es wird eine umfassende Anpassung der heutigen Agrarpolitik und somit auch der gesetzlichen Grundlagen erwartet. Das Hauptthema wird «Vereinfachung» sein. Es liegt nahe, dass es auch im Bereich der Biodiversitätsförderung und des Naturschutzes zu grösseren Anpassungen, Entflechtungen und besseren Koordination kommen wird. Davon würden auch die neuen Projekte zum «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» betroffen sein. Nach nur 2-jähriger Laufzeit müssten mehr oder weniger grosse Anpassungen vorgenommen werden, was einerseits von Anfang an zu Unsicherheiten und andererseits zu grossem, und v.a. unnötigem, administrativem und planerischem Aufwand führen wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass nur zwei Jahre vor der Einführung der AP 2030 noch umfassende Änderungen in Direktzahlungsprogrammen vorgenommen werden. Wir beantragen deshalb eine Harmonisierung der Umsetzung der Projekte zum «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» mit der Umsetzung der AP 2030. Bis dahin sollen die laufenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte ohne Änderungen weitergeführt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat im Juni 2023 die Zusammenführung der bisherigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge zum Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ beschlossen. Hauptziel der Zusammenführung ist eine Entlastung für die Landwirtschaftsbetriebe, indem die Anforderungen vereinheitlicht und reduziert werden. Gleichzeitig soll die Wirkung verbessert werden. Die heutigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge und -projekte werden damit aufgehoben. Die Aufhebung ist in den Übergangsbestimmungen in Art. 187e LwG auf spätestens Ende 2027 festgelegt. Der Beitrag hätte nach dem Willen des Parlaments per 2026 eingeführt werden sollen. Um den Kantonen mehr Zeit für die Erarbeitung der Projekte zu geben, wurde in der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 die Verschiebung der Einführung auf das Jahr 2027 vorgeschlagen. Aufgrund der Rückmeldungen in dieser Vernehmlassung hat der Bundesrat die Einführung um ein weiteres Jahr auf 2028 verschoben. Eine nochmalige Verschiebung der Umsetzung dieses aus dem Reformpaket der Agrarpolitik 2022+ stammenden Beschlusses würde eine bereits beschlossene Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe erneut verzögern und die Umsetzung der Agrarpolitik 2030+ (AP30+) unnötigerweise zusätzlich belasten. Die Anpassungen am Direktzahlungssystem in der AP30+ sollen so konzipiert werden, dass der Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität unverändert bleiben wird. Die Befürchtung, wonach Anpassungen in diesem Bereich nach nur zweijähriger Laufzeit nötig sind, teilt der Bundesrat nicht. Der Bundesrat hat ausserdem in der Stellungnahme zur Motion Freymond 24.3068 «Die administrative Belastung in der Landwirtschaft verringern. Den Worten müssen Taten folgen!» in Aussicht gestellt, dass er laufend Möglichkeiten zur administrativen Entlastung der Betriebe prüft. Die mit der Zusammenführung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte verbundene Entlastung der Betriebe weiter zu verzögern, steht dazu in Widerspruch.Mit dem Bundesratsbeschluss zum Verordnungspaket 2024 vom 6. November 2024 liegen die Ausführungsbestimmungen der Direktzahlungsverordnung vor. Parallel dazu hat das Bundesamt für Landwirtschaft in einem Prozess mit allen Kantonen gemeinsam die Richtlinien zur Zusammenführung der bisherigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte erarbeitet. Die Erarbeitung der entsprechenden Projekte ist längst gestartet und die Kantone haben personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt. Eine erneute Verschiebung würde zu Unsicherheiten und einer zusätzlichen Belastung der Umsetzung der AP30+ führen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.