24.4373 · Interpellation · 2024-12-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 19. September 2023 wurde die Motion 23.3532 "An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing. Es braucht eine Rechtsgrundlage" nach ablehnender Stellungnahme des Bundesrats unter Hinweis auf die angekündigte Revision des Lebensmittelgesetzes von der Motionärin zurückgezogen. Der Vorstoss verlangte eine «verbindliche und harmonisierte Rechtsgrundlage, um die an Kinder gerichtete Werbung für zu süsse, zu fette und zu salzige Lebensmittel einzuschränken».
Seither sind in den Medien zahlreiche Beiträge zum Thema erschienen. So schrieb etwa die NZZ: «Der Kampf um den Zucker: in der Schweiz droht bald ein Werbeverbot für Süssigkeiten». Der Blick titelte: «Bund will, dass Kinder keine Schoggi-Werbung zu sehen bekommen». Konkret sieht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) offenbar einen sehr weitgehenden Entwurf vor, der bei den Lebensmittelherstellern und der Kommunikationsbranche auf breite Ablehnung stösst. So war den Medien zu entnehmen, dass gemäss beabsichtigter Gesetzgebung "der Bundesrat die Werbung für Lebensmittel für Kinder unter 13 Jahren einschränken kann, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien namentlich betreffend Fett-, Salz- oder Zuckergehalt auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen.“
Im Sinne einer pragmatischen und effizienten Lösung zum Schutz von Kindern vor übermässiger Werbung für ungesunde Nahrungsmittel bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie weit ist der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt mit dem entsprechenden Entwurf der Revision des Lebensmittelgesetzes und bis wann ist mit dessen Publikation inkl. Vernehmlassung zu rechnen?
2. Ist er bereit, mit der Lebensmittelindustrie und der Kommunikationsbranche einen runden Tisch nach Vorbild der funktionierenden Erklärung von Mailand einzuberufen, um eine Selbstregulierung der Industrie zu prüfen anstelle einer weiteren Regulierung und der automatischen Übernahme von internationalen WHO-Richtlinien?
3. Wie würde der Bundesrat sicherstellen, dass es nicht zu Einschränkungen für die Bewerbung von Produkten kommt, welche für die Allgemeinbevölkerung gedacht sind, also für Produkte, die sich bzw. deren Bewerbung sich nicht speziell an Kinder richten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Eidgenössische Department des Innern (EDI) plante, dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) bis Ende 2024 zu unterbreiten. Dieser Zeitplan hat sich verzögert, da insbesondere die Verhandlungen mit der Europäischen Union zur Ausdehnung des Landwirtschaftsabkommens auf die gesamte Lebensmittelkette (Lebensmittelsicherheitsabkommen) ebenfalls Anpassungen des LMG erfordern. Die Verhandlungen wurden als Teil des Paketansatzes Schweiz – EU am 20. Dezember 2024 materiell abgeschlossen. Aktuell analysiert das EDI die Auswirkungen auf den Zeitplan zur Änderung des LMG. 2. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) diskutiert seit mehreren Jahren mit der Lebensmittelindustrie über freiwillige Massnahmen. Trotz dieser Gespräche waren die betroffenen Unternehmen bisher nicht bereit, eine wirksame Selbstregulierung umzusetzen. Die Branche hat weiterhin die Möglichkeit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem BLV eine wirksame und verbindliche Selbstregulierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit an Kinder gerichteter Werbung zu erarbeiten. Eine automatische Übernahme internationaler WHO-Vorgaben wäre auch bei einer Änderung des LMG nicht vorgesehen. Die Umsetzung von WHO-Empfehlungen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Damit ist sichergestellt, dass nationale Gegebenheiten und spezifische Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden können. 3. Sowohl bei einer Änderung des LMG als auch bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung müsste genau definiert werden, in welchen Situationen, über welche Kanäle und für welche Lebensmittel die an Kinder gerichtete Werbung eingeschränkt werden soll. Dabei geht es vor allem um die gezielte Vermarktung von Lebensmitteln mit einem zu hohen Gehalt an Fett, Salz oder Zucker (HFSS-Produkte: high in fat, sugar and salt) an Kinder unter 13 Jahren. Dies betrifft insbesondere digitale Medien, Fernsehprogramme und Printmedien, die sich direkt an diese Altersgruppe richten oder häufig von ihr benutzt werden.