24.4382 · Interpellation · 2024-12-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Angesichts des Inkrafttretens der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit frage ich den Bundesrat:
1. Ist er der Ansicht, dass der gute Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz gefährdet werden könnte, wenn die Verabschiedung eines Erlasses über die Verantwortung multinationaler Unternehmen zu lange hinausgezögert würde?
2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass es im Sinne der Planung, der Kohärenz und der Rechtssicherheit sinnvoll wäre, zunächst die notwendigen Schritte festzulegen, die die Unternehmen einleiten müssen (Sorgfaltspflicht), und dann eine allfällige Berichterstattungspflicht auf diese Pflicht zum Handeln abzustimmen?
Begründung
Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU) 2024/1760) ist diesen Sommer in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre umzusetzen. Einige Staaten, wie die Niederlande, haben ein Konsultationsverfahren für ihr Umsetzungsgesetz eingeleitet. Andere Länder wie Frankreich, Deutschland oder Norwegen verfügen bereits seit einigen Jahren über ein solches Gesetz.
Es ist nicht auszuschliessen, dass die Schweiz im Laufe der Zeit beschuldigt wird, von bestimmten Akteuren als Zufluchtsland für skrupellose Geschäfte missbraucht zu werden. Es ist notwendig, alle Unternehmen, die grosse Anstrengungen im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens unternehmen, vor dieser Schädigung des Rufs des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu schützen. Ein Rechtsrahmen, der mit dem unserer Nachbarländer vereinbar ist, würde dazu beitragen, unsere liberale Wirtschaftsordnung zu schützen.
Der Bundesrat hat angekündigt, er werde im Frühjahr 2025 über die nächsten Schritte in dieser Frage entscheiden. Ist er nicht auch der Ansicht, dass der gute Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz gefährdet werden könnte, wenn die Verabschiedung eines Erlasses über die Verantwortung multinationaler Unternehmen zu lange hinausgezögert würde?
Das Vernehmlassungsverfahren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde diesen Herbst abgeschlossen (Berichterstattungspflicht). Wie weit will der Bundesrat diese Berichterstattungspflicht mit den geplanten Sorgfaltspflichten koordinieren? Ist er nicht auch der Ansicht, dass es im Sinne der Planung, der Kohärenz und der Rechtssicherheit sinnvoll wäre, zunächst die notwendigen Schritte festzulegen, die die Unternehmen einleiten müssen (Sorgfaltspflicht), und dann eine allfällige Berichterstattungspflicht auf diese Pflicht zum Handeln abzustimmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das EJPD hat im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Dies nachdem die EU-Richtlinie über die Berichterstattung von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit verschärft wurde. Die Vernehmlassung wurde 2024 durchgeführt und wird derzeit ausgewertet (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Vernehmlassung 2024/58). Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.Bezüglich der Sorgfaltspflichten von Schweizer Unternehmen wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2025 über das weitere Vorgehen entscheiden und dannzumal auch die externe aktualisierte vertiefte Analyse der Auswirkungen der geltenden EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auf Schweizer Unternehmen veröffentlichen. Für die Festlegung des weiteren Vorgehens in dieser Thematik wird der Bundesrat sodann die am 7. Januar 2025 lancierte neue Konzernverantwortungsinitiative mitberücksichtigen.Parallel dazu wird der Bundesrat beobachten, wie die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in den einzelnen Ländern der EU umgesetzt und angewendet wird.Mit diesem Vorgehen verfolgt der Bundesrat im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung das Ziel einer international abgestimmten Regelung (level playing field). Damit will er insbesondere Wettbewerbsverzerrungen und Reputationsrisiken verhindern. 2. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Chassot 23.4388 «Nachhaltige Unternehmensführung. Wie will der Bundesrat eine einheitliche Regelung erreichen?» erwähnt, hat die EU im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung ein zweistufiges Vorgehen gewählt und zeitlich nacheinander zwei separate, abgestimmte Richtlinien erlassen. Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen wurde am 24. Mai 2024 verabschiedet und am 25. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Ein kombinierter Vorentwurf mit Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten wäre sachlich bzw. thematisch möglich; zwingend erforderlich ist dieser aber angesichts der abgrenzbaren Themengebiete nicht.