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Am Herdenschutz sollen alle mitbezahlen. Keine weitere Abwälzung der Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz von und vor Wölfen und anderen Grossraubtieren auf die Kantone!

24.4469 · Motion · 2024-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 10f Abs. 1 JSV so zu ändern, dass

- der Bund bzw. das BAFU sich mit 80 Prozent an den Kosten der Massnahmen gemäss Art. 10f Abs. 1 lit. d beteiligt, wobei sicherzustellen ist, dass nicht nur die Haltung und der Einsatz von Herdenschutzhunden unter lit. d fällt, sondern auch die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

- Der Bund bzw. das BAFU sich mit maximal 80 Prozent an den Kosten der Massnahmen gemäss Art. 10f Abs. 1 lit. a - c beteiligt.

Begründung

Gemäss geltendem Recht bzw. Art. 10ter JSV gemäss Stand 1. Dezember 2023 beteiligt sich das BAFU zur Verhütung von Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere zu 80 Prozent an den pauschal berechneten Kosten folgender Massnahmen: Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von Herdenschutzhunden; elektrische Verstärkung von Weidezäunen zum Schutz vor Grossraubtieren; Elektrozäune zum Schutz von Bienenstöcken vor Bären; sowie weitere Massnahmen der Kantone in Absprache mit dem BAFU. Zu höchstens 80 Prozent kann sich das BAFU an den Kosten folgender Tätigkeiten der Kantone beteiligen: regionale Schaf- und Ziegenalpplanung als Grundlage des Herdenschutzes; Planung zur Entflechtung der Mountainbike- und Wanderwege vom Einsatzgebiet von Herdenschutzhunden sowie Umsetzung dieser Massnahmen; Planung der Verhütung von Konflikten mit Bären.

Gemäss neuer JSV, welche auf den 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt wird, wird die Bundesbeteiligung an diese Massnahmen auf maximal 50 Prozent reduziert. In der Vernehmlassung war diese Reduktion nicht angekündigt.

Eine nachhaltige Koexistenz mit dem Wolf ist nur möglich, wenn sich Wolfsmanagement und Herdenschutz ergänzen. Die Koexistenz ist auch von der breiten Akzeptanz der verschiedenen Massnahmen abhängig. Dies bedingt eine verursachergerechte Finanzierung.

Mit der Reduktion der Bundesfinanzierung und der Verschiebung der Verantwortung auf die Kantone wird die Koexistenz und Akzeptanz nicht nur auf die Probe gestellt, sondern letztlich stark in Zweifel gezogen oder gar bedroht.

Der Bund ist zuständig für den Schutz der Grossraubtiere und hat somit die damit verbundenen Auswirkungen und notwendig werdenden Massnahmen mehrheitlich zu finanzieren. Daneben macht der Bund Vorgaben zu den Massnahmen zum Schutz vor Grossraubtieren, welche insbesondere für die Anerkennung von Schäden (Rissen) massgebend ist. Entsprechend hat er auch in massgebenden Umfang die Kosten zu tragen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Rahmen der Entlastungsmassnahmen entschieden, Finanzhilfen auf 50 Prozent zu beschränken. Die entsprechende Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt dauert bis am 5. Mai 2025 (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Laufend > Vernehmlassung 2024/96), die parlamentarische Beratung erfolgt im Jahr 2026. Diese Beschränkung gilt auch für die Finanzhilfen im Herdenschutz. Die Annahme der Motion würde den Diskussionen um das Entlastungspaket vorgreifen. Gemäss dem revidierten Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) beschränkt sich der Bund beim Herdenschutz auf die Festlegung der Grundsätze und der Zumutbarkeit. Daraus ergibt sich unter anderem die von den Kantonen gewünschte freie Wahl der Rasse für Herdenschutzhunde. Eine finanzielle Unterstützung von Zucht und Ausbildung ist nicht mehr möglich, da sie an keine objektiven Kriterien gebunden werden kann. Schliesslich übernimmt und finanziert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Durchführung der Prüfung der Herdenschutzhunde vor ihrem Einsatz vollumfänglich und leistet so einen wichtigen Beitrag an die Ausbildung und Einsatzfähigkeit der Hunde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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